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Parteiverbotsverfahren
NPD sieht Steilvorlage für Wahljahr 2014

Am Dienstag hat der Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Partei sieht dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. "Endstation Rechts"-Chef Marc Brandstetter hingegen sieht die Partei in arger Bedrängnis.

04.12.2013
    NPD-Vorsitzender Holger Apfel sitzt vor einem Plakat mit dem Parteilogo
    Die NPD gibt sich trotz möglichem Verbot gelassen. (dpa / picture alliance / Matthias Balk)
    Der erneute vom Bundesrat eingereichte Verbotsantrag gegen die NPD bringt die rechtsextreme Partei bislang nicht aus der Ruhe: "Karlsruhe wird bestätigen, dass die NPD verfassungsgemäß ist", sagte der NPD-Parteivorsitzende Holger Apfel auf einer Pressekonferenz. Mehr noch: Die Partei freue sich, dass der Bundesrat den Antrag eingereicht habe. "Wir haben nämlich die Schnauze voll, kriminalisiert zu werden."
    Rückenwind für Wahlen im kommenden Jahr
    Das Verbotsverfahren wird laut Apfel die Partei und ihre Mitglieder zusammenschweißen. Für die Europawahl und mehrere Landtagswahlen im kommenden Jahr rechnet der Parteichef gar mit Rückenwind und besseren Ergebnissen als bei den vergangenen Abstimmungen, bei denen die NPD erhebliche Stimmverluste hinnehmen musste. Holger Apfel: "Das Verfahren wird eine Steilvorlage sein."
    Anders sieht das Marc Brandstetter, Redaktionsleiter der Internetplattform Endstation Rechts. Er sagte im Interview mit dem Deutschlandfunk: "Die NPD ist heillos zerstritten." Brandstetter geht davon aus, dass die nachteiligen Effekte eines Verbotsverfahrens für die NPD überwiegen werden. Beim ersten Versuch 2003, die Partei verbieten zu lassen, habe die NPD über 1500 Mitglieder verloren.
    Der Europäische Gerichtshof könnte ein Verbot kippen
    Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die NPD verbieten würde, würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot kippen, ist sich der NPD-Parteivorsitzende sicher. Die NPD wird laut Apfel gegen ein von Karlsruhe möglicherweise ausgesprochenes Verbot auf jeden Fall in Straßburg klagen. Und die Kriterien der Straßburger Richter für Parteiverbote waren bislang eher streng.
    Marc Brandstetter sieht diese Gefahr nicht. Der Gerichtshof habe bereits mögliche Spielräume bei historischen Besonderheiten erkennen lassen. „Die europäischen Richter werden die besondere deutsche Vergangenheit mit einfließen lassen", sagte Brandstetter.
    Parallelen zu den Nationalsozialisten
    Die NPD spricht von "Überfremdung", "Orient-Krawallos", "artgemäßer Partnerwahl" und "Ausländerrückführung". In ihrem Verbotsantrag haben die Bundesländer auf mehr als 250 Seiten die Sprache und die Thesen seziert. Laut Antrag des Bundesrats weist die NPD Parallelen zu den Nationalsozialisten auf – und gehört damit verboten. Vor zehn Jahren scheiterte das erste Verbotsvorhaben gegen die NPD, weil der Verfassungsschutz auch in der Führungsebene der Partei Informanten hatte. Das Problem sei ausgeräumt, die V-Leute abgeschaltet, versichern die Länder.
    Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).