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Mord oder Totschlag
Vom Versuch, das Strafrecht zu reformieren

In Süddeutschland erschoss Sabine B. ihren Ehemann, nachdem er sie jahrzehntelang mit Fußtritten, Schlägen mit der Baseballkeule und Messerstichen misshandelt und wiederholt krankenhausreif geprügelt hatte, bis sie ihn schließlich im Schlaf tötete. Das Gericht verurteilte sie wegen heimtückischen Mordes.

Von Otto Langels | 06.11.2015
    Der Gesetzestext des Strafgesetzbuchs, Paragraf 211.
    Der Gesetzestext des Strafgesetzbuchs, Paragraf 211. (imago stock & people)
    Hätte umgekehrt der Ehemann sie während eines Streits erschlagen, wäre er wahrscheinlich nur wegen Totschlags angeklagt worden; eine Ungerechtigkeit, wie viele Juristen finden, zurückzuführen auf den Text des Paragrafen 211, in den der NS-Staat 1941 Mordmerkmale wie "heimtückisch" oder "grausam" eingefügt hatte. Der Bundesjustizminister hält eine Reform für längst überfällig und hat eine Expertengruppe beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
    Produktion: DLF 2015