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Neue EU-Richtlinie PSD 2
Risikoloser grenzenlos zahlen

Die sogenannte EU-Zahlungsdienstleistungsrichtlinie - PSD abgekürzt - bekommt nach der ersten Fassung von 2007 nun ein Update: PSD 2. Demnach müssen Drittanbieter, die Überweisungen übers Netz bequem möglich machen, in Zukunft die Daten ihrer Nutzer besser verschlüsseln.

Von Panajotis Gavrilis | 06.05.2015
    .Ein Finger zeigt auf das Symbol eines Einkaufwagens auf einer Taste einer Computertastatur.
    Nutzerdaten müssen bei Überweisungen im Netz künftig besser verschlüsselt werden. (picture alliance / ZB / Jens Büttner)
    Wer für Überweisungen im Internet Dienste wie "Sofort" aus Deutschland oder "Trustly" aus Schweden nutzt, der gibt einem Drittanbieter die TAN-Nummer und Kontodetails preis - in der Hoffnung, diese sensiblen Daten seien dort sicher.
    Dabei ist es eher so, als würde man einen Fremden bitten, mit der eigenen Karte Geld abzuheben. Das kann gut gehen, hat aber auch seine Risiken:
    "Er hatte bisher halt ein Problem, wenn eine Fehlbuchung stattgefunden hat.
    Er hatte bisher ein Problem, wenn die Bank sich geweigert hat, diesen Dienstleistungsanbieter auch zu akzeptieren. Und ich als Verbraucher weiß, dass ich in sicheren Händen bin, weil mein Verbraucherschutz jetzt auch geregelt ist", sagt Markus Ferber von der CSU. Er ist der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments.
    Ferber leitete die Verhandlungen zwischen Kommission, Mitgliedsstaaten und Parlament. Die sogenannte EU-Zahlungsdienstleistungsrichtlinie - auf Englisch mit "PSD" abgekürzt - bekommt nach der ersten Fassung von 2007 nun ein Update: "PSD 2".
    Demnach müssen Drittanbieter, die Überweisungen übers Netz bequem möglich machen, in Zukunft die Daten ihrer Nutzer besser durch Verschlüsselung schützen. Liegt ein Missbrauchsfall vor, soll man sich direkt an die eigene Bank wenden können. Diese klärt dann den Vorfall mit dem jeweiligen Online-Anbieter.
    Neue Bezahldienste sollen dabei die Märkte beleben. Für sie gilt dann eine weitere Regel, wie Ferber sagt:
    "Wir haben vorgeschrieben, dass hier eine entsprechende Versicherung nachgewiesen werden muss für einen Diensteanbieter, damit er diese Risiken auch abbilden kann. Das wird sich natürlich im Preis mit auswirken. Auf der anderen Seite: Bisher war der Verbraucher der Gelackmeierte und ich glaube nicht, dass das im Interesse des Verbrauchers war."
    Eine weitere Veränderung: Läuft bei einem Lastschriftverfahren etwas schief, soll europaweit ein uneingeschränktes Widerrufsrecht gelten, ähnlich wie es in Deutschland bereits üblich ist. Das begrüßt auch Farid Aliyev von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC.
    "Das bedeutet also: Wenn mein Stromanbieter mir den Strom abstellt, obwohl ich über Lastschriftverfahren bezahlt habe, dann kann ich ganz einfach mein Geld zurückverlangen. Das bedeutet: Der Verbraucher bekommt die volle Kontrolle über seine Zahlungen."
    Die neue Richtlinie der EU sieht auch vor, dass der Verbraucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit haften muss. Bei Betrug oder Missbrauch sollen die Betroffenen nicht mehr als 50 Euro Eigenanteil aufwenden, bisher sind es 150.
    Ein zentraler Punkt, der Verbraucher nicht zufrieden stellen könnte: Jedes Mitgliedsland soll in Zukunft selbst entscheiden, ob es Zusatzgebühren bei Kartenzahlungen erlaubt oder verbietet. Dabei soll es eine Obergrenze geben für die Extrakosten. Wer also im Internet seinen Flug mit Visa oder Mastercard bucht, der muss nach wie vor mit unterschiedlich hohen Zusatzgebühren rechnen.
    Bis die neuen Vorschriften in Kraft treten, wird es allerdings noch dauern: In zwei Jahren erst sollen sie für Verbraucher und Anbieter gelten.