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NSU-Prozess
Zschäpe scheitert mit Anzeige gegen ihre Anwälte

Die Strafanzeige der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger bleibt ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft München I hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Es liege keine Straftat vor, teilte die Behörde in München mit.

Von Tim Aßmann | 29.07.2015
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    Beate Zschäpe hatte mit ihrem Antrag keinen Erfolg. (Peter Kneffel/dpa)
    Die Staatsanwaltschaft München I hat die Strafanzeige von Beate Zschäpe gegen ihre drei Pflichtverteidiger geprüft und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Das gab die Anklagebehörde am Morgen bekannt. Zschäpe hatte Strafanzeige gegen drei ihrer vier Pflichtverteidiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess wirft den Rechtsanwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vor, ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter verletzt zu haben.
    Die Prüfung der Vorwürfe ergab, dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt, wie es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt. Vielmehr handele es sich bei den Angaben der Pflichtverteidiger gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Anwälten. Diese agierten "als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten", so die Staatsanwaltschaft. Demnach seien durch die Rechtsanwälte keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben worden, die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten bezögen.