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Muslimischer Schützenbruder
Mithat Gedik darf König bleiben

Schützenkönig ja, ausnahmsweise. Bezirkskönigsschießen nein: Im Streit um den muslimischen Schützenkönig aus Werl hat sich der Dachverband der katholischen Schützenbrüder zu einer Ausnahmeregelung durchgerungen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

06.08.2014
    Mithat Gedik (M.) hat am 18.07.2014 beim Schützenfest in Werl-Sönnern (Nordrhein-Westfalen) den Vogel abgeschossen und wird von seinen Schützenbrüdern gefeiert.
    König Mithat: Der 33-Jährige schoss beim Schützenfest in westfälischen Werl-Sönnern den Vogel ab. (picture-alliance/ dpa / Klaus Tomicek)
    Im Streit um einen muslimischen Schützenkönig im westfälischen Werl scheint sich der Pulverdampf zu verziehen. Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) sprach sich am Mittwoch für eine Ausnahmeregelung aus. Als "Ausdruck von Respekt und Integration gegenüber dem Schützenbruder Mithat Gedik", habe der BHDS-Vorstand beschlossen, ausnahmsweise keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft zu erheben. Das teilte der katholische Dachverband der Schützen nach einer Vorstandssitzung in Leverkusen mit. Am Bezirkskönigsschiessen dürfe er allerdings nicht teilnehmen, erklärte der Bund. Der BDHS verteidigte zugleich das Recht der katholischen Schützenvereine, ausschließlich christliche Mitglieder aufzunehmen.
    Der türkischstämmige Mithat Gedik, der mit einer Katholikin verheiratet ist und mit ihr vier getaufte Kinder hat, hatte im Juli bei den Werler Schützen den Vogel abgeschossen. Weil er Muslim ist, hatte ihn der katholische Dachverband zunächst aber nicht als Schützenkönig anerkannt und ihm die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt. Die Forderung war bundesweit auf scharfe Kritik gestoßen. Die Werler Schützen hatten sich dagegen hinter ihren muslimischen König gestellt.
    (tön/nin)