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Preisabsprachen bei Lkw-Herstellern
Spediteure planen Sammelklage

Über Jahre hinweg haben mehrere Lkw-Hersteller die Preise abgesprochen - und wurden dafür von der EU-Kommission zu einer Milliardenstrafe verurteilt. Jetzt wollen betroffene Spediteure auf Schadensersatz klagen. Dabei können sie auf die Klage-Erfahrung betroffener Verbraucher aus dem Dieselgate-Skandal zurückgreifen.

Von Gerhard Schröder | 16.05.2017
    Autos und Lkw fahren auf der A2 im Sonnenuntergang, aufgenommen am 16.04.2015 bei Helmstedt (Niedersachsen). Foto: Thomas Eisenhuth/dpa | Verwendung weltweit
    Mehrere Spediteure wollen im Rahmen einer Sammelklage gegen Lkw-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen klagen. (dpa-Zentralbild)
    Hubertus Kobanus ist ein mittelständischer Spediteur aus dem niedersächsischen Uelzen, 150 Beschäftigte, 85 Lkw. Kobanus hat sich auf Lebensmitteltransporte spezialisiert, seit 38 Jahren ist er im Geschäft:
    "Also den Verdacht habe ich immer gehabt, dass die Preise überhöht waren."
    Seit einem Jahr weiß Kobanus, dass ihn sein Bauchgefühl nicht getäuscht hat. Denn vor einem Jahr hat die EU-Kommission die fünf führenden Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, MAN, Iveco und DAF zu einer Kartellstrafe von knapp drei Milliarden Euro verurteilt, weil sie 14 Jahre lang die Verkaufspreise untereinander abgesprochen hatten.
    "Es ist festgestellt worden, dass wir übervorteilt worden sind, das bedeutet für mich als Unternehmer, ich habe die Verantwortung für meine Mitarbeiter und die Arbeitsplätze. Ich habe hier also die Pflicht, zurückzufordern, was unrechtmäßig genommen wurde.
    Die Höhe wird noch festzustellen sein. Ich tue das einfach aus dem Gesichtspunkt, dass dieses Geld hernach in das Unternehmen fließt und zur Sicherung des Unternehmens beiträgt."
    Zuviel Geld für Lkw gezahlt
    Deswegen will Kobanus jetzt klagen, und das Geld zurückfordern, dass er möglicherweise zuviel gezahlt für die Lastwagen, die er zwischen 1997 und 2011 von Mercedes und Volvo gekauft hat.
    "Wenn man einfach mal die Zahlen hochrechnet, und das ist ja ein einfacher Dreisatz, dann sind das Summen, die schnell mal ein Viertel oder die Hälfte des Jahresumsatzes eines mittelständischen Unternehmers betragen können. "
    Auf eigene Faust allerdings würde Kobanus nie und nimmer klagen, dafür fehlen ihm Zeit, Geld und Nerven.
    "Alle Risiken werden durch uns getragen",
    sagt Jan-Eike Andresen, er ist der Chef von Financial Rights, ein Rechtsdienstleister, der stellvertretend für Kobanus und viele andere Spediteure die führenden Lkw-Hersteller verklagen will:
    "Die Ansprüche werden an uns abgetreten und wir klagen dann im eigenen Namen gegen die Lkw-Kartellanten und werden dann am Ende den Erlös auskehren. Für die Unternehmen ist das super, sie können sich ganz auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren, haben keine Risiken und gleichzeitig haben sie alle Chancen. "
    US-Kanzlei Hausfeld übernimmt die juristische Vertretung
    Financial Rights übernimmt alle Kosten, bezahlt Gutachter und Rechtsanwälte, behält im Erfolgsfall aber 28 Prozent der Entschädigung ein, 72 Prozent gehen an die Spediteure. Ein fairer Deal, meint Thomas Minut, ein kleiner Spediteur aus Soltau. Selbst zu klagen, könnte er sich gar nicht leisten, sagt er:
    "Von daher ist dieses Modell als kleiner Fisch ohne Kostenbeteiligung da mitschwimmen zu können sinnvoll. "
    Bislang haben Spediteure mit einem Volumen von 30 000 Lkw ihre Ansprüche an Financial Rights abgetreten, bis zum Jahresende sollen es 100.000 sein, sagt Andresen, das wären ein Prozent der betroffenen Fahrzeuge. In einer Art Sammelklage will er alle Forderungen vor Gericht bringen. Gemeinsam mit bewährten Partnern, die auch in der VW-Dieselaffäre an seiner Seite sind: Die US-Kanzlei Hausfeld übernimmt die juristische Vertretung, der britische Prozessfinanzierer Burford Capital stellt das nötige Geld bereit:
    "Nichts ist schlimmer, als wenn die Gegenseite sieht, die schaffen es mit Ach und Krach bis zur Startlinie oder die können wir am langen Arm verhungern lassen, weil dann die Finanzierung nicht mehr da ist, das ist tödlich in so einem Verfahren. Aber das ist hier nicht so, weil wir ja einen sehr soliden Finanzierer haben. "
    Schaden muss nachgewiesen werden
    Die Crux an dem Verfahren: Die Kläger müssen erstmal nachweisen, dass ihnen überhaupt ein Schaden entstanden ist, sprich: dass sie zuviel für die gekauften Fahrzeuge bezahlt haben. Kein ganz einfaches Unterfangen, räumt Hausfeld-Anwalt Alex Petrasincu ein.
    "Dass Kartellanten sagen, da ist kein Schaden entstanden, ist nichts Besonderes, das ist in jedem Kartellschadensersatzverfahren der Fall. Der Nachweis wird letztlich durch ein ökonomisches Gutachten geführt werden müssen, aber da sind wir gut aufgestellt. "
    Klar scheint derzeit nur eins: Es wird ein langwieriges Verfahren werden.