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Per Mausklick zum nationalen Kulturerbe

2009 entschied das Bundeskabinett den Aufbau der "Deutschen Digitalen Bibliothek" (DDB) - nun geht die erste Version ans Netz. 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sollen in der DDB ihre Bestände öffentlich zugänglich machen. Doch momentan sind fast ausschließlich urheberrechtsfreie Exponate digital verfügbar.

Von Mirko Smiljanic | 27.11.2012
    Universitätsbibliothek Köln, unterwegs ins Magazin …

    "Das Gebäude ist aus den 60er-Jahren, es ist sehr verwinkelt, wie Sie merken, um in den Bereich der Magazine zu kommen, müssen wir doch einige Meter laufen."

    Keine geheimnisumwitterte Klosterbibliothek, Joseph Hardt, Dezernent für Datenverarbeitung, führt durch einen Zweckbau: muffig, grau, mit langen Gängen, in denen Studenten Artikel für Semesterarbeiten kopieren: Buch aufschlagen, auf die Glasplatte drücken, kopieren; nächste Seite aufschlagen, auf die Glasplatte drücken, kopieren und so weiter. Technik von gestern!

    Nur wenige Meter weiter ist aber schon alles anders. Monitor steht neben Monitor, ein paar Mausklicks, und ein "Digitales Buch" erscheint auf dem Bildschirm. Eine elektronische Datei mit vielen Vorzügen: Man kann sie als E-Mail verschicken, nach Stichworten durchsuchen oder bis zur Unkenntlichkeit bekritzeln.

    Das Problem ist nur: Diese Technik steht erst für vergleichsweise wenige Bücher zur Verfügung, die meisten müssen nachträglich digitalisiert werden – sagt Rolf Rasche, geschäftsführender Gesellschafter der Firma Imageware, Bonn. Das Unternehmen war mit der Digitalisierung der Kölner Materialien beauftragt.

    "180.000 Bücher mussten aus den Magazinen und Regalen geholt werden, dann mit schlappen 9.000 Bücherwagen zu den Scanstationen gefahren werden."

    Hinzu kommt der "Sondersammelbereich Wirtschaft", 200.000 Bände.

    "Okay, was haben wir hier? "Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften", "Systeme der Kosten- und Erlösrechnung", direkt danach kommt das "World Processing Dictionary" und last, but not least ohne Umschlag "Die Nachfolge, ein Versuch über Heinrich Herkner, den Volkswirt."

    Sind die Bücher digitalisiert, stehen sie zunächst Studenten und Wissenschaftlern zur Verfügung – sich als Außenstehender die "Systeme der Kosten- und Erlösrechnung" anzuschauen, ist nur mit einigen Mühen möglich! Doch das soll sich ändern. Im Dezember 2009 entschied das Bundeskabinett den Aufbau der "Deutschen Digitalen Bibliothek", kurz DDB, als Netzwerk der wichtigsten deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen.

    "Die 'Deutsche Digitale Bibliothek' ist das nationale Kultur- und Wissenschaftsportal, das aus der Initiative des Europäischen Kulturportals 'Europeana' entstanden ist und damit der nationale Beitrag zu einer gemeinsamen Darstellung des Europäischen Kulturerbes auf der einen Seite und in Deutschland das nationale Kultur- und Wissenschaftsprogramm, in dem alle, vor allem öffentliche, aber auch sonstige Einrichtungen ihre Bestände, ihre Schätze einer weltweiter Öffentlichkeit zur Verfügung stellen."

    Günther Schauerte, Vizepräsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin und Vorstandsmitglied des "Kompetenznetzwerkes Deutsche Digitale Bibliothek". 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen – Museen und Bibliotheken, Forschungsinstitute und Archive – sollen Filme und Texte, Noten und Fotos, Schallplatten und Websites, Gemälde und Plastiken über das Internet zugänglich machen. Erklärtes Ziel sei, so Schauerte, das kulturelle Erbe nicht nur Fachleuten, sondern allen Bürgern zugänglich zu machen: ein zutiefst demokratisches Projekt!

