Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Peter Hintze: "Ein bitterer Tag"

Nach dem Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident müssten sich nun alle Beteiligten fragen, "ob der Person und dem Amt des Bundespräsidenten nicht zu viel angetan wurde", fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Hintze. Er hatte Wulff immer wieder verteidigt.

Peter Hintze im Gespräch mit Gerd Breker | 17.02.2012
    Gerd Breker: Die Reaktion der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die Rücktrittserklärung von Bundespräsident Christian Wulff. Am Telefon sind wir nun verbunden mit Peter Hintze. Er ist Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und in den letzten Wochen und Monaten im Fernsehen des Häufigeren aufgetreten als sozusagen Anwalt, moralischer Anwalt des Bundespräsidenten gegenüber all den Vorwürfen. Guten Tag, Herr Hintze!

    Peter Hintze: Guten Tag, Herr Breker!

    Breker: Herr Hintze, tut Ihnen der Rücktritt dieses Bundespräsidenten leid?

    Hintze: Mich hat die Rücktrittserklärung von Christian Wulff menschlich sehr stark bewegt. Für mich ist es ein Gebot der politischen Kultur, dass sich alle Beteiligten der Diskussion der letzten Wochen selbstkritisch fragen, ob der Person und dem Amt des Bundespräsidenten nicht zu viel angetan wurde. Und ich glaube, dass in einer späteren Betrachtung der Amtszeit von Christian Wulff noch einmal deutlich wird, dass wir einen Präsidenten haben, der nicht lange im Amt war, aber der doch Wichtiges für Deutschland getan hat, sowohl im Blick auf die Willkommenskultur für die Menschen anderer Kultur in unserem Land, wie auch im Blick auf die sympathische Vertretung Deutschlands im Ausland. Und das ist jetzt für mich auch ein bitterer Tag, weil ich von meinem Einsatz für Christian Wulff persönlich überzeugt bin, und weil ich den Ausgang wirklich bedaure – wobei ich sagen muss, Christian Wulff hat seine Amtszeit als Präsident souverän, menschlich bewegend und würdevoll vollzogen.

    Breker: Christian Wulff hat in seiner Rücktrittserklärung die Medienberichterstattung angesprochen, er hat gesagt, sie sei verletzend gewesen. Ist das ein Grund für ihn, jetzt so verletzt zu sein, dass er sagt, das war mit ein Argument, das Amt aufzugeben?

    Hintze: Ich habe das etwas anders gehört, ich habe es mehr so verstanden, dass er sagt, in der medialen Situation, in der über zwei Monate lang Fragen gesellt werden, und auch keiner interessiert sich eigentlich für die Antwort, wo die Fragen einen kritisierenden Charakter als solche haben, kann ein Bundespräsident politisch ja gar nicht mehr richtig handeln. Ich bewundere sehr, dass er die Handlung, die er noch getan hat – jetzt der Besuch in Italien, oder die große Rede, die an die Schrecken der Nazizeit erinnerte, anlässlich der Wannsee-Konferenz, oder die anderen Dinge, die er noch im Amt getan hat -, dass er die noch so stark und überzeugend gemacht hat. Aber das wurde natürlich durch die Art der öffentlichen Fragestellung, die zu einer Art öffentlicher Infragestellung wurde, politisch verunmöglicht, und deswegen geht es nicht um die Gefühle eines Menschen, Ehemanns und Familienvaters, die hier stark verletzt worden sind, objektiv, das würde ich auch von außen so sagen, sondern es geht einfach darum, dass er sagt – und das zeichnet ihn, glaube ich, als Menschen, als Politiker aus –, das ist eine so große Belastung für das Amt selber, dass ich mein eigenes Gefühl, rechtlich korrekt gehandelt zu haben, mein Wissen, dass ich korrekt gehandelt habe, zurückstellen muss vor meiner Verantwortung dem Amt gegenüber. Das fand ich sehr würdevoll und eben auch sehr menschlich bewegend.

    Breker: Nun war es ja, Herr Hintze, die Staatsanwaltschaft Hannover, die ein Ermittlungsverfahren begonnen hat mit der Begründung, dass es einen Anfangsverdacht gebe. Die haben es sich ja nicht leicht gemacht, die in Hannover.

