Dienstag, 16. April 2024

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Verfassungsrichter a.D. Dieter Grimm
"Das Grundgesetz ist auf der Höhe der Zeit"

Auch nach 70 Jahren komme man mit dem Grundgesetz "gut hin", sagte Verfassungsrechtler Dieter Grimm im Dlf. Es sei "auf der Höhe der Zeit". Das Wahlrecht und die Regeln zur Verfassungsänderung sehe er aber gern geändert.

Dieter Grimm im Gespräch mit Michael Köhler | 19.05.2019
Der Verfassungsrechtler Dieter Grimm steht in einer Bibliothek und hält sein Buch "Europa ja - aber welches?"
"Das Grundgesetz ist nicht antiquiert", sagte der Staatsrechtler Dieter Grimm im Dlf. Das Grundgesetz sei an neue Herausforderungen angepasst (Deutschlandradio / Michael Köhler)
Die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik ist im Grundgesetz niedergelegt. Der erste Teil regelt die individuellen Freiheiten, der zweite Teil die staatlichen Pflichten. Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz durch die Volksvertretungen der Länder am 23. Mai 1949, vor siebzig Jahren, angenommen. Es ist seither sehr oft geändert worden, es ist inzwischen doppelt so lang. Nur noch die Hälfte der Vorschriften stammen aus der Anfangszeit. Aber, "es ist nicht antiquiert", sagt der Staatsrechtler Dieter Grimm. Das Grundgesetz sei an neue Herausforderungen angepasst und "im Prinzip ist es auf der Höhe der Zeit". Die Änderungen waren nötig und es sei geglückt, so Grimm.
Integrationsfaktor Grundgesetz
Das Grundgesetz habe sich auch als Integrationsfaktor in deutsch-deutschen Fragen bewährt. Das ist "eine deutsche Besonderheit". Die "Deutschen erkennen sich im Grundgesetz", sagte der Rechtswissenschaftler über die Verfassung. "Unter der haben wir einigermaßen glücklich gelebt". Das hat etwas mit der besonderen Situation nach 1945 zu tun. Die Faktoren, auf die normalerweise eine Nation gestützt wird, fehlten. Die Nation war geteilt. Es gab eine Lücke. "Ich glaube, das Grundgesetzt ist in die Lücke gesprungen".
Zur Kritik, die Politik würde heute in Karlsruhe, am Sitz des Bundesverfassungsgerichts, gemacht, und nicht im Berliner Parlament, wandte Grimm ein: "Was man oft hört, die Politik würde in Karlsruhe gemacht, ist nicht richtig." Das Bundesverfassungsgericht prüfe Einwände gegen Gesetze oder Vorschriften und gebe sie bei Ablehnung an den Gesetzgeber zurück. "Aber dass Parlament und Regierung die Politik weggenommen würden, kann man nicht sagen."
Kritik am Wahlrecht
Zu den Voraussetzungen von demokratischer Politik, die in der Verfassung geregelt werden, sagte Grimm: Das "Wahlrecht ist von einer zentralen Wichtigkeit". In der Wahl würden aus Bürgerstimmen Mandate im Parlament gemacht. Das ist eine der wichtigsten Spielregeln. Der Sinn der Verfassung sei, dass sie die Spielregeln aus dem Parteienstreit herausnehme.
Beim Wahlrecht sei es so, kritisiert Grimm, dass das "Grundgesetz ein bisschen dürftig ist". Geregelt sind die Wahlrechtsgrundsätze: Die Wahl ist gleich, geheim, frei. Aber die Frage nach Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht, gibt es eine Sperrklausel oder nicht, wie werden die Stimmen in Mandate umgerechnet - das ist von großer Wichtigkeit, und unzureichend geregelt.
"Und das steht nicht bei uns in der Verfassung". Das ist im normalen Gesetz geregelt. Und das normale Gesetz kann mit einfacher normaler Mehrheit geändert werden. "Das würde ich gern geändert sehen. Und ich würde gerne sehen, dass nicht nur die Wahlrechtsgrundsätze, sondern auch das Wahlsystem in der Verfassung selbst festgelegt wird," so der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm. Und er fügt hinzu: "Ich weiß, dass es schwierig ist."
Verfahren zu Verfassungsänderung ändern
Und noch ein Punkt ist ihm wichtig. Gerade dort, wo es um die Regelung zur Verfassungsänderung geht, sieht Grimm Änderungsbedarf. "Ich finde, sie ist bei uns zu einfach gemacht." Die "Verfassung wird geändert im Wege der Gesetzgebung". Das bedeutet, es ist dasselbe Personal, das den Berliner Politikbetrieb macht. "Ich fände es überlegenswert, ob man an dem Verfahren zu Verfassungsänderung etwas ändert." Das Anliegen sei ihm wichtig, sagte Grimm ausdrücklich.
Darauf angesprochen, dass mit Verweis auf Meinungsfreiheit oder Menschenwürde alles anfechtbar ist, merkte der Jurist an, es gebe eine Reihe von Themen für die die Menschenwürde eine Rolle spielt. "Das sind Themen, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt bringt. Wir können das Leben verlängern, beenden, vielleicht manipulieren."
Menschenwürde eng definieren
Es gab einen Konsens, dass die Menschenwürde das einzige Gut ist, das absolut geschützt ist. Das heißt, es gibt keine Einschränkung der Menschenwürde. Man könne die Meinungsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die Versammlungsfreiheit beschränken, aber die Menschenwürde nicht. Der Wortlaut legt das nahe. "Unantastbar" gibt es nur ein einziges Mal im Grundgesetz.
Viele Grundrechte werden "unverletzlich" genannt und dürfen trotzdem eingeschränkt werden. Bislang hat die Menschenwürde in dieser Diskussion den "Sieg davongetragen". Das heißt, man muss es eng definieren. Nicht jede kleine Kränkung könne dann eine Menschenwürdeverletzung sein. Dafür gibt es andere Grundrechte. "Ich bleibe auch da fest und finde auch, dass gerade eine Gesellschaft wie die deutsche eine solche Norm, wo nichts dran zu deuteln ist, braucht, und auch beibehalten sollte."
Im Folgenden ging Grimm noch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Status der Religionsgemeinschaften, die Sonntagsruhe und Plebiszite ein.