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Party-Flop
Ehemaliger Bochumer AStA-Vorsitz muss zahlen

2007 plante der damalige AStA der Ruhr-Uni Bochum eine Party, die in ihren Dimensionen alles Bisherige toppen sollte. Doch statt eines rauschendes Festes wurde es ein gigantischer Flop. Der damalige AStA-Vorsitzende sowie sein Stellvertreter mussten sich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verteidigen. Sie müssen Schadensersatz zahlen, wegen grober Fahrlässigkeit.

Von Nicole Albers | 27.01.2016
    Eine Luftaufnahme über den Campus der Ruhr-Universität Bochum (Nordrhein-Westfalen)
    Eine Luftaufnahme über den Campus der Ruhr-Universität Bochum (Nordrhein-Westfalen) (imago/blickwinkel)
    88.000 Euro - so viel sollen der ehemalige AStA-Vorsitzende Fabian F. und sein Stellvertreter als Schadensersatz zahlen wegen grober Fahrlässigkeit bei der Planung und Durchführung einer Party - so das abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Der heute 29-jährige Fabian F. trug die Bekanntgabe mit Fassung.
    "Natürlich ist Geld zahlen unangenehm, ich wird mir auch die Frage stellen müssen: Wie mach ich das? Aber mir bleibt doch nichts anderes übrig."
    Zumal dieses Urteil deutlich unter dem liegt, was in erster Instanz im Jahre 2013 gefällt wurde. Damals sollten er und sein Mitangeklagter doppelt so viel zahlen – nun aber wurde dem Studierendenparlament eine nicht unerhebliche Mitschuld angelastet. Zumindest in Teilen wurde Fabian F. damit Recht gegeben:
    "Ich hab ja gesagt, dass ich auch selbst Fehler gemacht habe, gerade rückblickend, mich stört es aber, dass ganz viele andere Beteiligte zum Beispiel auch dabei waren, weswegen zum Beispiel die Karten nicht so verkauft wurden, weil andere ja auch Werbung gegen die Veranstaltung gemacht haben, das Rektorat vielleicht nicht ganz sauber gearbeitet hat, ich fand's halt schön, wenn da die Verantwortung aller diskutiert würde."
    2007 kam die Idee zur großen Mensa-Party
    Denn zunächst waren im Sommer 2007 alle angetan von der Idee einer besonders großen Mensa-Party. Finanziell war der AStA damals sehr gut aufgestellt, und so scheute man sich nicht, Kontakt aufzunehmen zu namhaften und auch teuren Bands wie etwa 2raumwohnung, Juli oder Culchea Candela. Um das finanziell abzusichern, wurde der Nachtragshaushalt des AStA um ein Mehrfaches auf 180.000 Euro angehoben. Obwohl es zu dem Zeitpunkt noch keine klare Kostenkalkulation gab. Auch nicht, als Ende September das Studierendenparlament darüber abstimmte. Die Party war offensichtlich von vielen Seiten gewollt, und so blieben die durchaus kritischen Stimmen ungehört. Als die Party im Dezember dann endlich gefeiert wurde, hatte der AStA viel zu wenig Karten verkauft. In der ursprünglichen Kalkulation wurde mit über 4.000 Besuchern gerechnet, letztendlich kamen etwa 1.000. Einnahmen von rund 40.000 Euro standen Ausgaben in Höhe von über 250.000 Euro gegenüber. Ein finanzielles Desaster.
    "Ich wurde da regelmäßig drauf angesprochen, war an der Uni nicht schön, auch teilweise Gewalt angedroht, geschubst zu werden in der U-Bahn, war nicht schön, aber man muss damit leben, ich hab gesagt, wir übernehmen die Verantwortung, das gehört dazu."
    Auch für den heutigen AStA der Ruhr-Uni Bochum ist das ein Fall, den alle Aktiven wie etwa der Vorsitzende David Schmidt lieber ungeschehen machen möchten.
    "Es geht hier vor allem um den Ruf der Asten, der Fall ist etwas, das auch schon von 2007 bis jetzt öfter mal wieder durch die Medien gegangen ist als es darum ging, was haben ASten vielleicht falsch gemacht, wo gehen Studierenden nicht verantwortungsvoll mit den Geldern um, die ihnen anvertraut werden."
    Dennoch glaubt er nicht, dass dieser Fall und vor allem das Ergebnis vor Gericht das studentische Engagement einschränken könnten - oder, dass Leute davor zurückschrecken, ein Amt wie den AStA-Vorsitz zu übernehmen.
    "Ich bin auch in dem Wissen in das Amt gegangen, dass es diesen Fall gibt, aber ich glaube, es gibt Mittel und Wege, vernünftig hauszuhalten mit dem Geld der Studierenden und ich denke, dass das die ASten im Bundesgebiet sehr gut hinbekommen, weil viele fähige Leute da durchaus sitzen."
    Flop wurde zum Großteil aufgefangen
    Auch in Bochum konnte der Flop zum Großteil aufgefangen werden durch Rücklagen und den Nachtragshaushalt - der AStA blieb nach der missglückten Party nicht auf einem Schuldenberg sitzen. Deshalb - aber auch, weil dem Studierendenparlament beim Prozess durchaus eine Mitschuld bescheinigt wurde - hofft der ehemalige AStA-Vorsitzende Fabian F., dass man ihm eventuell einen Teil der Schadensersatzansprüche erlässt.
    "Man wird jetzt mit dem AStA reden müssen, wie das abgewickelt wird, was genau da für Vereinbarungen getroffen werden können, und dann müssen wir mal gucken, ob es bei dieser Summe bleibt."