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Schweiz
Volksabstimmung über Anti-Diskriminierungsgesetz

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung soll in der Schweiz künftig per Gesetz verboten sein. Den Rechtskonservativen geht dies zu weit. Sie machen Stimmung gegen eine geplante Gesetzesänderung, über die die Bevölkerung im Februar abstimmen soll.

Von Dietrich Karl Mäurer | 02.01.2020
Teilnehmerinnen des Zürich Pride Festivals 2019 mit Transparenten
Teilnehmer des Zürich Pride Festivals demonstrieren für die Rechte von Homosexuellen (imago images / Geisser)
In Sachen Gleichstellung von Homosexuellen unterscheidet sich die Lage in den Ländern Europas stark. Während Deutschland im Vergleich der internationalen Dachorganisation ILGA auf Platz 12 von 49 landet, kommt die Schweiz nur auf Position 28.
Was manch einen vielleicht überraschen mag, wundert Roman Heggli nicht. Der Geschäftsführer der schwulen Selbsthilfeorganisation Pink Cross Schweiz beschreibt die Lage im Alpenland wie folgt:
"Die Gesellschaft ist hier sehr offen und gleichzeitig haben wir in der Schweiz noch eine schlechte rechtliche Grundlage. Wir haben die Ehe für alle noch nicht. Wir haben hier eben kein Diskriminierungsschutz."
Volksabstimmung über Gesetzesänderung zum Schutz vor Diskriminierung
Laut Pink Cross kam es in der Schweiz in der Vergangenheit zwei Mal pro Woche zu homophoben Hassdelikten. Eine offizielle Statistik gibt es bislang noch nicht. Wer öffentlich zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule oder Bisexuelle aufruft, kann nicht dafür belangt werden. Doch das könnte sich in diesem Jahr ändern.
Anfang Februar sollen die Schweizer bei einer Volksabstimmung über eine Gesetzesänderung entscheiden. Die Rassismus-Strafnorm soll ausgeweitet werden. Bislang stellt sie unter Strafe, wer öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufruft - wegen Rasse, Ethnie oder Religion. Neu soll die sexuelle Orientierung hinzukommen. Sowohl die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament, als auch die Regierung halten das für nötig. Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärt:
"Es ist heute mit dem Internet und vor allem den sozialen Medien einfacher als noch vor zehn, vor zwanzig Jahren sich mit Aufrufen zu Hass Gehör zu verschaffen. Die Hemmschwelle sinkt, wenn man gegen außen anonym bleiben kann und gleichzeitig können Aufrufe zu Hass in den sozialen Medien rasch Zehntausende Personen erreichen."
Kritiker sprechen von "Zensurgesetzt"
Im Namen der Regierung empfiehlt die Ministerin, dem Volk die Gesetzesänderung anzunehmen. Von einem Zensurgesetz, dass es nicht braucht, und das nicht hilft, Hass und Diskriminierung aus der Welt zu schaffen spricht dagegen ein Bündnis zu dem unter anderem die christlich-nationalkonservative Minipartei EDU und die Jungpartei der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei SVP gehören. Das Bündnis hat gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Die SVP-Abgeordnete Verena Herzog sieht die freie Meinungsäußerung in Gefahr. Im Schweizer Fernsehen sagte sie:
"Es liegen ja diverse Abstimmungen auf dem Tisch und da kann man da auch am Stammtisch diskutieren, und da könnte es sein, dass man dann keine Schwulenwitze mehr machen darf. Vielleicht dann plötzlich auch keine Blondinenwitze, keine Appenzeller-Witze mehr. Und das darf es doch nicht sein."
Roman Heggli vom Schwulenverband Pink Cross lacht irritiert und erwidert:
"Doch, doch… doch Schwulenwitze sind immer noch möglich. Stammtischgespräche sind hier nicht betroffen, sondern es geht wirklich um den öffentlich gerichteten Aufruf zu Hass, also beispielsweise, wenn man von einer Bühne spricht oder eben im Internet für alle zugänglich gegen uns als Gruppe hetzt."
Roman Heggli hofft, dass im Februar die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer für die Ausweitung des Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung stimmt. Denn dann - so meint er - würde in der Folge auch die Zahl von Hassverbrechen gegen Lesben, Schwule oder Bisexuelle in der Schweiz abnehmen.