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Ohne staatliche Hilfe droht vielen deutschen Klubs die Insolvenz

Gegen fünf Fußballvereine in den Niederlanden ermittelt die Europäische Kommission wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen. Wenn Brüssel einen Verstoß gegen EU-Recht feststellt, müssen die Teams der ersten und zweiten Liga die Gelder zurückzahlen. Auch deutsche Klubs müssen Nachforschungen der Wettbewerbs-Behörde fürchten.

Von Heinz Peter Kreuzer | 16.03.2013
    Zwar gibt es bisher nur Ermittlungen gegen niederländische Fußballvereine. Aber der Deutsche Fußball-Bund DFB und die Deutsche Fußball-Liga müssen im Hinblick auf das europaweit hochgelobte Lizenzierungsverfahren auf die Entwicklung reagieren. Davon ist Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser überzeugt:

    "Sicherlich auf Grund dieser neuen Sachlage muss im Grunde genommen der Ligaverband vor dem Hintergrund, das eine EU-Kommission a eine Untersuchung einleitet und b möglicherweise feststellt das gewährte Beihilfen EU-widrig gewährt wurden ist ja der Verein verpflichtet, die kompletten Beträge zurück zu zahlen. Es gibt sogar Schadensersatzansprüche. Das ist ein Liquiditätsproblem, dem sich der Verband in der Zukunft annehmen muss."

    Denn Liquidität ist ein wichtiges Kriterium bei der Erteilung einer neuen Lizenz. Ins Visier der EU-Kommission könnte aktuell der Drittligist VfL Osnabrück geraten. Hier hat die Kommune mit einem Darlehen in Höhe von 3,6 Millionen-Euro den Fußballverein vor der Insolvenz. bewahrt. Der Beihilfe-Experte und Rechtsanwalt Andres Marti-Ehlers nennt die Kriterien:

    "Bürgschaften können staatliche Beihilfen sein, Darlehen, genauso gut Grundstücksverkäufe, oder ähnliches. Im Prinzip ist das Beihilfenrecht so aufgebaut, ob geprüft wird, ob sich die öffentliche Hand oder ein öffentliches Unternehmen verhält wie ein privater Investor. Ist das nicht der Fall, liegt eine Beihilfe vor."

    Wie der aktuelle Fall Osnabrück ist auch der der Fall Schalke 04: noch nicht verjährt. Rückblende: Die Gesellschaft für Energie und Wirtschaft GEW, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Gelsenkirchen, kaufte im November 2009 für 15 Millionen Euro Anteile am Stadion der Schalker. Zusätzlich gewährten die GEW und die Stadtsparkasse Gelsenkirchen, ebenfalls eine kommunale Einrichtung, jeweils einen Kredit von fünf Millionen Euro. Mit diesen 25 Millionen Euro konnte Schalke seine Finanzlöcher stopfen und Verkäufe von Leistungsträgern vermeiden. Und die Rechtslage ist eindeutig. Solche Beihilfen müssen vorab von der Europäischen Kommission genehmigt werden, bei fehlender Genehmigung drohen Konsequenzen.

    "Wenn eine Beihilfe vorliegt und nicht bei der Kommission angemeldet ist, dann ist das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft nichtig. Und die Beihilfe ist zurückzuerstatten. Man müsste Rückstellungen bilden für eine eventuelle Rückabwicklung zuzüglich Zinsen."

    Für die hochverschuldeten Schalker wäre dies ein echtes Problem. Nicht nur nationale Konkurrenten, sondern auch europäische Wettbewerber können Schadensersatzansprüche stellen. Nur hat bisher kein Verein Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Denn untereinander ignorieren die Klubs diese Vorgänge. Wolfgang Holzhäuser:

    "Das Kommunen notleidenden Vereinen finanzielle Unterstützung direkt oder in direkt gewährleistet, halte ich für nicht verwerflich. Im Gegenteil: Ich halte es für richtig. Ob ich nun ein Theater pro Platz mit 60, 70 Euro bezuschusse oder ob ich ein Fußballstadion als Theater des kleinen Mannes bezuschusse. Das ist eine Entscheidung, die die Kommune selbst treffen muss."

    Der Chef der "Werkself" ärgert sich nur über die nach seiner Meinung unberechtigte Kritik an den Klubs, die von Dax-Unternehmen gefördert werden:

    "Aber wenn man denn als sogenannter Traditionsverein auf die anderen Vereine wie Wolfsburg, Leverkusen oder Hoffenheim deutet und sagt: Was sie machen, ist verwerflich. Da muss man sich schon die Frage, ob direkte oder indirekte Beihilfen durch nicht kostendecke Mieten. Das sind dann indirekte Beihilfen, würde man sie rechtlich auf dem Prüfstand stellen, sicherlich schwer begründbar wären."

    Denn ob Eintracht Frankfurt, Hertha BSC oder 1. FC Köln. Die Stadionmieten an die Stadt sind kaum kostendeckend, nach Berlin will auch Köln, dass die Kommune die Miete stundet. Trotz regelmäßig vollem Stadion. Im Ernstfall könnte das zum Thema für die Europäische Kommission werden.