    "Das ist der Ursprungsgedanke, der natürlich auch Pate für die Gründung der 'Europeana' gestanden hat, dass nicht nur in einem europäischen demokratischen Sinne, sondern in einer Verpflichtung der Öffentlichkeit, der Öffentlichen Hand, ein Instrument zu schaffen, das unabhängig von Herkunft, von Einkommen, allen Bürgern, allen Partizipanten, und zwar weltweit, den Zugang zu unserem Erbe schafft, das ist etwas, was im Grunde seit der Aufklärung, also im Grunde seit 300 Jahren, unsere Geisteswelt beschäftigt."

    Wenn alles nach Plan läuft, nimmt die "Deutsche Digitale Bibliothek" – kurz DDB – morgen Vormittag eine wichtige Hürde. Dann drückt im Rahmen einer Pressekonferenz im "Alten Museum Berlin" jemand auf einen großen grünen Knopf und schaltet die erste Version der DDB frei. Wobei man sich die Bibliothek nicht als Serverfarm vorstellen darf, auf der viele Millionen digitale Exponate verwaltet werden.

    Die DDB ist genau genommen ein Broker, eine Vermittlerin, die die Benutzer zu den Museen und Archiven verlinkt. Praktisch bedeutet das, die Bestände der Universitätsbibliothek Köln – "Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften" etwa - sind möglicherweise ab morgen in der DDB abrufbar.

    "Das ist hier die Startseite der 'Deutschen Digitalen Bibliothek', Beta-Version steht noch drauf."

    Uwe Müller, Informatiker an der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und technischer Projektleiter der 'Deutschen Digitalen Bibliothek'.

    "Als klassischen Einstieg hat man sich für den Suchschlitz entschieden, für die einfache Suche, es gibt hier unten aber auch noch mehrere Teaser, nennen wir das, da wird dann regelmäßig auf wechselnde Themen hingewiesen, die in der 'Deutschen Digitalen Bibliothek' sich wiederfinden oder wo man interessante Inhalte dazu findet."

    Zum Beispiel die Zahl der angeschlossenen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen: 1.800 mit 5,5 Millionen Exponaten sind es aktuell, in der Endausbaustufe sollen es 30.000 Institutionen sein mit einer kaum abzuschätzenden Zahl von Ausstellungsstücken. Ein Blick in die Liste der angeschlossenen Einrichtungen zeigt, dass die Universitätsbibliothek Köln tatsächlich vertreten ist, allerdings gibt die Suche nach "Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften" noch keine Treffer. Also erst einmal eine einfachere Suche starten, dieses Mal Institutionen übergreifend mit dem Stichwort "Beethoven".

    "Wir geben das jetzt in den Suchschlitz ein und haben jetzt innerhalb des Portals 1023 Ergebnisse gefunden."

    Zum Vergleich: Google liefert in einer halben Sekunde 91.700.000 Treffer – allerdings ungeordnet und unsystematisch – von der Beethoven-Schule in Berlin-Lankwitz bis zu den Diabelli-Variationen, op. 120 ist alles dabei.

    "Dann gibt es aber auch gleich hier Noten, die schauen wir uns mal an, die man sich angucken könnte."

    Neben den Noten werden auch Tonträger angezeigt, die sich ab morgen der Beethoven-Fan von der Website "deutsche-digitale-bibliothek.de" herunterladen kann. Zum Beispiel eine Aufnahme des "Fidelio".

    Das klingt nicht wirklich gut! Wie auch, es ist die digitalisierte Aufnahme einer Schellackplatte – historisch sicher wertvoll, akustisch von zweifelhaftem Genuss. Wie sieht es aus mit neueren Einspielungen des "Fidelio", etwa die des Staatsopernchores und der Staatskapelle Dresden unter Leitung von Bernhard Haitink vom 10. August 2012? Keine Treffer – womit eines der gravierendsten Probleme sicht- und hörbar wird: Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet zur Zeit nur den Zugriff auf alte Exponate, genauer: In ihren digitalen Regalen stehen fast ausschließlich urheberrechtsfreie Bücher und Bilder, Musikstücke und Filme.

