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Neue Online-Regeln für Öffentlich-Rechtliche
Sendungen länger im Netz, kein Schwerpunkt auf Text

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen die Regeln für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ändern: Sendungen dürfen in den Mediatheken länger als sieben Tage bereitgestellt werden, Textinhalte dürfen nicht presseähnlich sein.

14.06.2018
    Zu sehen sind die Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio
    Auf einer Pressekonferenz in Berlin erklärten die Länderchefs die sogenannte Sieben-Tage-Regel, die bislang die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken auf eine Woche begrenzt, für hinfällig. Die Neufassung des Telemedienauftrags sei ein echter Kompromiss im Hinblick auf die publizistischen Interessen und Bedürfnisse der Rundfunkanstalten auf der einen Seite und die Interessen der Presse auf der anderen Seite, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer.
    Textinhalte werden eingeschränkt
    Während die Verweildauern in den Mediatheken nun gelockert werden sollen, werden die Textinhalte von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz stärker eingeschränkt. Im neuen Telemediengesetz soll den Sendern vorgeschrieben werden, dass ihre Online-Angebote den Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen, um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: "Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein."
    Wie von Verlagen und Sendern vereinbart, werden die öffentlich-rechtlichen Sender aber auch weiterhin ausführliche Texte veröffentlichen können - etwa die Manuskripte ihrer Beiträge aus Radio und TV, aber auch Aktualisierungen und Hintergründe zu den Themen, die in den Sendungen angesprochen werden. Audio und Video sollen dabei eingebunden werden. Damit bleibt auch aktuelle Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender auch in Textform möglich. Den Plänen müssen nun noch die Parlamente der Länder zustimmen.
    Deutschlandradio-Intendant Raue betonte, man habe eine Regelung gefunden, die allen helfe. "Es ist ein deutlicher Wunsch gewesen, zueinander zu kommen und eine Regelung zu finden, die nicht unbedingt immer Thema der Gerichte sein soll, sondern die auch in der journalistischen Praxis Bestand haben kann – ohne dass man ständig zum Kadi läuft", sagte Raue im Deutschlandfunk Kultur.
    Langer Streit zwischen Rundfunk und Verlegern
    Über die Frage, wie viel Text öffentlich-rechtliche Sender im Internet anbieten dürfen, war lange gestritten worden. Die Vertreter von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sahen ihr Geschäftsmodell durch Textangebote der Sendeanstalten im Netz gefährdet. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dagegen argumentierten: Auch die öffentlich-rechtlichen Sender müssten digitale Ausspielwege nutzen können. Und um im Netz durch Suchmaschinen auffindbar zu sein, brauche es Text. Auch die Verweildauer von Angeboten in den Mediatheken war ein Streitpunkt.
    Die Fronten waren lange verhärtet, dann brachten offenbar vermittelnde Gespräche zwischen Sendern und Verlegern den Durchbruch, sodass die Ministerpräsidenten nun die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auf den Weg bringen können.
    (tzi/wes)