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Netzneutralität
Amerikanische Internetnutzer sind nicht mehr gleich

Alle Datenpakete gleich behandeln, kein Internetprodukt bevorzugen, auch nicht gegen einen Aufpreis: Das sieht die sogenannte Netzneutralität vor. Eine Verordnung in den USA sah genau das vor. Doch sie wurde nun von einem Gericht gekippt - ein Urteil mit möglichen Folgen für Verbraucher und Unternehmen.

Von Falk Steiner | 15.01.2014
    Ein Urteil schreckt die Internetwirtschaft auf: Die Netzneutralitätsregeln der US-Regulierer verstoßen demnach gegen US-Recht. Der Internetzugangsanbieter Verizon hatte gestern in erster Instanz vor einem Berufungsgericht in Washington D.C. gegen Vorschriften der US-amerikanischen Regulierungsbehörde Federal Communications Commission gewonnen.
    Dem Urteil der Richter zufolge würde der Aufsichtsbehörde zwar das Recht zustehen, Breitbandinternet zu regulieren – aber ihre Regeln zur Netzneutralität, die Anti-Diskriminierungsregeln für Datenverkehr, würden ihre Kompetenz überschreiten.
    Internetunternehmen und Verbraucherschützer fürchten die Abschaffung des Prinzips der Netzneutralität, bei dem grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen der Beförderung des Verkehrs nach Absender, Inhalt oder Empfänger vorgenommen wird. Die US-Regulierer hatten daher 2010 Regeln aufgestellt, nach denen dieses Prinzip als Vorschrift für den Betrieb von Breitbanddiensten gelten sollte.
    Wenn sie an diesem Ziel festhält, könnte die Regulierungsbehörde FCC nun das Urteil dem Obersten Gerichtshof der USA vorlegen und erneut prüfen lassen oder die Breitbandinternetzugangsanbieter künftig wie Telekommunikationskonzerne behandeln. Dieser Weg jedoch dürfte auf Widerstand sowohl der Anbieter als auch in der US-Politik stoßen. Laut dem Kläger Verizon soll das Urteil am Umgang mit dem Datenverkehr durch den Anbieter jedoch vorerst nichts ändern.