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Nach Ranges Entlassung
Ex-Justizminister nennt Maas' Handeln "fahrlässig"

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe in der Affäre um die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org die Dinge auf Sparflamme halten wollen, "um nicht selbst in die Bredouille zu geraten", kritisierte Edzard Schmidt-Jortzig im DLF. Der FDP-Politiker hatte das Amt von 1996 bis 1998 selbst inne.

Edzard Schmidt-Jortzig im Gespräch mit Thielko Grieß | 05.08.2015
    Edzard Schmidt-Jortzig bei einer Pressekonferenz des Deutschen Ethikrats
    "Es war völlig klar, dass das mit einem Rausschmiss enden musste", kommentierte der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range im Interview mit dem Deutschlandfunk. (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)
    Es sei abzusehen gewesen, dass es auf einen Knall hinauslaufen müsste, "wenn die einen versuchen, sich zu drücken, und der andere versucht, möglichst politikfern seine Aufgaben zu erfüllen", betonte Schmidt-Jortzig.
    Den Rausschmiss von Generalbundesanwalt Harald Range hielt Schmidt-Jortzig für absehbar. Der Vorwurf von Range, Maas habe sich in die Unabhängigkeit der Justiz eingemischt, sei für einen Bundesjustizminister völlig inakzeptabel.
    Nach den heftigen Anschuldigungen des Generalbundesanwalts hatte Maas gestern angekündigt, Range in den Ruhestand zu versetzen. Als Begründung gab er an, das Vertrauen in Ranges Amtsführung sei "nachhaltig gestört". Nach der Entlassung forderten Vertreter der Opposition bereits weitere personelle Konsequenzen.

