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Organspende-Prozess
Freispruch für Göttinger Arzt

Im Prozess um den Organspende-Skandal an der Uniklinik Göttingen ist der angeklagte Arzt Aiman O. freigesprochen worden. Das Landgericht Göttingen sah die Vorwürfe gegen den früheren Leiter der Transplantationsmedizin als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft verlangt.

06.05.2015
    Enten schwimmen am 21.08.2014 in einem Teich vor einem Bettenhaus der Universitätsmedizin (UMG) in Göttingen (Niedersachsen).
    Die Universitätsmedizin (UMG) in Göttingen. (picture-alliance / dpa / Swen Pförtner)
    Das Landgericht Göttingen sprach den angeklagten Mediziner Aiman O. in allen Punkten frei und hob den gegen ihn verhängten Haftbefehl auf. Es sei nicht erwiesen, dass falsche Angaben gegenüber der Organvergabestelle Eurotransplant andere Patienten das Leben gekostet hätten, befand das Gericht. Drei Patienten seien zwar nach einer Lebertransplantation verstorben, dennoch sei in allen drei Fällen die Transplantation eine vertretbare Behandlung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther.
    Die Staatsanwaltschaft hatte in diesen drei Fällen auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Ankläger vertraten die Auffassung, dass die Transplantationen nicht erforderlich waren und zudem die Patienten nicht ausreichend über Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt wurden.
    Der Gesetzgeber hat reagiert
    In elf sogenannten Manipulationsfällen hatte die Staatsanwaltschaft O. außerdem versuchten Totschlag vorgeworfen. Durch falsche Angaben gegenüber Eurotransplant sollen eigene Patienten des Mediziners bevorzugt mit Spenderlebern versorgt worden sein. Dadurch habe O. anderen Patienten auf der Eurotransplant-Warteliste Organe vorenthalten und so wissentlich ihren möglichen Tod in Kauf genommen.
    Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot als Transplantationschirurg gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch in allen Punkten plädiert. Dem folgte nun das Göttinger Landgericht. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft den Bundesgerichtshof anrufen wird.
    Die Vorfälle in Göttingen hatten zu einem erheblichen Rückgang der Organspendenbereitschaft in Deutschland geführt. Als Reaktion hat der Gesetzgeber inzwischen eine Strafnorm in das Transplantationsgesetz eingefügt. Für Falschmeldungen an Eurotransplant droht danach nun eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
    (pg/tzi)