    "Urheberrecht besagt, dass man 70 Jahre tot sein muss, bevor über die Werke verfügt werden darf, das heißt, wenn wir neuere Werke heute digitalisieren wollten, müssten wir natürlich mit den Urhebern, sprich mit den Schriftstellern, mit den Malern, mit den Musikern, mit den Filmemachern Kontakt aufnehmen und uns die Erlaubnis holen."

    Ute Schwens, Stellvertretende Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und maßgeblich am Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligt. Nur einige wenige Exponate der DDB sind neueren Datums, in diesen Fällen erlauben die Urheber der DDB das Werk per "Open Access", also im Internet frei verfügbar zu machen. Ist diese Einschränkung nun gut oder schlecht? Keine leicht zu beantwortende Frage, sagt Ute Schwens:

    "Ich finde, unsere Regelungen passen vielleicht nicht, wir müssen überlegen, wie wir umgehen mit dem Urheberrecht. Aber jetzt mal für die Kreativen gesprochen, wir wollen die doch haben, immer! Wir wollen doch, dass ein Schriftsteller ein Buch schreibt, wir wollen doch, dass ein Musiker ein Musikstück schreibt, ja, die wollen davon leben, also müssen wir sie auch bezahlen. Wir müssen Regelungen finden, wie wir diese Lebensgrundlage erhalten für die Kreativen."

    Was aber ausgesprochen kompliziert ist: Das aktuell geltende Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1966, also einer Zeit, in der nur wenige Visionäre sich ausmalen konnten, welche Umbrüche und Verwerfungen die Digitaltechnik inzwischen ausgelöst hat. Das Urheberrecht den technischen Innovationen anzupassen, fällt dem Gesetzgeber zudem schon deshalb schwer, weil Internet und Digitalisierung ja keine der üblichen Weiterentwicklungen sind, sondern komplette Systemwechsel mit weitreichenden Konsequenzen auf allen nur denkbaren Gebieten.

    Eine gewisse Ironie hat übrigens, dass ausgerechnet die Werke, die ohnehin nur digital vorliegen, auch Probleme bereiten. So hat etwa die Deutsche Nationalbibliothek den gesetzlichen Auftrag, neben Printmedien auch deutschsprachige Websites zu sammeln und zu dokumentieren. Wenn aber die Seiten überarbeitet oder gelöscht werden, kommt man mit gespeicherten Internetadressen nicht sehr weit.

    "Ganz praktisch bedeutet das, dass wir Verfahren entwickeln müssen, diese Dinge auch einzusammeln, das stellt sich ja anders dar, als man es in gedruckten Veröffentlichungen hat, dann aber auch zu erschließen, zu bewahren und auf Dauer für die Benutzung bereitzustellen."

    Sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und fügt hinzu, dass diese Methoden leider erst teilweise zur Verfügung stehen, weshalb der gesetzliche Sammelauftrag auch nur teilweise umgesetzt wird.

    "Zur Zeit sind wir darauf beschränkt, einzelne Objekte zu sammeln, das heißt, wir sammeln Veröffentlichungen, die ohne Weiteres auch Entsprechungen im gedruckten Bereich haben könnten. Das bedeutet, wenn man ein Buch als eBook veröffentlicht, wenn man eine Zeitschrift als eJournal veröffentlicht, dann handelt es sich um eine klar abgegrenzte Veröffentlichung, und die sammeln wir auch."

