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Prüfstein Kooperationsverbot

Unter der großen Koalition wurde beschlossen, dass Bildung vor allem Ländersache ist. Der Bund darf Schulen und Hochschulen nicht dauerhaft finanzieren. Doch das funktionierte nicht. SPD, Grüne und Linke wollen das Kooperationsverbot abschaffen. CDU und FDP bisher nicht.

Von Claudia van Laak | 21.09.2013
    Sperriger Begriff, weitreichende Konsequenzen. Vor sieben Jahren beschloss die Große Koalition per Grundgesetz: Bildung und Wissenschaft sind allein Ländersache, der Bund darf Schulen und Hochschulen nicht dauerhaft finanzieren. Mittlerweile haben – fast – alle erkannt: Das funktioniert nicht. Schulen und Hochschulen sind chronisch unterfinanziert, Programme wie die Exzellenzinitiative nur eine Krücke.
    Das Kooperationsverbot muss weg, fordert deshalb der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Gerd Landsberg:

    "Warum soll der Bund nicht berechtigt sein, zum Beispiel ein flächendeckendes Ganztagsschulprogramm zu finanzieren. Nach bestimmten Vorgaben, in Abstimmung mit Kommunen und Ländern. Das sollte gehen. Im Moment geht es nicht und dafür braucht man eine Grundgesetzänderung. "

    SPD, Grüne und Linke wollen das Kooperationsverbot ebenfalls komplett kippen. CDU und FDP haben sich bislang dafür ausgesprochen, es nur für die Hochschulen aufzuheben, für die Schulen aber beizubehalten.

    Kurz vor der Bundestagswahl ist Angela Merkel der Opposition allerdings entgegengekommen. Sie sehe eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei den Ganztagsschulen, sagte sie. Das heißt: egal wie die Bundestagswahl ausgeht: Diese Grundgesetzänderung wird es früher oder später geben.