Rundfunk im digitalen Zeitalter

20.09.2008
Am 22. und 23. Oktober werden sich die Ministerpräsidenten auf einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag einigen, der festlegt, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter erlaubt ist und was nicht.
Am 22. und 23. Oktober werden sich die Ministerpräsidenten auf einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag einigen, der festlegt, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter erlaubt ist und was nicht. Praktisch ist das Gesetzeswerk bereits in Sack und Tüten: Die Staatskanzleichefs der Länder haben jetzt einen unterschriftsreifen Entwurf fertiggestellt, der den Ministerpräsidenten in fünf Wochen vorgelegt wird. Letzte offene Fragen wurden im Vorfeld mit der EU, den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern sowie den Verlegern geklärt.
Wichtigste Resultate für die Öffentlich-rechtlichen: ARD und ZDF können ihre Inhalte komplett ins Internet stellen. Das heißt, auch Unterhaltung darf vorkommen. Allerdings müssen alle - bereits bestehende und neue - Angebote einem so genannten Drei-Stufen-Test unterzogen werden, der überprüft, wie sich diese Angebote auf den Markt auswirken und welchen journalistisch-inhaltlichen Kriterien sie unterworfen sind. Jedoch dürfen alle Sendungen nur sieben Tage lang im Netz vorgehalten, also zum Abruf bereit gestellt werden. Sollen sie länger abrufbar sein, muss dies auch in einem Drei-Stufen-Test genehmigt werden. Ausnahme Sport: Große Ereignisse wie etwa die erste und zweite Bundesliga dürfen nur einen Tag im Netz bleiben, anschließend können die Anstalten diese Sportereignisse kommerziell verwerten.
Für Handy-TV sollen ARD und ZDF zunächst kein spezielles Programm anbieten, da die aktuelle Entwicklung von Handy TV in Deutschland dies nicht rechtfertigt. Allerdings behalten es sich die Länder vor, in einem der nachfolgenden Rundfunkstaatsverträge ARD und ZDF neue, eigenständige Programme für mobiles digitales Fernsehen via Handy zu gestatten. Bezüglich des digitalen Radios konstatieren die Bundesländer eine "unklare Entwicklung". Falls es aber zu einer erfolgreichen Entwicklung kommt, etwa mit DAB+, soll der Zuhörer einen Mehrwert haben, sprich: neue Programme angeboten bekommen. Schon jetzt ist klar, dass das Deutschlandradio einen zusätzlichen Kanal "dradio Wissen" für den digitalen Empfang entwickeln wird.
Damit der Unterschied zwischen Rundfunk und Presse auch im Internet erkennbar bleibt, wurde festgelegt, dass die Öffentlich-rechtlichen "Presse ähnliche Angebote im Bereich der nichtsendungsbezogenen Telemedien" nicht machen dürfen. Umgekehrt sollen aber auch Presseangebote als solche erkennbar sein, auch wenn dort bewegte Bilder verwendet werden. Es soll deutlich sein, aus welchem Haus ein Angebot stammt. Für die Pressehäuser heißt das, dass sie, wenn sie Bewegtbild-Angebote machen, in die Rundfunkregulierung hineinwachsen und sich den Regularien unterwerfen müssen, die für Rundfunk und Fernsehen gelten. VLi/Red.
Breitband-Interview mit Martin Stadelmaier, Chef der federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei zum aktuellen Entwurf des Rundfunksstaatsvertrages und den Veränderungen zur vorherigen, heiß diskutierten Fassung mp3mp3
Breitband-Interview mit Ernst Elitz, Intendant des Deutschlandradios, zum Kanal "DRadio Wissen" und der Zukunft des digitalen Hörfunks mp3mp3