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Prozess
Deutscher IS-Kämpfer verurteilt

Erstmals ist ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat von einem deutschen Gericht zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in Syrien für die Islamisten kämpfte.

05.12.2014
    Ein 20-jähriger Islamist steht am 5.12.2014 mit seinem Anwalt in einem Gerichtssaal im Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
    Ein 20-jähriger Islamist muss wegen seiner Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg ins Gefängnis. (pa/dpa/Roessler)
    Der Staatsschutzsenat verhängte eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter betonte, er sehe die Gefahr, dass sich der 20-Jährige erneut von Hasspredigern verführen lasse. "Der Angeklagte war aber nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen", sagte er.
    Zuvor hatten sich Staatsschutzsenat, Bundesanwaltschaft und Verteidigung auf ein Strafmaß von dreieinviertel bis viereinviertel Jahren Jugendstrafe geeinigt, sollte der Angeklagte aussagen. Der ursprüngliche Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallen gelassen.
    Angeklagter legt Geständnis ab
    Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte im Prozess gestanden, in Syrien auch an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Er habe zwei Treueeide auf den IS geschworen, sei am Sturmgewehr ausgebildet worden und habe eine Ausbildung als Scharfschütze angestrebt. Er sei bei zwei Kampfeinsätzen gegen Regimetruppen dabei gewesen, habe aber nicht auf Menschen geschossen. Bei seiner Rückkehr vor knapp einem Jahr war der Frankfurter am Flughafen festgenommen worden, er saß seither in Untersuchungshaft.
    Die Bundesanwaltschaft hatte für die höchste Strafe plädiert, die nach der Vereinbarung möglich war, die Verteidigung dagegen auf die niedrigst mögliche. Das Gericht entschied sich für ein Strafmaß genau in der Mitte dieser Forderungen.
    Der IS hat in Teilen Iraks und Syriens ein islamistisches Terrorregime errichtet und unter anderem mit der Enthauptung westlicher Geiseln weltweites Entsetzen ausgelöst.
    Der Frankfurter Prozess war der erste zum Komplex IS, aber nicht der einzige in Deutschland. Auch vor dem Stuttgarter OLG läuft ein Verfahren wegen Mitgliedschaft und Unterstützung des IS. Drei Männer im Alter von 24 bis 38 Jahren sind dort angeklagt. In Düsseldorf gibt es eine Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann wegen Unterstützung des IS.
    Bundesanwaltschaft ermittelt in 40 Verfahren
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass 550 Islamisten aus Deutschland in das Kampfgebiet in Syrien und dem Irak gereist sind. Mindestens 60 von ihnen sollen dort umgekommen sein, neun von ihnen bei Selbstmordanschlägen.
    Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Konflikten in Syrien und dem Irak nach eigenen Angaben in rund 40 Verfahren - oft mit mehreren Beschuldigten - wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung.
    (fwa/tj)