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NRW-Wissenschaftsminister: Mit aller Härte gegen Titelkauf

Mit Blick auf die Ermittlungen gegen rund 100 deutsche Hochschullehrer hat der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart eine lückenlose Aufklärung gefordert. Wenn man ihnen den Betrug mit Doktortiteln nachweisen könne, müsse die ganze Härte des Gesetzes greifen, sagte der FDP-Politiker.

Andreas Pinkwart im Gespräch mit Bettina Klein | 25.08.2009
    Bettina Klein: Diese Nachricht hat in den vergangenen Tagen nicht nur Hochschulangestellte verstört. Etwa 100 Professoren haben Doktorandenstellen gegen Geld vergeben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen sie und gegen ein Institut in Bergisch Gladbach, das bei der Vermittlung geholfen haben soll. Der Titelkauf empört Hochschulvertreter und natürlich die Promovierenden selbst.

    Am Telefon begrüße ich jetzt den Wissenschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart. Er gehört der FDP an. Guten Morgen, Herr Pinkwart.

    Andreas Pinkwart: Guten Morgen, Frau Klein.

    Klein: Nordrhein-Westfalen ist nicht das einzige Land, aber es ist betroffen. Welche Konsequenzen wird die Landespolitik jetzt ziehen?

    Pinkwart: Wir sehen ja, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das ist sehr gut und wichtig und wir hoffen sehr, dass sie auch sehr zügig diese Sachverhalte aufklären kann. Rechtlich liegt das alles sehr schwierig, auch für die Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen nicht einfach, aber wir hoffen sehr, dass sie hier zu einem Ergebnis kommen, denn es ist notwendig, dass wir Klarheit schaffen: In welchen Fällen hat es hier tatsächlich Verfehlungen gegeben. Dann muss die ganze Härte des Gesetzes auch greifen, damit derartige Fälle sich in Zukunft nicht wiederholen können.

    Klein: Härte des Gesetzes muss greifen, so viel ist klar. Ich hatte allerdings nach den Konsequenzen auf der politischen Ebene gefragt.

    Pinkwart: Wir müssen ja sehen, was letztendlich vorliegt. Wir haben gesetzliche Regelungen, Nordrhein-Westfalen sogar noch verschärft mit dem Hochschulfreiheitsgesetz, was Titelkauf anbetrifft, mit erheblichen Bußgeldern, die verhängt werden können. Es gibt andere Möglichkeiten, die sowohl jene betreffen, die sich einen sogenannten Titel kaufen wollen, wie aber auch jene, die derartige Dinge vermitteln oder verleihen. Hier können erhebliche Strafen auch erfolgen. Das muss dann entsprechend auch bewertet werden und auch durchgeführt werden, auch um hinreichende Abschreckung zu entfalten. Dann muss man überlegen, gibt es noch Ergänzungen. Es gibt ja Stimmen, etwa des Hochschullehrerverbandes, dass eidesstattliche Versicherungen von den Doktoranden geleistet werden sollten. Das können die Hochschulen selbst so regeln, das kann man in den Prüfungsordnungen so verankern, die einen oder anderen haben das auch bereits getan. Das wäre aus meiner Sicht sicherlich noch ein ergänzendes Instrumentarium, was genutzt werden kann.

    Klein: Da würde ich gerne noch mal nachfragen. Wie ist denn die Verfahrensweise zu unterbinden, wenn Studenten - das hat es ja offensichtlich auch gegeben - keine Ahnung davon haben, dass sie qua Bestechung zu der Möglichkeit einer Promotion gelangt sind? Dann nützt die eidesstattliche Erklärung nicht allzu viel.

