Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Palästinenser
Abbas kündigt Oslo-Verträge auf

Paukenschlag bei der UNO-Vollversammlung: Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hat in seiner Rede in New York das Osloer Abkommen über den Nahost-Friedensprozess aufgekündigt. Unklar ist, was dies für die Autonomiegebiete bedeutet.

30.09.2015
    Abbas steht am Rednerpult vor einer Wand aus grau-weißem Marmor und spricht. Das Pult ziert ein goldfarbenes Emblem der Vereinten Nationen.
    Abbas bei seiner Rede in New York (AFP / DON EMMERT)
    Abbas begründete die Entscheidung damit, das Israel die Vereinbarungen von 1993 ständig verletze. Die Palästinenser wollten aber nicht mehr die einzigen sein, die sich an das Abkommen hielten, sagte er. Deshalb fühle man sich nicht mehr daran gebunden. Die Geduld seines Volkes sei am Ende.
    Osloer Verträge gelten schon lange als gescheitert
    Tatsächlich gelten die Osloer Verträge schon seit langem als gescheitert. Sie sollten damals beiden Seiten eine Frieden bringen und wurden am 13. September 1993 von Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO in Washington unterzeichnet. Vereinbart wurde eine palästinensische Selbstverwaltung - die Autonomiebehörde -, die in Wirtschafts- und Sicherheitsfragen mit Israel kooperiert.
    Die PLO verpflichtete sich im Gegenzug, aus ihrer Charta alle Passagen zu streichen, die die Vernichtung Israels als Ziel enthielten. Beide Seiten erkannten sich damit erstmals offiziell an. Wegen des Konzepts "Land gegen Frieden" wurden Israels Ministerpräsident Izchak Rabin, Außenminister Schimon Peres und PLO-Chef Jassir Arafat 1994 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
    Unklar ist, ob Abbas tatsächlich alle Teile des Abkommens für nichtig erklärt. Dann gäbe er auch den Autonomiestatus der Palästinensergebiete auf. Es ist nur schwer abzusehen, was das für die dort lebenden Menschen bedeuten würde. 68.500 Palästinenser stehen auf der Gehaltsliste der Autonomiebehörde. Auch die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union ging bislang direkt an die Behörde.
    (mg/tzi)