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Privatisierung der Autobahnen
Wer hat das Sagen über 13.000 Kilometer?

Lange haben SPD und CSU in der Großen Koalition gegen eine Privatisierung von Autobahnen gekämpft. Dass Bund und Länder, Union und Sozialdemokraten sich jetzt doch auf die Gründung einer Autobahngesellschaft des Bundes einigen konnten, liegt daran, dass sie darin keine Privatisierung sehen. Am Donnerstag soll der Bundestag ein dickes Gesetzespaket verabschieden.

Von Nadine Lindner | 30.05.2017
    Unzählige Autos fahren bei Nacht auf einer Autobahn und erzeugen rote und gelbe Lichtspuren.
    Unzählige Autos fahren bei Nacht auf einer Autobahn und erzeugen rote und gelbe Lichtspuren. (imago/McPHOTO)
    Wer hat das Sagen über 13.000 Kilometer Autobahn in Deutschland? Das war eine der Kernfragen bei der Reform des Länder-Finanzausgleichs, die darüber ins Stocken geriet.
    Zwei Spitzengespräche der Großen Koalition waren nötig, bis die Einigung stand. Voran ging ein herzhaftes Tauziehen, kurzfristig wurde das Thema wieder von der Tagesordnung des Bundestags gekippt. Zu groß die Differenzen.
    "Nicht ein zweites Mal zahlen"
    Vor allem die SPD hatte Bedenken, dass Fernstraßen durch den Einstieg von privaten Investoren der Allgemeinheit entgleiten könnten.
    Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann nach der Kompromissfindung: "Bundesstraßen, Bundesautobahnen müssen im öffentlichen Eigentum bleiben, sie gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Die haben sie schon mal bezahlt. Die sollen sie jetzt nicht im Zuge von Privatsierungen ein zweites Mal bezahlen."
    Die neue Infrastrukturgesellschaft werde komplett abgedichtet "gegen jede mögliche Privatisierung". So erklärte es Oppermann am 17.Mai, nachdem er sich mit den Fraktionsspitzen der Union auf das umstrittene Projekt geeinigt hatte.
    Verfassungsänderung statt einfaches Gesetz
    Die SPD hat Änderungen gegenüber der Union durchgesetzt, um eine künftige Privatisierung der Fernstraßen zu erschweren. So dürfen sich private Investoren an der neuen Gesellschaft oder möglichen Tochtergesellschaften weder mittelbar noch unmittelbar beteiligen. Im Gegensatz zur SPD wollte die Union keine Verfassungsänderung, sondern nur ein einfaches Gesetz. Und das könnte bei anderen Mehrheitsverhältnissen wieder geändert werden.
    Wie die "Berliner Zeitung" gestern berichtete, hat nun auch der Bundesrechnungshof bestätigt, dass nach der Einigung eine Privatisierung ausgeschlossen sei. Das gehe aus einem internen Bericht vor. Kritiker, wie der Rechtswissenschaftler Georg Hermes befürchten dagegen, dass es immer noch ein Schlupfloch gibt. So sollen lediglich Stücke ab 100 Kilometer Länge von den öffentlich-privaten Partnerschaften ausgeschlossen sein.
    CSU setzt regionale Organisation durch
    Bayern hat durchgesetzt, dass Planung und Unterhalt auch weiterhin regional organisiert werden können. Die CSU-Landesgruppen-Vorsitzende Gerda Hasselfeldt ist ob der Sonderregelung zufrieden: "Dass diese Strukturen auch erhalten werden können durch die Möglichkeit, von bis zu 10 regionalen Tochtergesellschaften der Infrastrukturgesellschaft. Das ist die Basis dafür, dass auch die gute Arbeit in Bayern fortgesetzt werden kann."
    Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes Planung, Bau und Erhalt der Autobahnen verantworten. Bisher erledigen dies die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes.
    Große Einigung kurz vor knapp
    Die zahlreichen Verfassungsänderungen sollen nun rasch ausgearbeitet werden. Insgesamt sind es 13 Grundgesetzänderungen, um die innerstaatlichen Finanzströme nach dem Auslaufen des Solidarpakts II zum Jahresende 2019 neu zu ordnen.
    Es ist das größte und komplexeste Gesetzesvorhaben, das die Große Koalition kurz vor knapp noch beschließen will. Die Blöße des Scheiterns wollte sich wohl keine der Parteien geben.