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Olympiastützpunkt Hamburg
Verfahren gegen zwei Internatsschüler eingestellt

Vor einem Jahr wurden Ermittlungen gegen einen Badmintonspieler und einen Schwimmer vom Olympiastützpunkt Hamburg öffentlich. Der Vorwurf: Körperverletzung und Nötigung eines jüngeren Nachwuchssportlers des Internats. Wie der Deutschlandfunk erfuhr, sind beide Verfahren mittlerweile eingestellt worden.

Von Andrea Schültke | 02.03.2018
    Das Bild zeigt das beleuchtete Schild mit der Aufschrift "Olympiastützpunkt" an der Eingangsdecke von unten fotografiert, am oberen Bildrand sieht man grauen bewölkten Himmel.
    Der Olympiastützpunkt Hamburg hatte die beiden Beschuldigten 2016 suspendiert. (Daniel Bockwoldt/dpa)
    Das Verfahren gegen den Schwimmer hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage gekommen war. Das erläuterte Pressesprecherin Ulla Hingst auf Anfrage des Deutschlandfunks: "Die Einstellung erfolgte nicht mangels hinreichenden Tatverdachts, sondern weil eine Sanktionierung erzieherisch nicht mehr geboten erschien. Der Beschuldigte ist seinerzeit von dem Sportinternat suspendiert worden und in den seither vergangenen zwei Jahren nicht wieder strafrechtlich aufgefallen."
    Im Jugendstrafrecht steht – anders als im Erwachsenenstrafrecht – der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat "bereits die Durchführung des Ermittlungsverfahrens ausreichend erzieherisch auf den heute 19-Jährigen eingewirkt."
    Badmintonspieler zeigte sich "einsichtig"
    Im Fall des Badmintonspielers war die Staatsanwaltschaft Kiel zuständig. Hier hatten die Ermittlungen zu einer Anklage geführt, der Fall ging vor Gericht. Eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
    Wie der Deutschlandfunk berichtete, hat das Jugendgericht Neumünster das Verfahren nach der Hauptverhandlung eingestellt. Auch hier hob Axel Bieler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, den Erziehungsgedanken hervor: "Nach Auffassung des Gerichts war eine Ermahnung hier ausreichend, da der Angeklagte sich einsichtig gezeigt hat und mit den Folgen der Tat außergerichtlich schon genug bestraft sei."
    Die angeklagten Vorwürfe Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung sah das Gericht laut Bieler als erwiesen an. Demnach hatte der ehemalige Angeklagte unter anderem einen jüngeren Nachwuchssportler in einem Karton eingesperrt.
    Der Olympiastützpunkt Hamburg hatte beide Sportler suspendiert
    Der Olympiastützpunkt Hamburg hatte die beiden beschuldigten Athleten bei Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2016 umgehend vom Internat suspendiert.
    Der Deutsche Olympische Sportbund wies auf DLF-Anfrage auf das funktionierende Schutzkonzept des Internats hin und schrieb zur Einstellung des Verfahrens in Neumünster: "Im konkreten Fall konnte sich das Gericht vom offensichtlichen Erfolg der Maßnahmen von Olympiastützpunkt, Internat und Sportverband überzeugen."
    Verbände äußern sich (bisher) nicht
    Nach Informationen des Deutschlandfunks hatten beide Verbände Sanktionen gegen die Sportler verhängt.
    Der Deutsche Badmintonverband wollte sich dazu nicht äußern. Schriftlich teilte er mit, er sei bis zur Anfrage des Deutschlandfunks nicht über die Einstellung des Verfahrens informiert gewesen. Ohne Kenntnis der vollständigen Begründung des Gerichts könne der Verband derzeit keine Einschätzung vornehmen.
    Eine Antwort des Deutschen Schwimmverbandes steht noch aus.