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Minderjährige Flüchtlinge
Ärztepräsident kritisiert obligatorische Alterstests

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern ausgesprochen. Röntgen ohne medizinischen Anlass verletze die körperliche Unversehrtheit und sei nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig.

Von Stephan Ueberbach | 02.01.2018
    Jugendliche, sogenannte "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)" halten in ihrem Zimmer eines Asylbewerberheims in München auf.
    Jugendliche, sogenannte "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)" in einem Asylbewerberheim (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Die ärztlichen Altersbestimmungen von Asylbewerbern sind "aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet", heißt es aus der Bundesärztekammer. Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl, sagte Verbandspräsident Montgomery der "Süddeutschen Zeitung". Röntgen ohne medizinischen Anlass verletze die körperliche Unversehrtheit und sei nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig.
    Politiker der Union sehen das ganz anders.
    Alter sei mit Blick auf die Strafmündigkeit ganz entscheidend
    Die CSU-Bundestagsabgeordneten etwa wollen auf ihrer traditionellen Klausurtagung ab Donnerstag die Forderung beschließen, bei allen angeblich minderjährigen Flüchtlingen das Alter festzustellen, zum Beispiel durch ein Röntgenbild des Handgelenks. Das hatten nach der Gewalttat im rheinland-pfälzischen Kandel auch mehrere CDU-Politiker verlangt. Das Alter sei etwa mit Blick auf die Strafmündigkeit ganz entscheidend.
    In Kandel hatte ein junger Afghane vor einer Woche ein 15-jähriges Mädchen erstochen. Inzwischen sind Zweifel aufgetaucht, ob der mutmaßliche Täter ebenfalls erst 15 ist. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland andere Rechte als Erwachsene.