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Neues Gesetz
Streit um Fracking in Deutschland

Das umstrittene Fracking-Gesetz wird heute im Bundestag beraten. Grüne und Linke kritisierten die neue Methode zur Gasgewinnung aus dem Erdreich massiv. Umweltministerin Barbara Hendricks forderte strengere Vorgaben für das geplante Gesetz.

07.05.2015
    Ein Fracking-Bohrturm in der Abenddämmerung.
    Die Gasförderung durch Fracking wird in allen Fraktionen kontrovers diskutiert (dpa/picture alliance/Jim Lo Scalzo)
    Grüne und Linke bleiben in der Fracking-Frage rigoros. Sie setzen sich für ein Verbot der umstrittenen Gasförderung in Deutschland ein. "Fracking ist die neue Eskalationsstufe der fossilen Energiegewinnung", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Krischer, am Donnerstag bei der Beratung des Gesetzes im Bundestag. Die Bundesregierung plane zum Schaden von Mensch und Umwelt ein "Fracking-Ermöglichungsgesetz".
    Balanceakt für die Umweltministerin
    Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich für strengere Vorgaben in dem von ihr mit verantworteten Gesetz ausgesprochen. "Ich bin sehr offen für weitergehende Vorschläge, die meinen Intentionen noch weiter entsprechen", sagte sie zum Auftakt der Beratungen im Bundestag. Die Ministerin hatte das Fracking-Gesetz Anfang April ins Kabinett eingebracht. Hendricks ursprünglichen Verbotspläne der umstrittenen Fördermethode waren vor allem auf Druck des Wirtschaftsflügels der Union im Gesetzentwurf aufgeweicht worden. In dieser Woche beraten Bundestag und Bundesrat in erster Lesung über den Entwurf. Zum Auftakt der Beratungen betonte Hendricks aber auch, man könne die Technik nicht einfach pauschal verbieten, erst brauche es eine wissenschaftliche Grundlage. Die Erdgas-Förderindustrie hatte vor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen eine Entschärfung des Fracking-Gesetzes gefordert.
    Neues Gesetz soll Fracking in Einzelfällen erlauben
    Nach derzeitiger Rechtslage ist unkonventionelles Fracking wie in den USA, also das Aufbrechen von Gestein in flacheren Gesteinschichten unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien, in Deutschland möglich. Das neue Gesetz sieht deshalb eine Verschärfung des Berg- und des Wasserrechts vor. In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung generell untersagt. Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein in weniger als 3.000 Metern Tiefe sind laut Entwurf zwar auch sonst grundsätzlich verboten. Nach erfolgreichen Tests unter wissenschaftlicher Begleitung und dem Ja eines Expertengremiums kann aber ab 2019 kommerzielles Fracking in Einzelfällen erlaubt werden.
    Kritiker in allen Fraktionen
    Beim Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst, mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein großflächig aufgebrochen, damit das Gas entweichen kann. Die Bundesregierung will die Technologie unter strengen Auflagen und unter Ausschluss sensibler Gebiete erproben lassen und schließt auch eine spätere kommerzielle Nutzung nicht aus. Kritiker des Gesetzes, die eine Verschärfung der Bestimmungen oder gleich ein komplettes Fracking-Verbot fordern, gibt es in allen politischen Fraktionen.
    (cc/tzi)