Ob stationär, zuhause oder im Pflegeheim
Ein neues Gesetz soll die Hospiz- und Palliativversorgung verbessern
Gesprächsteilnehmer:
Annette Widmann-Mauz , Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit
Prof. Dr. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
Cathrin Pfeiffer, Palliativfachkraft, Christophorus Hospiz Verein e.V., München
Dr. Ingmar Hornke, Vorsitzender des Fachverband SAPV Hessen
Am Mikrofon: Michael Roehl
Hörertel.: 00800 - 4464 4464
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Rund 900.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland, viele von ihnen ohne eine entsprechende professionelle Betreuung und Begleitung. Und obwohl 2/3 von ihnen gerne zu Hause ihren letzten Lebensabschnitt erleben wollen, sterben die Meisten am Ende in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Damit Schwerstkranke in Zukunft besser versorgt werden können, wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dem Kabinett heute (29.04.) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegen. Ziel ist der Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung in ganz Deutschland, ob ambulant oder stationär. Die Mehrkosten von 200 Millionen pro Jahr sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen, heißt es.
Was kann das neue Gesetz dazu beitragen, dass Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt besser betreut werden, weniger leiden und selbstbestimmter leben und sterben können? Wie können die Bundesländer dieses Ziel unterstützen? So setzt die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Hospizdiensten.