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Pro Systemakkreditierung

Bachelor- und Masterstudiengänge werden nicht mehr von den Ministerien, sondern von Akkreditierungsagenturen zugelassen. Über die sechs Agenturen wacht der Akkreditierungsrat, in dem Vertreter der Hochschulen und der Ministerien, der Berufspraxis und der Studierenden sitzen. Bisher muss jeder einzelne Studiengang akkreditiert werden - bei 10.000 und mehr Bachelor- und Masterprogrammen eine Menge Arbeit, die auch viel Geld verschlingt. Das soll nun geändert werden.

Von Karl-Heinz Heinemann | 09.05.2007
    Bisher muss für jeden Studiengang eine aufwendige Dokumentation erstellt werden, in der nachgewiesen wird, dass alle formalen Vorschriften eingehalten wurden, dass die Kreditpunkte richtig berechnet sind, die Berufspraxis berücksichtig wird und das Studium auch studierbar ist. Fünf oder noch mehr Gutachter kämpfen sich durch den Papierberg, sie reisen für zwei Tage an, um in der Hochschule mit Professoren, Studierenden und Mitarbeitern zu sprechen. Die 500 Euro, die es dafür in der Regel gibt, sind für Professoren kein verlockendes Zubrot.

    Die Kultusministerkonferenz hat den Akkreditierungsrat beauftragt, sich eine Alternative zu diesem Zulassungsverfahren zu überlegen. Michael Stückrath, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium:

    " Die bisherige Akkreditierung hat viel Bewegung in die Hochschulen gebracht. Aber zum einen ist sie ausgesprochen aufwändig, was das Engagement in den Hochschulen angeht, wie viel man für den reinen Akkreditierungsvorgang braucht, und sie ist an manchen Stellen auch aus meiner Sicht zu bürokratisch. "

    Die Wissenschaftsministerien aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern setzten ihre Kollegen und den Akkreditierungsrat unter Druck: Wenn man keine Alternative zum bisherigen Verfahren finde werden diese Länder aus dem vereinbarten Zulassungsverfahren aussteigen und eigene Bedingungen für neue Studiengänge beschließen. Gestern nun hat der Akkreditierungsrat einen Vorschlag beschlossen. Neben der Bewertung einzelner Studiengänge soll künftig die Systemakkreditierung möglich sein.

    " Was bedeutet, dass Gegenstand der Akkreditierung in dem Verfahren Systeme der Qualitätssicherung sind, die gewährleisten, dass die Studiengänge A. von hoher Qualität sind und B. die staatlichen Vorgaben auch einhalten. Wenn eine Hochschule ein solches Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen hat, würden ihre Studiengänge als akkreditiert gelten, "

    erläutert Achim Hopbach, der Geschäftsführer des Akkreditierungsrats, den gestrigen Beschluss. Die Hochschulen könnten dann mit eigenen Qualitätsprüfern dafür sorgen, dass die nationalen und internationalen Standards in jedem Studienfach eingehalten werden. Die externen Prüfer und Gutachter würden sich nicht mehr jeden Studiengang einzeln ansehen, sondern nur noch, ob es an der Hochschule ein Verfahren gibt, mit dem die Qualität dann hochschulintern überprüft wird. Das hieße in der Praxis, dass zwar immer noch umfangreiche Dokumentationen erstellt werden müssten, dass aber nicht mehr externe Gutachter quer durch die Republik reisen würden, um sich die Studiengänge anzusehen, sondern dass nur noch die Hochschule selbst auf die Einhaltung bestimmter Formalien achten würde.

    Gegen dieses neue Verfahren haben gestern im Akkreditierungsrat nur die beiden studentischen Vertreter und der Gewerkschafter gestimmt, der als Vertreter der Berufspraxis in diesem Gremium sitzt. Ihr Argument: Dann wird überhaupt nicht mehr überprüft, was der Studiengang inhaltlich bringt, was er mit der Berufspraxis zu tun hat oder gar mit gesellschaftlichen Anforderungen an die Wissenschaft, sondern dann geht es nur noch um Kreditpunkte und Verfahren.

    Morgen wird eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz den Vorschlag des Akkreditierungsrats diskutieren, und vermutlich wird die Kultusministerkonferenz das neue Verfahren im Juni beschließen.