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Pkw-Besteuerung setzt falsche Signale

Damit die Energiewende in Deutschland gelingt, muss der C02-Ausstoß der Autos reduziert werden. Genau das aber wird nicht in ausreichendem Maße gelingen, warnt die Deutsche Umwelthilfe und fordert ein Umdenken bei der Besteuerung von Dienst- und Privatfahrzeugen.

Von Verena Kemna | 18.07.2012
    Dänemark und Portugal liegen mit einem durchschnittlichen CO2-Wert von 127 Gramm pro Kilometer an der Spitze der Statistik des europäischen Fachverbandes Transport und Umwelt aus dem vergangenen Jahr. Der deutsche CO2-Mittelwert bei neuen Pkw im Jahr 2010 liegt dagegen bei 151 Gramm pro Kilometer. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun ein Umdenken bei der Besteuerung von Dienst- und Privatfahrzeugen. Das sollte schon bei der Zulassungsgebühr beginnen, meint Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. In Deutschland ist die Zulassungsgebühr einheitlich bemessen, egal, wie das Fahrzeug motorisiert ist, und egal, wie viel Sprit es verbraucht. Allein die Zulassungsgebühren für Luxuslimousinen können in den Niederlanden und in Irland etwa 50.000 Euro betragen.

    "Beispielsweise wenn wir nach Dänemark schauen. Da kostet dann so eine Luxuslimousine in der Zulassung einmalig 249.000 Euro. Wenn ich jetzt einen spritsparenden Wagen zulasse, einmalig vielleicht 1000 oder 2000 Euro, auf jeden Fall nur einen vierstelligen Betrag. Das führt dazu, dass Dänemark an der Spitze der EU-Staaten steht, die spritsparende Modelle im Angebot haben. Das führt dazu, dass in Dänemark vor allem Fahrzeuge verkauft werden, die wenig Spritverbrauch haben."

    Auch die Kfz-Steuern sind in Dänemark, Irland und den Niederlanden für Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch um bis zu fünf Mal höher als in Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass nach französischem Modell auch in Deutschland künftig spritsparende Modelle mit einem Bonus von bis zu 2000 Euro gefördert werden sollten. Spritschlucker dagegen sollten mit bis zu 10.000 Euro belastet werden. Auch die Absetzbarkeit von Firmenwagen sollte nach den Vorstellungen der Deutschen Umwelthilfe dringend geändert werden. So können Firmenwagen mit einer Steuerrückerstattung von bis zu 58 Prozent rechnen, unabhängig von Kaufpreis und CO2-Ausstoß. Die Deutsche Umwelthilfe fordert bei der steuerlichen Absetzbarkeit eine Obergrenze von 40.000 Euro. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe:

    "Wir möchten das kombinieren mit einer CO2-Regelung, wie sie auch viele EU-Staaten mittlerweile eingeführt haben. Dass eben die volle Absetzbarkeit nur möglich ist mit 40.000 Euro für Fahrzeuge, die den aktuellen Klimawert mit 120 Gramm erfüllen. Ab 160 Gramm sollte dann überhaupt keine Absetzbarkeit mehr sein."

    Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer lehrt an der Universität Duisburg-Essen Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft. Er hält Vorschriften für Dienstwagen für problematisch.

    "Jetzt so vorzugehen, dass man nach Fahrzeugklassen, Fahrzeuge für Unternehmen spezifiziert, nach Besteuerung, halte ich für eher kompliziert, eher unübersichtlich, denn damit würde der Gesetzgeber ja dem Unternehmen vorschreiben, welche Art von Materialien das Unternehmen kaufen darf oder nicht kaufen darf."

    Er plädiert stattdessen für eine andere Besteuerung der Kraftstoffe.

    "Obwohl im Diesel mehr Energieinhalt drin ist, wird Diesel von der Steuer um 21 Prozent preisgünstiger gemacht als Benzin. Da gibt es überhaupt keine Begründung dafür, das ist willkürlich."

    Nur wenn auch die Effizienz der Kraftstoffe im Vordergrund steht, lassen sich spritsparende und CO2-günstige Modelle im Sinne einer Energiewende fördern, meint der Automobilexperte Dudenhöffer.