    Das Interview in voller Länge:
    Am Telefon begrüße ich jetzt Edzard Schmidt-Jortzig, Mitglied der FDP, wie Harald Range auch. Guten Morgen!
    Edzard Schmidt-Jortzig: Schönen guten Morgen, Herr Grieß.
    Grieß: Herr Schmidt-Jortzig, Sie waren Bundesjustizminister von 1996 bis 1998, waren damals Vorgesetzter des damaligen Generalbundesanwalts Kai Nehm. Haben Sie Ihr Weisungsrecht in dieser Zeit einmal ausgeübt?
    Schmidt-Jortzig: Nein. Und das ist auch üblich, dass man das so nicht tut, jedenfalls nicht mit einer Äußerung, die nachher förmlich als Weisung da steht. Man ist in ständiger Kommunikation, der Generalbundesanwalt weiß also, wie denn sein Dienstherr, der Bundesjustizminister es gerne hätte. Und da genügt dann möglicherweise auch nur ein heftiges Augenbrauenrunzeln um beim GBA zu wissen - Generalbundesanwalt zu wissen, wie es denn gewünscht ist. Ob er sich dann dem so ohne Weiteres beugt und dem folgt, das ist eine ganz andere Frage, und je mehr dann solche Dissonanzen auftreten, umso deutlicher werden natürlich diese Äußerungen seitens des Ministers hinsichtlich des Generalbundesanwalts.
    "Harald Range sah offenbar keinen anderen Ausweg aus der Situation"
    Grieß: Hat Heiko Maas seine Augenbrauen nicht anständig gerunzelt oder hat Harald Range es nicht sehen wollen?
    Schmidt-Jortzig: Jetzt zum Schluss ist es eindeutig, dass Harald Range offenbar keinen anderen Ausweg aus der Situation mehr sah, als an die Öffentlichkeit zu gehen und es nun richtig darauf anzulegen, dass der Minister eine förmliche Weisung ausspricht oder ihn eben entlässt, und das ist ja nun auch geschehen. Aber man hat in der Tat den Eindruck, dass der Minister in dieser ganzen Gemengelage zwischen Weisungsfreiheit, Nichtweisungsfreiheit, also Weisungsunterworfenheit des Ministers, des Generalbundesanwalts, der Aufgeregtheit der Öffentlichkeit über Eingriffe in Pressefreiheit und Ähnliches mehr, dass in dieser ganzen Gemengelage das Ministerium in der Tat die Dinge möglichst auf Sparflamme halten wollte, um nicht selbst irgendwie in die Bredouille zu gelangen. Und ein pflichtbewusster Generalbundesanwalt, der ja dem Legalitätsprinzip der Strafverfolgung folgen muss, wenn ihm Anzeige erstattet wird oder er überhaupt Kenntnis von möglichen Straftaten erhält, der wird dann ermitteln, und insofern war eigentlich abzusehen von Anfang an, dass es irgendwie auf einen Knall hinauslaufen müsste. Die einen versuchen, sich zu drücken, und der andere versucht, möglichst politikfern seine Aufgabe zu erfüllen, und das konnte nicht gehen.
    Grieß: Herr Schmidt-Jortzig, erklären Sie uns diese Paradoxien. Bundesjustizminister Heiko Maas hat, wie Sie früher auch, das Weisungsrecht, er übt es nicht aus, weil man das nicht tut, sondern allenfalls die Brauen hochzieht, wie Sie es sagen, und er lässt den Generalbundesanwalt machen, was der für richtig hält. Und dann tut der, was er für richtig hält, und dann wird er entlassen. Das ist ja ein Widerspruch.
    Schmidt-Jortzig: Das ist völlig richtig. Entlassen worden ist er ja nicht deswegen.
    Grieß: Es geht darum, ihn in den Ruhestand zu versetzen.
    Schmidt-Jortzig: Nein, nein. Auch nur deshalb, weil er dann dem Justizminister ausdrücklich eine Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz vorgeworfen hat. Und das ist natürlich für einen Justizminister völlig inakzeptabel, und da war völlig klar, dass das mit einem Rausschmiss, auf Deutsch gesagt, nun enden musste. Aber vorweg hätte man in der Tat dieses Augenbrauenrunzeln und die Zwischenphase bis zu einer förmlichen Weisung schriftlich womöglich - hiermit weise ich dich an, dieses und jenes zu tun - in dieser Skala doch deutlich - offenbar hat man das nicht getan, die Formen verschärfen müssen, verklaren müssen, zumal es ja auch ausdrücklich im Gesetz die Möglichkeit gibt, Einstellung oder Absehen von der Verfolgung so eines Landesverrats aus politischen Gründen zu begründen. Das steht ausdrücklich im Gesetz drin, deswegen musste allen Beteiligten klar sein, dass das hier eine heikle Geschichte ist, und es dann also so immer auf Sparflamme vonseiten der offiziellen Politik zu halten, was sicherlich fahrlässig.
    "In der Verfassung steht ausdrücklich die Unabhängigkeit der Richter"
    Grieß: Das Weisungsrecht, Herr Schmidt-Jortzig, riecht ohnehin immer nach politischer Einflussnahme. Warum gibt es das, und sollte es nicht vielleicht abgeschafft werden?
    Schmidt-Jortzig: Ja, das ist immer die Grundsatzdiskussion, die geführt wird. In der Verfassung steht ausdrücklich die Unabhängigkeit der Richter. Daraus wird in der öffentlichen Diskussion dann immer eine Unabhängigkeit der Justiz, und zur Justiz gehört natürlich auch die Staatsanwaltschaft. Und berufspolitisch wird seit Langem von den Staatsanwälten auch gefordert, sie sollten genauso in diese Unabhängigkeitsgarantie einrücken.
    Grieß: Ja, und man kann nun nicht sagen, dass das Weisungsrecht einen großen Segen verbreitet.
    Schmidt-Jortzig: Nein, es kann natürlich auch ganz umgekehrt auch sein. Denken Sie an möglicherweise NSU-Ermittlungen, wo man dann vonseiten der Politik den Eindruck haben dürfte oder von der Dienstaufsicht den Eindruck haben könnte, da wird nicht hinreichend ermittelt, und dann kann natürlich auch die Weisung sagen, nun ermittelt mal bitte intensiver und mehr als bisher. Also es hat ja nicht nur irgendwelche Anrüche, dass man da was unterbinden will, sondern es kann theoretisch auch so sein, dass man da erst die Hunde wirklich zur Jagd tragen will.
    Grieß: Und die Folge davon ist, dass die Generalbundesanwälte bedauernswerte Zwitterwesen bleiben, nämlich einerseits dem Einfluss ausgesetzt der Exekutive, dem Ministerium, und gleichzeitig ja auch ein Mitglied der Judikative sind. Das ist ein schwieriger Job.
    Schmidt-Jortzig: Das ist richtig, denn deswegen haben auch viele Landesregierungen oder Landesgesetzgeber dann ihre Generalstaatsanwälte aus der Kategorie der sogenannten politischen Beamten herausgenommen und sie zu ganz einfachen Berufsbeamten gemacht, die man also nicht ohne Weiteres in den Ruhestand versetzen kann.
    Grieß: Und das könnte doch auch im Bund funktionieren.
    Schmidt-Jortzig: Das ist auch immer in der Diskussion, ob man das auf Bundesebene machen sollte, aber da sind dann wirklich heikle Strafverfolgungen ja im Spiel, und ich vermute mal oder würde auch selbst gar nicht dafür plädieren, dass hier eine Abschaffung der politischen Vertrauensbeziehung und der Notwendigkeit für die Tätigkeit des Generalbundesanwalts nicht ausgesprochen hilfreich wäre.
    Grieß: Sagt einer, der das Weisungsrecht hatte und nach eigenen Angaben so nie genutzt hat, Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesjustizminister von der FDP in der Zeit von 1996 bis 1998. Danke schön, Herr Schmidt-Jortzig.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.