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Notenbanken tauschen griechische Anleihen

Das Ringen um ein Rettungspaket für Griechenland geht weiter. Die Europäische Zentralbank versucht offenbar, mit einem Anleihetausch Verluste durch eine Umschuldung griechischer Staatsanleihen zu vermeiden.

Von Michael Braun | 17.02.2012
    Die Europäische Zentralbank ist der größte Einzelgläubiger Griechenlands. Wertpapiere aus Athen im Nennwert von rund 50 Milliarden Euro hat sie aufgekauft. Sie hat die Papiere im Schnitt mit einem Abschlag von geschätzten 40 Prozent gekauft. Der Marktwert liegt inzwischen noch deutlich tiefer. Käme es also nun zu einer Umschuldung Griechenlands, verlöre die EZB Geld. Sie könnte diese Verluste wirtschaftlich tragen. Aber sie dürfte es nicht, sagt Helmut Siekmann, Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht an der Universität Frankfurt:

    "Die Europäische Zentralbank und das System der Europäischen Zentralbank dürfen den Mitgliedern der Eurozone keine Kredite zur Staatsfinanzierung einräumen. Das bedeutet, dass sie erst recht nicht diesen Mitgliedstaaten Geld schenken darf."

    Denn die EZB ist die Bank der Banken, sie darf nicht Geld drucken, um Staatsschulden zu finanzieren. Das verbieten ihr ihre Statuten.

    Doch die Schuldenlast ist groß in Athen. Mit privaten Gläubigern wird nicht über einen Abschlag von 40, sondern von 70 Prozent verhandelt. Und es soll in Griechenland ein neues Gesetz erlassen werden, mit dem die Anleihebedingungen für griechische Wertpapiere nachträglich geändert werden sollen. Ziel ist, eine Gläubigerversammlung vorzusehen, die über einen Schuldenschnitt beschließen muss. Darin hätte die EZB, obwohl größter Einzelgläubiger, aber nicht die Mehrheit. Sie könnte also überstimmt und damit gezwungen werden, sich an dem Schuldenschnitt zu beteiligen und entgegen ihrem Auftrag doch Staatsfinanzierung zu betreiben.

    Um das zu vermeiden, will die EZB ihre bisherigen Anleihen in neue Papiere mit neuen Wertpapiernummern umtauschen. Denn das neue Gesetz soll nur für die Papiere mit alten Nummern gelten. Das Verfahren, die Anleihebedingungen nachträglich zu ändern, ist juristisch umstritten. Der Notenbankrechtler Helmut Siekmann:

    "Es bestehen immer verfassungsrechtliche Bedenken. Es könnte sich sogar um eine Verletzung der europäischen Menschenrechtscharta handeln."

    Auch Banken sehen den neuen Weg als kritisch an, sprechen von "Tricksereien" und "Rechtsbeugung", rechnen mit Klagen gegen die EZB. Dennoch will die EZB diesen Weg gehen. Der Ausweg, ihre Griechenlandanleihen ohne Verlust an den Rettungsfonds EFSF zu verkaufen und dem die Verluste zu überlassen, dieser Ausweg wird dem Vernehmen nach nicht mehr verfolgt.