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Prostitutionsgesetz
"Altersgrenze sehr problematisch"

In den Verhandlungen über ein neues Prostitutionsgesetz spricht sich die Union für ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte aus, die SPD will bei 18 bleiben. Sonst treibe man die 18- bis 21-Jährigen Frauen in die Illegalität und erreiche sie nicht mehr für Beratung, Gesundheitsversorgung und Ausstiegsprojekte, sagte der familienpolitische Sprecher der SPD, Sönke Rix, im DLF.

Sönke Rix im Gespräch mit Thielko Grieß | 16.08.2014
    Polizisten begleiten bei einem Polizeieinsatz mit Durchsuchungen am 08.11.2013 in der Kurfürstenstraße in Berlin eine Frau zu einem Kontrollpunkt.
    Polizeikontrolle Kurfürstenstraße, Berlin (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Die Koalitionsparteien haben sich auf einzelne Punkte für ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Allerdings erzielten sie keine Einigung bei der Frage des Mindestalters. Wieder im Gespräch sind Kontrollen von Bordellen. Dabei solle es um die Arbeitsbedingungen der Prostituierten gehen, erklärte Rix. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der letzten großen Reform des Gesetzes unter Rot-Grün war, dass mit der Legalisierung der Prostitution die Behörden kaum noch Kontrollmöglichkeiten hatten. "Genau diesen Webfehler wollen wir korrigieren", so Rix.
    Die SPD hat sich bisher gegen Bestrafungen von Freiern ausgesprochen. Das sei aber kein Dogma, betonte der SPD-Politiker. "Wir wollen nur die Fachargumente ernst nehmen." Die Polizeibehörden hätten darauf hingewiesen, dass Freier eine Hilfe sind, um Zugang zu illegalen Prostituierten zu bekommen und gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können.

    Das Interview in voller Länge:
    Thielko Grieß: Am Telefon begrüße ich jetzt Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, an diesen Verhandlungen, von denen wir eben gehört haben, beteiligt. Guten Morgen nach Eckernförde!
    Sönke Rix: Guten Morgen!
    Grieß: Herr Rix, sprechen wir zunächst einmal über den legalen Teil der Prostitution. Die Union, das haben wir gehört, will erreichen, dass Prostituierte mindestens 21 Jahre alt sein sollen und müssen in Zukunft, und die SPD will bei 18 bleiben. Warum wollen die Sozialdemokraten diesen jungen Frauen im Alter von 18, 19 und 20 Jahren diesen Schutz verweigern?
    Rix: Ich weiß nicht, ob es ein Schutz ist, wenn ich sie in die Illegalität treibe, die 18- bis 21-Jährigen. Es ist de facto auch so, dass 18- bis 21-Jährige sich prostituieren, und wenn ich diese in die Illegalität treibe, dann erreiche ich sie nicht für Beratung, für Ausstiegsprojekte, für Gesundheitsversorgung, sondern sie sind dann in der Illegalität, und das wollen wir vermeiden.
    "Verfassungsrechtlich bedenklich"
    Grieß: Aber das Problem haben Sie ja bei jeder Altersgrenze, die Sie einziehen. Im Augenblick gelten die 18 Jahre, vermutlich finden Sie in Deutschland auch Prostituierte, die sich illegal im Alter von 16 oder 17 oder womöglich jünger verdingen.
    Rix: Aber wir haben die Volljährigkeit, und das ist nicht irgendeine Altersgrenze, sondern das ist schon eine besondere Altersgrenze, das ist keine Stichtagsregelung. Und wie sollen wir begründen, dass wir Menschen, denen wir sonst alles erlauben - zur Bundeswehr zu gehen, zur Polizei zu gehen und allen anderen geschäftlichen Tätigkeiten nachzugehen -, wie sollen wir denen verbieten, freiwillig - wenn sie es denn freiwillig tun - der Prostitution nachzugehen. Ich glaube, das ist auch ein wenig verfassungsrechtlich bedenklich. Das heißt ja nicht, dass wir es gerne wollen, dass die Prostituierten besonders jung sind, im Gegenteil, die brauchen besondere Ansprache, die brauchen auch besondere Beratung, aber dazu müssen wir wissen, wo sie sind, und dazu müssen sie auch legal tätig sein.
    Grieß: Es gibt ein Kompromissangebot, vielleicht ist es eins, von der Union, das besagt, dass man nur die Bordellbetreiber dann bestrafen sollte, sofern dort Prostituierte arbeiten, die jünger sind als 21. Wäre das eine Möglichkeit?
