Dienstag, 19. März 2024

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Prämie für Elektroautos
Mittel für maximal 400.000 Fahrzeuge

Käufer von Elektro-Autos können ab dem 2. Juli eine Prämie, den sogenannten Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Es gelte das "Windhundverfahren", sagte die BAFA-Sprecherin Christiane Fuckerer im DLF. Die Anträge würden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Insgesamt könnten maximal 400.000 Fahrzeuge durch die verfügbaren Mittel gefördert werden.

Christiane Fuckerer im Gespräch mit Jule Reimer | 01.07.2016
    Ein Stromkabel ist am 10.05.2016 in Berlin (Berlin) an der Steckdose eines Elektroautos angeschlossen und am Auto ist der Schriftzug "NULL CO2" zu sehen.
    Gefördert werden Fahrzeuge, die weniger als 50 Gramm pro Kilometer CO2-Ausstoß haben und die einen sogenannten Netto-Listenpreis für das Basismodell von weniger als 60.000 Euro aufweisen, so Fuckerer. (dpa / picture alliance / Tobias Hase)
    Jule Reimer: Sie nennt sich "Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge" und ist ab morgen in Kraft. Insgesamt 1,2 Milliarden Euro stellen die Bundesregierung und die Autoindustrie je halbe-halbe zur Verfügung, um den Kauf von Elektroautos zu subventionieren. Die Institution, die das Ganze managt, ist die BAFA. Christiane Fuckerer, Sie sind Sprecherin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt. Wie wird die Elektroauto-Prämie beantragt?
    Christiane Fuckerer: Guten Tag! Wir haben auf unserer Internetseite ein Online-Antragsportal eingerichtet, in dem die Käufer in einem ersten Schritt den Antrag zusammen mit dem Kaufvertrag oder dem Leasingvertrag hochladen können. Sie bekommen dann vom BAFA einen Zusendungsbescheid und haben neun Monate Zeit, um in einem zweiten Schritt dann Kopie und Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die Rechnung als Nachweis über den Erwerb des Fahrzeuges beim BAFA einzureichen. Es wird dann geprüft, ob alle Fördervoraussetzungen eingehalten sind. Wenn das so ist, veranlasst das BAFA die Auszahlung.
    Reimer: Bevor wir auf die Fördervoraussetzungen kommen, wie hoch fällt die Prämie aus?
    Fuckerer: Es gibt einmal die Förderung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Das sind 2.000 Euro pro Fahrzeug. Plug-in-Hybride werden mit 1.500 Euro pro Fahrzeug gefördert.
    Reimer: Plug-in-Hybrid heißt teils Elektro, teils Benziner?
    Fuckerer: Das ist richtig. Wichtig ist, dass das Fahrzeug mit einem Stecker aufgeladen wird. Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die über einen Stecker aufgeladen werden.
    Reimer: Welche Bedingungen müssen sonst noch eingehalten werden?
    Fuckerer: Gefördert werden grundsätzlich alle Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA befinden. Das sind diejenigen, die grundsätzlich weniger als 50 Gramm pro Kilometer CO2-Ausstoß haben und die einen sogenannten Netto-Listenpreis für das Basismodell von weniger als 60.000 Euro aufweisen. Das kann man sich so vorstellen, dass der Nettopreis für die Basisvariante des jeweiligen Modells zum Stichtag 31. 12. 2015 unter 60.000 Euro gelegen haben muss. Alle diese Fahrzeuge sind auf der Liste aufgeführt.
    "Es gibt keine quantitative Beschränkung für die Antragstellung"
    Reimer: Darf das jeder beantragen und gilt das für eine beliebige Anzahl von Autos? Könnte ich als Unternehmen zum Beispiel meinen gesamten Fuhrpark auf die Art und Weise mit Prämie umrüsten?
    Fuckerer: Das wäre grundsätzlich möglich. Zunächst mal muss natürlich die Antragsberechtigung erfüllt sein. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Und dann können Sie als Unternehmen gedacht auch für 1.000 Fahrzeuge den Antrag stellen. Es gibt hier kein quantitatives Limit, keine quantitative Beschränkung für die Antragstellung.
    Reimer: Und es gilt: Wer zuerst kommt malt zuerst?
    Fuckerer: Das ist richtig. Es gilt das sogenannte Windhundverfahren. Das heißt, die Anträge werden im BAFA in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Es können maximal 400.000 Fahrzeuge durch die verfügbaren Mittel gefördert werden.
    Reimer: Durch diese 1,2 Milliarden. In welchem Zeitraum muss der Kauf vollzogen werden, um antragsberechtigt zu sein?
    Fuckerer: Gefördert werden können alle Käufe, die ab dem 18.5.2016 vorgenommen wurden, längstens bis 2019. Alle Käufer, die jetzt schon bisher einen Kauf getätigt haben, die können den Antrag dann beim BAFA rückwirkend stellen.
    Reimer: Die Elektroauto-Prämie kann ab morgen für den Kauf beantragt werden. Vielen Dank für diese Informationen an Christiane Fuckerer, Sprecherin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, auf deren Webseite Sie auch alle weiteren Informationen und die Anträge finden.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.