    Pinkwart: Es ist das Problem des Nachweises in solchen Fällen, weil tatsächlich die Rechtslage so ist, dass subjektiv also auch hier Kenntnis erlangt worden sein muss darüber, dass hier es nicht mit rechten Dingen zugeht, wenn man so will. Das ist in der Beweisführung nicht einfach. Insofern ist es jetzt wichtig, dass konsequent von allen Seiten her das aufgeklärt werden kann. Ich möchte mal auf der anderen Seite aber sagen, es muss schon seltsam zugehen, wenn jemand glaubt, bei schwierigen Ausgangsbedingungen - und das ist ja dann wohl offensichtlich der Fall -, also schlechteren Noten und anderen Dingen mehr, jemand glaubt, dass er doch beachtliche Beträge, um die es sich hier wohl handeln soll, alleine dafür zahlt, dass er an einen Doktorvater vermittelt wird. Ich glaube, dass hier schon jeder für sich, der solche Zahlungen leistet, erkennen kann, dass es sich um mehr handeln muss, und wir müssen sehen, dass die Gerichte in die Lage versetzt werden, das dann auch dem jeweiligen nachweisen zu können.

    Klein: Verstehe ich Sie aber richtig, Herr Pinkwart, über die Möglichkeiten, die die Hochschulen selbst haben, wie Sie sagen, sieht die Politik keinen Handlungsbedarf an der Stelle?

    Pinkwart: Wir haben ja gesetzliche Regelungen in unserem Hochschulgesetz, mit dem ganz klare Strafen auch vorgesehen sind, Bußgelder für Titelkauf in einer Größenordnung von bis zu einer halben Million Euro - sowohl für denjenigen, der den Titel kaufen will, aber auch für die Vermittlung. Das haben wir gerade in Nordrhein-Westfalen besonders herausgehoben, anders als andere Bundesländer. Ich glaube also, wir haben hier Instrumente, wir werden sie natürlich auch vor dem Hintergrund der letztendlichen Aufklärungsarbeit noch einmal überprüfen, ob das dann auch alles hinreichend ist, um klare Abschreckung zu leisten.

    Klein: Sie deuten an, Sie wollen es überprüfen und gucken, ob die Abschreckung hinreichend ist. Haben Sie eine Vorstellung davon, was sich noch verändern müsste?

    Pinkwart: Wir müssen erst mal sehen, was jetzt tatsächlich aufgeklärt werden kann seitens der Staatsanwaltschaft, inwieweit unsere Instrumente dann auch greifen, auch was die Frage derjenigen Hochschullehrer anbetrifft, um die es sich hier im einzelnen handelt, welche dienstrechtlichen Schritte wir dann aufgrund der Beweisführung tatsächlich auch vornehmen können. Sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, sind unsere Hochschulen als Dienstherren gefordert - und das werden sie tun -, auch alle disziplinarrechtlichen Schritte, von der Suspendierung bis hin auch zur Amtsenthebung, durchdeklinieren zu können und das werden wir uns genau ansehen, schauen, ob wir die Härte des Gesetzes auch hinreichend zur Anwendung bringen können. Und wenn aus Würdigung dieses Vorgehens erkennbar werden sollte, dass hier noch Regelungslücken wären, dann müssten wir sie schließen. Im Moment sehe ich das nicht.

    Klein: Der Hochschulverband fordert jetzt insgesamt Konsequenzen gegen diese Institute, die bei Doktorarbeiten helfen. Das sei eine zwielichtige Branche. Wie sehen Sie das? Bestehen da Möglichkeiten einzugreifen?

    Pinkwart: Sobald der Nachweis geführt werden kann, dass gegen geltendes Gesetz verstoßen wird, können Schritte unternommen werden, wie das ja hier auch der Fall ist. Ob man darüber hinausgehende Schritte noch unternehmen kann, um auch reine Informationsleistungen rechtlich in irgendeiner Weise begrenzen zu wollen, müsste man erwägen. Ich halte das jedenfalls von der Sache her für außergewöhnlich schwierig.

    Klein: Erwägen was, diese Institute schließen zu lassen, oder was meinen Sie?

    Pinkwart: Ob man über das, was wir gesetzlich jetzt an Abwehrmaßnahmen haben, die reine Informationsvermittlung irgendwie unterbinden wollte. Wir haben Berufsfreiheit in Deutschland, Gewerbefreiheit. Solange das, was dort getan wird, nicht gegen Gesetze verstößt, wird man es schwer unterbinden können.

    Klein: Andreas Pinkwart, der Wissenschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich bedanke mich für das Gespräch, Herr Pinkwart.

    Pinkwart: Ich danke Ihnen!