    Neben technischen und organisatorischen Problemen gibt es beim Sammeln von Websites noch viele juristische Klippen. Was passiert etwa, wenn der "Stern" in seiner gesammelten Online-Ausgabe ein Bild veröffentlicht, das der Gezeigte erfolgreich löschen lässt? Oder auf einer Website illegale Inhalte auftauchen? Oder es Links zu illegalen Inhalten gibt? Niemand weiß es, die Juristen arbeiten mit Hochdruck an den Problemen. Das Projekt "Websites sammeln" steht noch ganz am Anfang! Und dann gibt es noch die sogenannten "Verwaisten Werke":

    "Bevor das Urheberrecht in Deutschland in Kraft trat, gab es keine Rechtesituation, so, was macht man denn mit Materialien, die damals entstanden sind? Die Digitalisierung ist ein besonderes Nutzungsrecht, da hat damals nie jemand dran gedacht, wir müssen aber heute auf die Autoren zugehen, um dieses Recht zu bekommen. Diese Urheber findet man dann gegebenenfalls nicht mehr, das sind dann die 'Verwaisten Werke'."

    … deren Zahl in die Millionen geht und den Bibliotheken große Probleme bereiten. Wichtige Werke etwa aus der Weimarer Zeit sind digital nicht nutzbar, weil möglicherweise irgendwo noch ein Rechteinhaber lebt. Wie können Lösungen aussehen? Zunächst einmal müsse man die aktuell geltenden Regeln vereinfachen – sagt Rolf Rasche, Geschäftsführender Gesellschafter der Digitalisierungsfirma Imageware in Bonn. Warum gilt "70 Jahre nach Tod des Autors"? Warum nicht "70 Jahre nach Erscheinen des Buches"? Außerdem – so Rasche – sollte es einfacher sein, ein Buch mit mehreren Autoren zu digitalisieren.

    "Nehmen Sie ein Buch, das ein Vorwort hat, der Autor ist 70 Jahre tot, der das Vorwort geschrieben hat, aber noch keine 70 Jahre, das heißt, Sie müssen das Buch in die Hand nehmen, wenn es aus mehreren Autoren besteht, und für jeden einzelnen Autor recherchieren, ist der schon 70 Jahre tot, das gilt auch für kleinste Textpassagen, weil, unter das Urheberrecht fällt schon jede Satzsequenz mit mehr als elf Worten, das heißt, in der Form ist es eigentlich nicht praktikabel."

    Immerhin hat das Europäische Parlament vor wenigen Wochen eine Richtlinie über zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Bibliotheken und Archive können nach einer "sorgfältigen Suche" nach möglichen Rechteinhabern Bücher digitalisieren und öffentlich zugänglich machen. Die Richtlinie ist Teil eines Pakets zur Reform des Urheberrechts, das in Deutschland noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.

    Natürlich könnten auch bei dieser Regelung nachträglich Rechteinhaber finanzielle Forderungen stellen. Dafür sollte – so ein Vorschlag – ein Fond geschaffen werden, aus dem die Gebühren bezahlt werden. Die Gelder würden dann etablierte Einrichtungen wie die GEMA oder VG Wort verteilen. Dieses System funktioniert aber nur dann effizient, wenn die Bibliotheken verwaiste Werke möglichst einfach überprüfen können. Da wird es aber wieder schwierig.

    "Die Kunst bei dieser Lösung ist, dass man auf nationaler Ebene eine zentrale Suchmaschine oder Suchdatenpool für 'Verwaiste Werke' braucht, sodass nicht bei unserer heterogenen Länderlandschaft die Bayern was suchen, was die Mecklenburg-Vorpommerer schon gesucht haben, also dass Doppelarbeiten vermieden werden."

    Wenn es – sagt Rasche – ein Zentrales Portal für Benzin- und Dieselpreise gibt – müsste der Aufbau eines Zentralen Portals für "Verwaiste Werke" auch möglich sein. Das würde Zeit und Geld sparen, und in letzter Konsequenz dreht sich bei der "Deutschen Digitalen Bibliothek" fast alles ums Geld. Die Entwicklung der Infrastruktur und den laufenden Betrieb teilen sich Bund und Länder, die Beträge belaufen sich auf einige Millionen Euro pro Jahr – Peanuts im Vergleich zu den Kosten für die Digitalisierung. Die gehen in die Milliarden!

