Dienstag, 23. April 2024

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Nacktbilder von Kindern
Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und unbefugten Nacktaufnahmen geschützt werden. Laut dem neuen Sexualstrafrechts macht sich künftig unter anderem strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder tauschen.

14.11.2014
    Verschwommene Aufnahme eines Polizei-Computers mit kinderpornografischen Bildern auf dem Bildschirm.
    Ein bayerischer Kriminalbeamter wertet kinderpornografische Bilder aus dem Internet aus. (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Auf die Verbreitung solcher Bilder stehen künftig drei Jahre Haft. Zudem wird schärfer definiert, wann Aufnahmen als pornografisch einzustufen sind. Sogenannte Posingbilder gelten nun als Kinderpornografie, deren Besitz und Verbreitung strafbar ist. Dabei handelt es sich um Bilder, auf denen Kinder und Jugendliche in sexualisierter Haltung dargestellt sind, oder ihre Genitalien oder ihr Po im Fokus stehen.
    Auch "Cyber-Grooming" soll umfangreicher geahndet werden - also Versuche eines Erwachsenen, unter falschen Angaben über das Internet Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Mit dem Gesetz werden außerdem die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängert. Die Verjährung beginnt künftig erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers, womit alle schweren Sexualdelikte nicht mehr vor dem 50. Lebensjahr verjähren. Bisher liegt die Grenze beim 41. Geburtstag.
    Warnung vor falschen Hoffnungen
    Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, warnte indes vor falschen Hoffnungen. Es sei fast unmöglich, Täter nach so langer Zeit noch zu überführen und zu verurteilen, sagte er.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte den Gesetzentwurf noch kurz vor der Verabschiedung abgeschwächt, um nicht auch "sozial übliches und alltägliches Verhalten" wie das Fotografieren von nackten Kindern im Strandurlaub unter Strafe zu stellen. Insbesondere die Grünen kritisierten, dass deswegen keine ausreichende Befassung mit dem Entwurf möglich gewesen sei. Mit der Novelle zieht der Bundestag Konsequenzen aus der Affäre um den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy.
    (fwa/bor)