    Hintze: Die Staatsanwaltschaft hat, das müssen wir alle annehmen, sich die Frage nicht leicht gemacht. Sie hat auf der anderen Seite aber auch eine schwere Verantwortung auf die eigenen Schultern geladen, denn das wird ja im historischen Abstand einmal zu beurteilen sein. Es ist ja so, dass durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft natürlich die mediale Situation sich weiter verschärfen würde und damit die Handlungsfähigkeit des Bundespräsidenten weiter eingeschränkt wird. Ich bin zuversichtlich, dass das alles fair geprüft und überlegt worden ist. Aber es hat natürlich die Wirkung, die jetzt jedermann sieht, und das ist auf der einen Seite absolut richtig, dass ein Bürgerpräsident in einer Demokratie genau so beurteilt und angeguckt wird wie jeder Bürger – das ist auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft. Andererseits sind natürlich die Auswirkungen einer solchen Entscheidung beim Staatsoberhaupt andere als bei einem anderen Bürger. Und das ist etwas, was doch in mir auch noch ein nachdenkliches Gefühl hinterlässt, denn es werden unendlich viele Ermittlungsverfahren im Jahre eröffnet, die sind für alle Betroffenen natürlich eine Herausforderung. Aber die Wirkung, die ist doch im Falle des Staatsoberhauptes eine ganz andere. Und das ist halt einfach so, daraus kann man keinen Vorwurf der Staatsanwaltschaft machen, das kann man so feststellen, das ist eben in unserem demokratischen Rechtsstaat eine Wirkung, die sich wahrscheinlich nicht ganz am Ende beherrschen lässt, und ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Recht und Gesetz vorgeht und die Sachen fair und so behandelt, wie sie es in jedem richtigen anderen Verfahren auch tut.

    Breker: Herr Hintze, Sie haben darauf angespielt, dass so 70 bis 80 Prozent sämtlicher Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts eingestellt wird. Aber wäre es denn aus Ihrer Sicht politisch denkbar gewesen, dass ein Immunitätsaufhebungsverfahren gegen Christian Wulff läuft und er weiterhin Bundespräsident ist?

    Hintze: Das ist ja etwas, was wir im Bundestag häufig diskutieren. Die Immunität soll ja nicht die Person schützen, sondern die Immunität soll das Amt schützen. Und insofern ist die Immunität ja auch, wenn Sie wollen, für den Amtsinhaber eine Belastung. Wir haben im Bundestag etwa entschieden, dass bei Verkehrsdelikten die Immunität grundsätzlich als aufgehoben gilt, weil es passiert auch Bundestagsabgeordneten einmal, dass sie einen Verkehrsverstoß begehen, der muss natürlich geahndet werden. Aber da war in der Vergangenheit, in der früheren Vergangenheit die Aufhebung der Immunität die viel größere Belastung und quasi eine Bestrafung, die völlig unverhältnismäßig war zu dem begangenen oder behaupteten Verkehrsverstoß. Und das ist so eine schwierige Abwägung und nach unserem Grundgesetz ist es ja so, dass der Bundespräsident der Einzige ist, der die Abwägung treffen kann, weil er entscheidet, ob er im Amt bleibt oder nicht. Er ist mit Mehrheit in der Bundesversammlung gewählt. Er hat entschieden, das ist für das Amt eine zu große Belastung und hat vor dem Grundsatz, der im Rechtsstaat gilt, dass ein Ermittlungsverfahren im Ergebnis ja völlig offen ist, und wie Sie zu Recht sagen, in den allermeisten Fällen zur Einstellung führt, nicht für sich in Anspruch genommen, sondern hat gesagt, ich nehme das Amt, mein Amt in Schutz und stelle meine rechtliche Überzeugung und mein Wissen um mein korrektes Handeln da zurück, und das, finde ich, verdient allerhöchste Anerkennung.

    Breker: Der CDU-Abgeordnete Peter Hintze im Deutschlandfunk. Herr Hintze, ich danke Ihnen sehr für Ihre Erklärung!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

    Weitere Informationen

    Merkel äußert "größten Respekt" für Wulffs Rücktritt

    Wulffs Amtszeit bis zur Hausaffäre