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Nach Anschlägen in Paris
Worauf sich Frankreich-Reisende einstellen müssen

Straßen und öffentliche Plätze waren wie ausgestorben, die meisten Menschen blieben zu Hause - so sah es am Wochenende in Paris aus. Doch mit Beginn der neuen Woche ändert sich das Bild und manche Menschen wollen oder müssen nach Frankreich reisen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu, etwa ob Stornierungen möglich sind.

Von Anja Nehls | 16.11.2015
    Soldaten am Flughafen Mérignac im Südwesten Frankreichs.
    Soldaten am Flughafen Mérignac im Südwesten Frankreichs. (afp / Jean-Pierre Muller)
    Nach den Terroranschlägen hat die französische Regierung den Ausnahmezustand erklärt. Das heißt, es gibt nun auch wieder Kontrollen an den Landesgrenzen zu Deutschland, und das bedeutet Verzögerungen und Einschränkungen, so der Hinweis des Auswärtigen Amtes.
    Eine explizite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt es aber nicht. Eine solche Reisewarnung wäre z.B. ein Grund, eine gebuchte Reise nach Paris jetzt abzusagen und dafür auch nicht bezahlen zu müssen, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht Ole Sierck. Einfach nur ein mulmiges Gefühl vor einer gebuchten Frankreichreise reicht als Stornierungsgrund nicht aus:
    "Angst ist nie ein Kündigungsgrund. Wenn dann muss diese Angst eine realistische Grundlage haben. Die Anschläge in Paris können selbstverständlich die Angst begründen, aber ob sie von der Rechtsprechung als Kündigungsgrund anerkannt werden, steht auf einem anderen Blatt. In dem Fall ist es so, dass es bereits Rechtsprechungen dazu gibt, die besagt, dass einzelne terroristische Anschläge kein Fall höherer Gewalt sind und nur dann wäre ein Kündigungsgrund vom Gesetz anerkannt."
    Einzelne Anschläge als Kündigungsgrund oft nicht zulässig
    Eine interessante Rechtsprechung gab es da in früheren Jahren z. B. vom Landgericht Frankfurt am Main. Das hat die Anschläge auf das World Trade Center als Fall höherer Gewalt angesehen, aber in anderen Fällen einzelne Anschläge als Kündigungsgrund nicht zugelassen haben. Da brauchte es für die Richter schon mehr, erklärt der Anwalt:
    "Wenn natürlich Krieg ausbricht, dann zweifelt überhaupt niemand mehr dran und sozusagen die Grenze zieht man dann, wenn diese Anschläge sozusagen flächendeckend wären. Wenn man sage würde, ganz Paris ist überzogen aber solange der Großteil von Paris sozusagen noch sicher ist, sagt das Landgericht Frankreich am Main, kann man da auch den Leuten zumuten, dass sie da hin reisen."
    Jetzt wird es vor allem auf die politische Diskussion ankommen, vermutet der Anwalt. Wenn die Anschläge von Paris als 9.11 Europas angesehen würden, könnte das dann auch auf die Rechtsprechung durchschlagen. Aus Kulanz haben die die Deutsche Bahn und der Fernbusanbieter MeinFernbus/Flixbus ihren Kunden, die ihre Fahrt nach Paris an diesem Wochenende nicht antreten wollten, eine kostenlose Rückgabe oder den Umtausch von Fahrkarten angeboten. Ob es das Angebot auch weiter gibt, sollten Kunden direkt bei ihrem Anbieter erfragen. Ansonsten hat die Terrorserie in Paris nach Angaben von Fluggesellschaften, Bahn und Busunternehmen bisher keine Auswirkungen auf den Verkehr von Deutschland nach Frankreich.
    Gepäck kennzeichnen
    Wer nach Frankreich reist muss allerdings auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen mit verstärkten Gepäck- und Personenkontrollen rechnen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr. Besondere Verzögerungen wird es an Flughäfen geben.
    Das Auswärtige Amt rät allen Frankreich Reisenden dringend den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich im Land umsichtig zu bewegen und sich über die Medien über die aktuelle Sicherheitslage informiert zu halten.