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Minijob-Grenze steigt auf 450 Euro

Die Verdienstgrenzen für die rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland wird angehoben. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände fürchten ein wachsendes Armutsrisiko. Im Bundesrat kann die Opposition die Neuregelung verhindern.

Von Christel Blank | 25.10.2012
    450 Euro für einen Mini-, 850 für einen Midijob. Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen, die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zum Jahreswechsel anzuheben. Aus Sicht der Regierungskoalition war das dringend nötig. Denn seit 2003 waren die Grenzen von 400 beziehungsweise 800 Euro nicht erhöht worden. Augenwischerei sagt dagegen die grüne Abgeordnete Brigitte Pothmer:

    "Drei Viertel aller Minijobber und Minijobberinnen kommen an diese 400-Euro-Grenze gar nicht heran. Was Sie wollen ist die Ausweitung von Niedriglohn."

    Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel weist das zurück. Minijobs seien Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarktes und viele Menschen wollten diesen Teil:

    "Weil Minijobs Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen die Möglichkeit geben, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen. Wie eine Studentin, die nebenher kellnert, um sich das Studium zu finanzieren. Sie sind zum Beispiel auch eine Möglichkeit für den Feuerwehrmann, am Wochenende im Cateringservice sich was dazu zu verdienen."

    Das müsste er aber gar nicht, wenn er von dem Verdienst als Feuerwehrmann leben könnte, kontert die Opposition und fordert flächendeckende Mindestlöhne. Nach Einschätzung der Sozialdemokratin Anette Kramme haben Minijobs als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt versagt:

    "Für Rentner und Studenten mögen Minijobs eine gewisse Attraktivität haben. Aber für die meisten anderen Menschen werden Minijobs zur biografischen Sackgasse."

    Geringfügig Beschäftigte zahlen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge und haben entsprechend auch keinen Sozialversicherungsschutz. Nur der Arbeitgeber muss geringe Steuern und Beiträge entrichten. Künftig soll die Rentenversicherung für Minijobber Pflicht werden. Sie können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Die Koalition tue damit vielen Menschen einen Gefallen, meint der Unionsabgeordnete Karl Schiewerling:

    "Dass wir die Hürde, das Bewusstsein dafür, dass man mit einem Minijob im Bereich der Rente den Schutz der Rentenversicherung bekommen kann, dass wir diese Hürde so einbauen, ist richtig."

    Diana Golze von der Fraktion Die Linke reicht das nicht. Aus Minijobs werden Minirenten, kritisiert sie, und lehnt Minijobs generell ab:

    "Wenn wir wissen, wie lange die Menschen und vor allem eben die Frauen, in diesen Minijobs verharren und es eben kein Sprungbrett ist in den ersten Arbeitsmarkt zu einer vollen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, dann sehen wir doch auf welche Katastrophe von Altersarmut für Frauen wir mit diesen Minijobs zusteuern."

    7,3 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten zurzeit in einem Minijob. Für 4,8 Millionen ist es die einzige Arbeitsstelle, die anderen verdienen sich zu ihrem eigentlichen Job etwas hinzu.