    Diese Kosten sollen, unterstützt durch den Bund, die 30.000 angeschlossenen Institutionen übernehmen – deren Begeisterung sich aber in Grenzen hält. Also werden andere Lösungen gesucht. Da ist etwa der Kooperationspartner "Google" mit einer pfiffigen Geschäftsidee: Wir digitalisieren eure Bücher, dürfen dafür eine Kopie für "Google Books" nutzen. Die Bayerische Staatsbibliothek München hat das gemacht, zur Zeit – sagt Ute Schwens von der Deutschen Nationalbibliothek – verhandelt die DDB wieder mit Google.

    "Das Verständnis ist sicher nicht das, dass Google jetzt flächendeckend in Deutschland alles digitalisiert, da muss man jetzt mal gucken, in welche Bibliothek Google jetzt einsteigen könnte."

    Die Google-Logik ist klar: Je einfacher und massenhafter digitalisiert werden kann, desto geringer sind die Kosten, desto wahrscheinlicher wird eine Zusammenarbeit. Bücher lassen sich schnell und billig digitalisieren, Briefe und Notizen aus Archiven dagegen, die einzeln auf den Scanner gelegt werden müssen, sind sperrig und personalintensiv. Ein weiteres Geschäftsmodell der DDB sieht vor, Verlage direkt einzubinden. Ob Suhrkamp oder Hanser, Mare oder Piper – sie alle würden dann ihre Neuerscheinungen in die "Deutschen Digitalen Bibliothek" stellen, außerdem müssten die Nutzer eine Gebühr entrichten.

    "Es ist natürlich eine gewisse Werbung für Verlage, ich würde aber sagen, wir werden trotzdem darauf achten, welche Verlage sind Partner in der 'Deutschen Digitalen Bibliothek', wir haben ja so einen gewissen Anspruch, dass wir tatsächlich nur kulturell und wissenschaftlich ernsthafte Materialien da aufnehmen, also, es wird schon ein bisschen geguckt werden, aber für die Verlage, die daran teilnehmen werden, ist das natürlich auch eine gewisse Werbung, warum auch nicht?"

    Die DDB muss noch viel Überzeugungsarbeit leisten – sowohl intern als auch bei ihren zukünftigen Nutzern. Ob sie "ankommt", ob sie als wichtigstes deutsches Kulturportal akzeptiert wird, hängt von vielen Faktoren ab – ein entscheidender zeigt sich morgen Vormittag. Dann muss das Portal den Ansturm der interessierten Öffentlichkeit verkraften, ohne in die Knie zu gehen.

    Auf keinen Fall möchte sie das Schicksal der "Europeana" wiederholen. Als die am 20. November 2008 online ging, mussten die Server schon nach wenigen Stunden wegen der unerwartet hohen Nachfrage abgeschaltet werden. Niemand glaubt, dass sich das wiederholen wird, alle sind froh, dass die DDB ans Netz geht, auch wenn die Exponate ruhig etwas aktueller sein sollten …
    Eine Studentin nimmt ein Buch aus einem Regal in der Bibliothek des Romanischen Seminars der Ruhr-Universität in Bochum.
    Kein lästiges Bücherkopieren mehr: Die digitalen Bücher in der DDB können als E-Mail verschickt oder nach Stichworten durchsucht werden. (picture alliance / dpa - Fabian Stratenschulte)
    Das Alte Museum auf der Museumsinsel Berlin-Mitte
    Im "Alten Museum Berlin" wird die erste Version der "Deutschen Digitalen Bibliothek" freigeschaltet. (Staatliche Museen zu Berlin - Maximilian Meisse)
    Europäisches Parlament in Straßburg
    Das Europäische Parlament hat zur Nutzung verwaister Werke eine Richtlinie verabschiedet: Nach "sorgfältiger Suche" nach möglichen Rechteinhabern dürfen Bücher digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. (AP)
    Ein Besucher geht am 25. September 2007 an einem Stand des Internetkonzerns Google auf der Messe in Duesseldorf vorbei.
    Google möchte als Kooperationspartner für die DDB Bücher digitalisieren, dafür jedoch eine Kopie für "Google Books" nutzen. (AP)