    Rix: Natürlich ist das eine Möglichkeit, über die wir auch diskutieren und reden können, es hat aber mit der, sage ich mal, mit den Bedenken, die wir haben, was die verfassungsrechtlichen Fragen angeht, damit sind diese Bedenken noch nicht ausgeräumt. Natürlich können wir versuchen, über Regelungen auch deutlicher zu machen, was für Risiken sich auch dahinter verbergen, sich zu prostituieren, das gilt aber auch für die über 21-Jährigen. Und ich glaube, wir sollten auch nicht durch Altersgrenzen suggerieren, dass bei denen, die über 21 sind, dann wieder alles okay ist. Das ist dann auch nicht der Fall, und von daher, glaube ich, ist diese gewählte Altersgrenze sehr problematisch.
    "Geschützten Raum bieten können"
    Grieß: Im Gespräch sind Untersuchungen von Bordellen, Kontrollen von Bordellen - ich glaube, da wird es dann interessant, was im Detail in den Ausführungsbestimmungen steht. Worauf soll kontrolliert werden?
    Rix: Na, die hygienischen Bedingungen natürlich, aber auch die Bedingungen, unter denen die Frauen - häufig, meistens sind es ja Frauen - dort auch arbeiten. Gibt es Verträge, gibt es Vereinbarungen zwischen dem Bordellbetreiber und den Prostituierten, die dort arbeiten? Ist der Bordellbetreiber beispielsweise vorbestraft - das wollen wir auch nicht - oder hat er sich im Zuge seiner Tätigkeit strafbar gemacht, dann wird ihm die Erlaubnis auch wieder entzogen, all solche Maßnahmen. Wir sagen immer so platt und das ist was dran, jede Pommesbude wird mehr reguliert als ein Bordell. Und ich glaube, es muss da genauso gut dafür gesorgt werden, dass hygienische Arbeitsbedingungen und dass insgesamt Arbeitsbedingungen stimmen, dass die Rahmenbedingungen stimmen, um einen gewissen geschützten Raum auch da den Prostituierten bieten zu können.
    Grieß: Soll das eine Lösung sein und soll das ein Weg sein, Kontrolleuren, Behörden wieder den Zugang zu Bordellen zu ermöglichen? Das ist ja ein wesentlicher Kritikpunkt an der letzten großen Reform unter Rot-Grün, geschehen 2001, dass man jetzt sozusagen nach der Legalisierung von Prostitution kaum noch Möglichkeiten habe, dieses Gewerbe zu kontrollieren.
    Rix: Genau diesen Webfehler wollen wir korrigieren. Das ist ja schon länger bekannt, es ist den letzten Regierungen nicht gelungen, genau da ranzugehen und genau diese Tätigkeit auch, sag ich mal, zu regulieren, um den Gewerbsbehörden, den Ordnungsbehörden, den Polizeibehörden auch den Zugang zu ermöglichen. Denn erst, wenn sie Regeln haben, an die sie sich halten müssen, dürfen Behörden auch diese Regeln kontrollieren, und von daher sind diese Regeln sehr wichtig.
    "Können keine hundertprozentige Sicherheit schaffen"
    Grieß: Nachfrage an der Stelle: Sie haben eben in der vorletzten Antwort genannt, dass es darauf ankommen soll, dass Prostituierte Verträge haben mit etwa Bordellbetreibern - was soll denn da drinstehen, in diesen Verträgen?
    Rix: Na, zum Beispiel, dass sie überhaupt dort in diesen Räumlichkeiten tätig sind, dass es zwischen denen eine Vereinbarung gibt: Ich bin in diesen Räumen tätig, das ist mit Erlaubnis des Raumbesitzers, und der Raumbesitzer weiß eben auch, du darfst hier tätig sein. Aber es darf nicht eben drinstehen, welche Praktiken beispielsweise die Prostituierte zu tun hat. Also wir reden hier nicht über ein Weisungsrecht, sondern wir reden nur darüber, dass Ort und Zeit quasi bestimmt wird, wann denn die Prostituierte tätig ist.
    Grieß: Und dann kann es eine Art Gütesiegel geben, so wie es von der Union vorgeschlagen wurde?
