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NSU-Prozess
Zschäpe muss ihre Verteidiger behalten

Jetzt ist es offiziell: Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss sich weiter von ihren drei Pflichtverteidigern vertreten lassen. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Beginn der Hauptverhandlung bekannt. Damit bestätigte er indirekt mehrere Zeitungsberichte vom Sonntag.

22.07.2014
    Beate Zschäpe und ihre Anwälte Anja Sturm und Walfgang Heer
    Beate Zschäpe und ihre Anwälte Anja Sturm und Walfgang Heer (dpa/picture-alliance/Peter Kneffel)
    Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll. Das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen.
    Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht. Als Zeugen für den Dienstagnachmittag sind zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen. Die Zeugenvernehmungen am Vormittag hatte das Gericht abgesagt. Bereits am Sonntag hatten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und der "Spiegel" übereinstimmend berichtet, dass kein zusätzlicher Pflichtverteidiger für Zschäpe bestellt wird.
    (cc/stfr)