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"Piraten sind normale Kriminelle"

Professor Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht und ehemals Präsident des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg, sieht keine rechtlichen Schwierigkeiten beim Kampf gegen die Piraterie. Die Idee eines internationalen Gerichtshofes zur Aburteilung von Piraten halte er hingegen für absurd. Es handele sich um Kriminelle, die nach deutschem Strafrecht verfolgt werden könnten.

Rüdiger Wolfrum im Gespräch mit Elke Durak | 10.12.2008
    Durak: Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages hat das Kabinett heute Vormittag die Beteiligung der Bundesmarine am EU-Pirateneinsatz beschlossen. Am 19. Dezember wird das Parlament entscheiden. Ohne dessen Zustimmung darf ja kein Bundeswehrsoldat in irgendeinen Auslandseinsatz. In diesem Fall, Bekämpfung krimineller Banden vor der Küste Somalias, dürfte eine breite Zustimmung zu erwarten sein, obwohl es noch einige Fragen zur strafrechtlichen Verfolgung festgenommener Piraten gibt.

    Nach der jüngsten UNO-Resolution 1816 ist also ein sechsmonatiger Einsatz in somalischen Hoheitsgewässern erlaubt, weil Somalia, die Regierung selbst nicht in der Lage ist. Zudem gibt es eine UN-Seerechtskonvention, um überhaupt bewaffnete Raubüberfälle auf See zu verhindern. Die deutsche Politik tut sich schwer mit dem Problem, ob Marinesoldaten der Bundeswehr Piraten auch festnehmen können und einer strafrechtlichen Verfolgung gegebenenfalls in Deutschland zuführen dürfen. - Über all dies will ich jetzt sprechen mit Professor Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht und ehemals auch Präsident des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg. Guten Tag, Herr Professor Wolfrum.

    Wolfrum: Guten Tag, Frau Durak.

    Durak: Herr Wolfrum, welche internationalen Rechte gibt es, in Hoheitsgewässern bestimmter Staaten und dazu dann irgendwo in internationalen Gewässern Kriminelle aufzubringen?

    Wolfrum: Es gibt die Seerechtskonvention, die Sie schon erwähnt haben. Die erlaubt es, Piraten auf hoher See und in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Staaten zu verfolgen. Die ausschließlichen Wirtschaftszonen sind 200 Seemeilen breit. Für Somalia gilt die Sonderregelung, dass hier Piraten auch in Küstengewässern Somalias aufgebracht werden können. Dies hat der Sicherheitsrat so verfügt, um die Sicherheit des internationalen Seeverkehrs in dieser Region zu gewährleisten, weil die Regierung von Somalia die eigenen Küstengewässer gar nicht kontrollieren kann. Also ist hier ein Aufgreifen von Piraten sowohl im Küstenmeerbereich (das heißt ganz dicht an der Küste) in den ausschließlichen Wirtschaftszonen und auf der hohen See ohne weiteres möglich. Dabei darf man gegen Piraten jede Form ergreifen, die die Piraterie effektiv bekämpft: Aufbringen der Schiffe, Durchsuchen der Schiffe, Zerstörung der Schiffe, Festnahme der Piraten und letztlich deren strafrechtliche Aburteilung nach nationalem Recht.

    Durak: Weshalb ist es dann für die deutsche Politik ein solches Problem, die Piraten strafrechtlich zu verfolgen? Jedenfalls hat man den Eindruck.

    Wolfrum: Das deutsche Problem ist weniger ein juristisches Problem und vor allem kein völkerrechtliches Problem. Zumindest stellt es sich so für den Völkerrechtler und Staatsrechtler dar. Das Problem der Bundesregierung ist es, dass sie im Grunde genommen wahrscheinlich scheut, zu viele Piraten nach Deutschland zu verbringen, um sie hier vor deutschen Gerichten abzuurteilen, und die deutsche Strafrechtspflege orientiert sich völlig korrekt sehr stark an dem Menschenrechtsschutz, an den internationalen Vorgaben für ein faires Gerichtsverfahren, und das ist natürlich nicht so einfach, wenn die Straftat so weit entfernt von Deutschland erfolgt. Das sind aber eigentlich eher technische Probleme und auf keinen Fall völkerrechtliche und ganz wenig im Grunde genommen juristische Probleme.

