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Musikvideos
YouTube und Gema erzielen Einigung

Die Videoplattform YouTube und die Rechte-Verwertungsgesellschaft Gema haben sich auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Ab sofort fallen die roten Sperrtafeln weg, die Videos sind wieder abrufbar. Künstler bekommen dafür Geld. Beendet ist der Streit zwischen der Gema und Youtube mit der heutigen Einigung aber noch lange nicht.

Von Falk Steiner | 01.11.2016
    Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf.
    Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf. (dpa / picture alliance / Sven Hoppe)
    Sieben Jahre lang haben sie verhandelt, sieben Jahre lang war ein unglücklicher Smiley mit dem Satz "Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar" die regelmäßige Antwort auf den Versuch der Nutzer, Videos mit Musik aus dem Gema-Portfolio auf der 2005 von Google erworbenen Videoplattform YouTube zu schauen. Doch damit ist es nun, nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten weitgehend vorbei.
    Youtube habe nun ein Angebot vorgelegt, das angemessen sei, erklärt die Gema-Kommunikationschefin Ursula Goebel bei Deutschlandradio Kultur die heute vermeldete Einigung. Details dazu, wie viel Youtube künftig für Musik zahlen wolle, könne sie nicht mitteilen, denn es sei Vertraulichkeit vereinbart worden. Aber es sei so, "dass wie bei allen anderen Vergütungen, die die Gema aufstellt, sei es fürs Radio, sei es für Konzerte, sei es für Hintergrundmusik, dass wir hier eine umsatzbezogene Vergütung haben, diese wird hier mit einer Mindestvergütung kombiniert."
    Wie viel Geld damit den 70.000 Mitgliedern der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte also tatsächlich für die Vergangenheit ausgeschüttet wird, verrät die Gema also nicht. Da seit 2009 jedoch viele Gema-Inhalte gesperrt waren, dürfte die Summe für die zurückliegenden Jahre überschaubar sein.
    Und ob die Vergütungsentgelte, die durch den Vertrag mit Youtube künftig erzielt werden, tatsächlich Musikern, Komponisten und anderen GEMA-organisierten Kreativen große Mehreinnahmen bescheren, wird sich wohl erst im Jahr 2018 sagen lassen: dann werden die Entgelte für das Jahr 2017, in dem erstmals im ganzen Jahr das Gema-Repertoire auf Youtube nutzbar ist an die Urheber ausgeschüttet.
    Youtube spricht von "Sieg für Musikschaffende"
    In einem Beitrag auf dem firmeneigenen Blog spricht YouTube von einem Sieg für Musikschaffende auf der ganzen Welt, die damit Fans in Deutschland erreichen könnten und an Werbe-Einnahmen auf der Plattform zu ihren Videos beteiligt würden.
    Beendet ist der Streit zwischen der GEMA und Youtube mit der heutigen Einigung derweil noch lange nicht - auch wenn die Sperrmeldungen nun erst einmal weitgehend verschwinden. Denn die Vereinbarung haben die beiden Parteien freiwillig geschlossen, so wie auch die heute ebenfalls erzielte Einigung zwischen der Gema und der Berliner Audio-Plattform Soundcloud freiwillig war. "Im Grunde ist genau das immer noch ein Ärgernis bei uns, dass wir auf die Freiwilligkeit von Onlineplattformen wie Youtube oder anderen Anbietern im Markt angewiesen sind", sagt Ursula Goebel von der Gema: "Hier gibt es einfach noch offene Fragen, die der Gesetzgeber, die die Politik klären muss, denn grundsätzlich ist ja die Frage, wer ist denn verantwortlich für kreative Werke, die auf Onlineplattformen bereitgestellt werden, wer ist denn letztendlich dafür verantwortlich? Und hier bestehen weiter unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Gema und Youtube."
    Unterschiedliche Rechtsauffassungen
    Während die Plattformbetreiber das sogenannte Haftungsprivileg für sich in Anspruch nehmen, demzufolge sie von Nutzern widerrechtlich eingestellte Inhalte erst nach Kenntnisnahme entfernen müssen, vertritt die Gema die Auffassung, dass die Plattformbetreiber selbst aktiv gegen solche Inhalte vorgehen müssten.
    Die Plattformbetreiber argumentieren, dass eine rechtliche Vorab-Bewertung von Inhalten nicht ihre Aufgabe sei und Vorabkontrollen technisch wie organisatorisch weder akkurat möglich noch gesellschaftlich wünschenswert seien. Bei der EU-Kommission in Brüssel wird derzeit an einer Reform des europäischen Urheberrechts gearbeitet - dabei steht auch dieser Aspekt im Mittelpunkt.