    Rix: Das ist nicht im Papier der Union, sondern von einer einzelnen oder zwei Unionsabgeordneten der Fall gewesen, das war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Ich glaube, dann kann man sagen, wenn ein Bordell offen ist - wenn ein Bordell offen ist, dann sollte auch der Freier davon ausgehen, dass dieses auch kontrolliert wird. Und das wollen wir natürlich auch gewährleisten in Zusammenarbeit mit den Ländern, dass dort auch dementsprechend genügend Personal zur Verfügung steht. Das wäre ein Stück weit auch ein Gütesiegel, aber ich würde davor warnen, da jetzt in solche Debatten zu treten und auch wieder vermeintliche Sicherheit zu schaffen. Denn wir wissen, insgesamt können wir keine hundertprozentige Sicherheit schaffen, und das tun wir auch nicht, indem wir ein Gütesiegel vor die Tür machen.
    Grieß: Diese Möglichkeiten, die wir bislang angesprochen haben, betreffen eine Form der Prostitution, nämlich die, die vor allem in Bordellen oder Laufhäusern oder wo auch immer stattfindet, aber nicht unbedingt den Straßenstrich. Was kommt Ihnen da in den Sinn, diesen relativ ungeregelten Bereich möglicherweise anders zu regeln?
    Rix: Also wir wollen schon auch gucken, welche Erfahrungen wir erst mal bei den definierten Prostitutionsstätten auch erfahren und vielleicht auch diese anwenden auf die nicht ganz so klar definierten Prostitutionsstätten. Aber wir wollen eben auch gucken, dass wir möglichst auch die Prostituierten dazu bringen, sich anzumelden, weil wir dann auch dadurch wieder eine Trennung zwischen legalem und illegalem Raum versuchen herzustellen. Und das würde dann eben auch diejenigen betreffen, die Straßenprostitution betreiben oder sich im Internet anbieten.
    Streitpunkt Freierbestrafung
    Grieß: Die Sozialdemokraten lehnen es ab, Freier zu bestrafen, sollten sie ein Geschäft eingehen mit Zwangsprostituierten - jetzt sind wir beim illegalen Teil der Prostitution. Warum nicht?
    Rix: Also wir lehnen es nicht grundsätzlich ab, sondern wir verweisen auch schon auf den Auftrag, den wir auch im Koalitionsvertrag in diesem Bereich haben. Da steht auch drin, dass wir genau an diese Thematik auch wollen, wenn jemand willentlich und wissentlich sich, sag ich mal, als Freier an der Zwangsprostitution beteiligt, dann soll er auch dementsprechend - wollen wir auch darüber reden, was es da für Strafen geben kann und inwieweit wir da Strafe ermöglichen. Wir haben in den Anhörungen, in den Gesprächen mit den Verfolgungsbehörden und Polizeibehörden erkannt, dass die häufig sagen, unser einziger Anfasser ist der Freier, und über diese Person kommen wir dann an die illegale Prostitution, an die Zwangsprostitution. Wenn die uns nicht mehr Auskünfte geben, weil sie Strafe haben, dann haben wir ganz wenig Zugang zu diesem Bereich.
    Grieß: Also in anderen Worten: Man braucht solche Kronzeugen, kann man sie vielleicht nennen, anders kann der Rechtsstaat sich da nicht helfen?
    Rix: Sagen wir mal so: Sie sind eine große Hilfe dort, das sagen uns die Polizeibehörden. Wir schlagen vor, dass wir genau diese ganz spezielle Sache, die ja auch beim Strafrecht geregelt wird und bei den Rechtspolitikern geregelt wird, dass wir dazu noch mal eine gesonderte Runde mit den Fachleuten, die uns eben diese Argumente geschildert haben, noch einmal machen mit Union und SPD und anschließend dann zu einer Formulierung kommen. Für die SPD gibt es dort kein Dogma, dass wir sagen, auf keinen Fall darf es eine, muss es Freierbestrafung geben, und auch nicht umgekehrt darf es keine Freierbestrafung geben. Sondern wir wollen nur diese Fachargumente ernst nehmen und wissen, wie gibt es denn andere Wege, um an diese Zwangsprostitution ranzukommen, oder schneiden wir uns da einen Weg ab. Aber allerdings sage ich auch an dieser Stelle, das ist kein Dogma, sondern das ist offene Verhandlungssache, und da sind wir auch gerne bereit, mit der Union und den Rechtspolitikern zu einer vernünftigen Formulierung und zu vernünftigen Wegen zu kommen.
    Grieß: Gut, das werden wir weiterverfolgen, da wird sich ja möglicherweise im Verlauf dieser Legislaturperiode noch einiges tun. Wie regelt die Große Koalition künftig die Prostitution? Darüber haben wir jetzt gesprochen mit Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Danke schön, Herr Rix, für das Gespräch und einen schönen Tag!
    Rix: Gern geschehen, tschüss!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.