    Durak: Und trotzdem wird ins Gespräch gebracht, einen internationalen Strafgerichtshof einzurichten, um Piraten international zu bekämpfen. Ist das dann nur ein Vorwand?

    Wolfrum: Man fürchtet hier offenbar eine zersplitternde Rechtsprechung. Ich halte einen internationalen Strafgerichtshof für geradezu abwegig. Man sollte den Piraten - das sind normale Kriminelle - nicht so viel Ehre antun. Das deutsche Strafrecht, das StGB sieht vor, dass Piraterie verfolgt wird. Das Wort kommt zwar im Strafgesetzbuch nicht vor, aber die entsprechenden Vorschriften erfassen alle kriminellen Handlungen gegen den Schiffsverkehr, und darunter fällt die Piraterie, und - das ist völkerrechtlich völlig anerkannt - die Piraterie fällt unter das sogenannte Universalitätsprinzip. Das heißt, Piraten können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sich ihre Akte nicht gegen deutsche Schiffe oder deutsche Güter oder gegen deutsche Personen gerichtet haben.

    Durak: Dann sagt uns aber der Verteidigungsminister etwas anderes beziehungsweise führt uns irgendwie immer auf eine falsche Fährte. - Ich möchte aber noch einmal nachfragen. Sie sagten zuvor, die deutsche Politik fürchte sich davor, zu viele Piraten hier nach Deutschland zu holen und sie vor Gericht zu stellen. Weshalb denn, weil man Angst hat, die stellen sofort einen Asylantrag?

    Wolfrum: Die politische Situation in Somalia ist alles andere als stabil. Die Wirtschaftslage ist katastrophal. Das ist ja einer der Gründe für die Piraterie. Ich könnte mir vorstellen, dass Piraten, die hier dann vielleicht verurteilt werden und einige Jahre im Gefängnis verbringen - Mindeststrafe übrigens nach deutschem Recht fünf Jahre Freiheitsstrafe -, dann sofort einen Asylantrag stellen würden und wahrscheinlich den auch genehmigt bekämen.

    Durak: Noch etwas zur Unterscheidung. Wenn internationale Piraten verfolgt werden dürfen, aufgebracht werden dürfen, festgenommen werden dürfen und sogar in unsere Länder sozusagen gebracht werden und vor Gericht gestellt werden dürfen, sind das militärische, oder polizeiliche Aufgaben?

    Wolfrum: Das sind sicher keine militärischen Aufgaben, denn Piraten sind Zivilpersonen, die nach der Definition auch für private Gewinne arbeiten. Das ist untypisch fürs Militär. Nein, das ist eigentlich eine Art Polizeiaktion, die in dieser Art aber vom Seerechtsübereinkommen vorgesehen ist und seit unerdenklichen Zeiten auch anerkannt ist.

    Durak: Und die Bundeswehr darf dies ja nur tun, weil sie für dieses halbe Jahr sozusagen unter den EU-Schirm geschlüpft ist. Versteckt sich hinter der ganzen politischen Hin und Her-Debatte unter Umständen auch die über den Bundeswehreinsatz im Innern, den manche Politiker wollen? Was denken Sie, Herr Wolfrum?

    Wolfrum: Das weiß ich nicht. Somalia ist sicher kein Fall im Innern. Das würde ich glatt bestreiten. Ich bin der Meinung, das hat mit der Bundeswehr im Innern gar nichts zu tun. Die Problematik ist alt bekannt. Hier handelt es sich um einen Polizeieinsatz, der aber völkerrechtlich als solcher vorgesehen ist. Er ist ausdrücklich im Seerechtsübereinkommen als solcher benannt und er ist auch völkergewohnheitsrechtlich anerkannt. Insofern sieht auch das Grundgesetz über Artikel 25, wenn ich einmal eine Vorschrift nennen darf, diesen "Polizeieinsatz" vor.

    Durak: Danke schön! - Professor Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht, ehemals Präsident des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg.