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Nach der Flucht
Schritt für Schritt zum Arbeitsplatz

Die wenigsten Flüchtlinge fangen bald nach ihrer Ankunft in Deutschland an zu arbeiten. Die Wartezeit auf einen Asylbescheid kann jedoch für die Suche nach einem Praktikum oder einem Ausbildungsplatz genutzt werden. Besonders nach einem Integrations- oder Sprachkurs steigen die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, enorm.

Von Henning Hübert | 15.09.2016
    Ein Flüchtling aus Eritrea bei seinem Praktikum in einer Autowerkstatt in Nordhausen (Thüringen).
    Anerkannte Flüchtlinge haben die besten Karten auf einen Arbeitsplatz. Hilfen und Förderprogramme gibt es auch bei einer hohen Bleibeprognose. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Die Ankunft
    Wer als Flüchtling in Deutschland ankommt, wird als erstes im EASY-System registriert und in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Arbeiten dürfen die Flüchtlinge dann noch nicht. Denn ab der Einreise gilt eine dreimonatige Wartefrist. Danach kann man theoretisch bereits einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt annehmen, wenn die Ausländerbehörde zustimmt und die Arbeitsagentur eine Arbeitsmarktzulassung erteilt. Praktisch stellen die meisten Flüchtlinge erst einmal nach der Einreise einen Asylantrag.
    Im Asylverfahren
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft und kann auf Ausreise entscheiden. Dann darf nicht gearbeitet werden. Wenn es die Abschiebung aussetzt, bekommt der Geduldete weiter Leistungen und dürfte auch - mit Zustimmung der Ausländerbehörde – weiter arbeiten. Allerdings nur, wenn er nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammt.
    Wird der Asylantrag positiv beschieden, folgt eine Aufenthaltserlaubnis. Dann gibt es Leistungen und Förderung durch das Jobcenter. Nach seiner Asylanerkennung ist ein Flüchtling auf dem Arbeitsmarkt rechtlich mit deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.
    Auch in der Wartezeit bis ein Asylbescheid ergeht, ist eine Arbeitsaufnahme möglich. In dieser Phase kann sich jeder Flüchtling auch schon um ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz bemühen.
    Das Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt
    Anerkannte Flüchtlinge haben die besten Karten. Ihnen stehen Deutsch- und Integrationskurse offen und sie werden auf die Arbeit vorbereitet – durch Förderprogramme. Hilfen gibt es auch bei einer hohen Bleibeprognose. Also vor allem für Iraker, Iraner, Syrer, Eritreer und Somalier.
    Keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hat, wer als Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten kommt. Also vom Balkan, dem Senegal oder aus Ghana. Sie haben allgemein ein Beschäftigungsverbot, können also auch nicht auf eigene Faust legal Arbeit suchen.
    Wo finde ich als Unternehmer einen Bewerber?
    Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vermittelt. Außerdem kann man sich bei privaten Jobplattformen im Internet melden und sollte unbedingt auch den direkten Kontakt zu Flüchtlingsinitiativen suchen.
    Was kann ich als Flüchtling tun?
    Zum Beispiel ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren, wie es oft von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen getan wird. Außerdem steigen die Chancen nach einem Integrations- und Sprachkurs etwa der Volkshochschulen enorm. Absolventen können sich auch direkt bei den Firmen bewerben. Oder sich auf den verschiedenen Online-Plattformen präsentieren. Arbeitsagentur, Handwerkskammer oder die IHK helfen auch bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.