Arbeit im Wandel
Die International Labour Process Conference in Berlin
Wohlstandsmotor oder gesellschaftliches Unrecht?
Wissenschaftler diskutieren über die soziale Ungleichheit
Machtzentrum und Hofstaat
Eine Tagung der Deutschen Orient-Gesellschaft über den Palast im antiken und islamischen Orient
Schwerpunkt:
Niemand darf auf der Strecke bleiben
50 Jahre UN-Menschenrechtsabkommen im Spiegel der Forschung
Am Mikrofon: Michael Roehl
Seit Montag dieser Woche wird das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei praktisch umgesetzt: Menschen, die illegal nach Griechenland eingereist sind, können nach einem beschleunigten Asylverfahren in die Türkei rückgeführt werden. Im Gegenzug lässt die EU Flüchtlinge in gleicher Zahl legal aus der Türkei einreisen. Das Abkommen, von den Regierungen in der EU begrüßt, wird von der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty international als Verletzung von Menschenrechten kritisiert.
Das Asylrecht ist ein elementares Menschenrecht und gegenwärtig wohl dasjenige, um dessen Umsetzung am stärksten gerungen wird. 1966, vor 50 Jahren, gelang es in der Vollversammlung der Vereinten Nationen, die Menschenrechte in zwei großen Pakten zusammenzuführen und zu beschließen: der so genannte Zivilpakt bündelt die politischen und bürgerlichen Rechte; der Sozialpakt umfasst die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte.
Die Begründung, völkerrechtliche Ausformulierung und Verabschiedung der Menschenrechte war ein steiniger Weg, der sein Ziel aber noch lange nicht erreicht hat: Zum einen bleibt die Um- und Durchsetzung der Rechte problematisch, weil viele Unterzeichnerstaaten sie mit Füßen treten. Zum andern müssen
die Menschenrechte weiter entwickelt werden, um besonders gefährdete Personengruppen besser zu schützen, wie es für Kinder und für Menschen mit Behinderung bereits geschehen ist: Leave no one behind- Niemand darf auf der Strecke bleiben. Diese Devise beschreibt das ehrgeizige Ziel, erklärt Anna Würth vom Deutschen Institut für Menschenrechte.