Freitag, 29. März 2024

Archiv


Radiolexikon IGeL

Die Situation kennen viele: Man geht zum Arzt und wird dann gefragt, ob man nicht noch einen Check machen möchte. Der werde zwar leider nicht von der Kasse bezahlt, sei aber sehr wichtig. Doch bei diesen individuellen Leistungen des Arztes wissen viele Patienten nicht, ob sie tatsächlich notwendig sind, denn es gibt mittlerweile eine unüberschaubare Liste von IGeL-Angeboten.

Von Justin Westhoff | 08.04.2008
    "Die Hohe Kunst besteht auch beim IGeLn darin, den Patienten kaufen zu lassen, ohne ihm etwas zu verkaufen".

    Zitat aus einem Buch mit dem Untertitel: Der IGeL-Verkaufstrainer".
    IGeL - das ist hier kein Stacheltier, sondern ist die Abkürzung für "Individuelle Gesundheits-Leistungen". Es geht um mal sinnvollere, mal unsinnige Zusatzangebote in der Arzt-Praxis, um Leistungen, die nicht die Gesetzliche Krankenkasse, sondern der Patient selbst zahlen muss. Und es geht um ergänzende Einnahmen für Deutschlands Doktoren.

    PSA-Test für 25 - 36 Euro
    Hormonspiegelbestimmung: 15 - 60 Euro
    immunologischer Darmkrebstest, Eigenbluttherapie, Reiseimpf-beratung,
    Knochendichtemessung: 18 - 40 Euro


    Die Situation kennen mittlerweile viele: Man geht zum Arzt, vielleicht wegen Husten oder Rückenschmerzen, oder man braucht ein Rezept, und wird dann gefragt, ob man nicht noch einen Check machen möchte. Der werde zwar leider nicht von der Kasse bezahlt, sei aber sehr wichtig. Zum Teil liegen Broschüren darüber im Wartezimmer oder Plakate weisen auf Zusatzangebote hin. In manchen Praxen gibt es auch schon Fernsehgeräte, auf denen ein entsprechender Werbefilm läuft.

    "Jeder Arzt oder jede Praxis bietet individuelle Leistungen an, ... "

    sagt Dr. Albrecht Scheffler von einem Frauenärzte-Berufsverband.

    "Es mag aber sein, dass manche es übertreiben, und der Patient, er ist ja aufgeklärt immer, sagt man heute, da kann er sagen: Nein. "

    Genau das aber bezweifeln die Patientenberater bei den Verbraucherzentralen, wie etwa Astrid Grunewald-Feskorn:

    "Grade letzte Woche beschrieb eine Dame, sie käme dann in einen bunten Laden an Süßigkeiten, aus denen sie aussuchen könne. Es ist häufig so, dass die meisten Patientinnen und Patienten überfordert sind mit dem, was ihnen angeboten wird."

    Die mittlerweile unüberschaubare Liste von IGeL-Angeboten ist weder einheitlich noch von offiziellen Stellen anerkannt. Ohne Zweifel gibt es medizinische Zusatzleistungen, die sinnvoll sind, aber verständlicherweise nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollen. Dazu gehören sportmedizinische Untersuchungen, Impfungen für Fernreisen oder einige kosmetische Behandlungen.

    Problematischer wird es schon bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen, die Gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen. Sie übernehmen definitionsgemäß nur die Kosten für alles, was medizinisch notwendig ist. Aber Gesundheitsministerin Ulla Schmidt betont auch immer wieder:

    "Gesundheit muss immer bezahlbar bleiben, ... "

    ... was für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, bedeutet:

    "Es wird dem System eine Menge Geld zur Verfügung gestellt, und diese Menge Geld muss ausreichen. Und diejenigen, die entscheiden, was erstattungsfähig ist und was nicht, und sind nicht nur von medizinischen Argumenten, sondern auch von Kostenargumenten dabei beeinflusst und das bedeutet, dass also in gewisser Weise auch Leistungen vorenthalten werden, die eigentlich notwendig sind."

    "Ich würde sagen, wir gehen die Sache ganz seriös an und wir machen jetzt 'mal einen Ultraschall."

    Zusätzliche Ulltraschall-Untersuchungen bei Frauen gehören zu den häufigsten IGeL-Angeboten. Gynäkologe Scheffler am Beispiel des Eierstock-Krebses:

    "Weil ich ihn so spät taste, ist dann die Problematik groß, dass er gestreut hat. Das könnte ich durch eine jährliche Untersuchung des Eierstocks im Ultraschall sehr viel früher herausbekommen und könnte der Frau ein böses Erleben ersparen."

    Ein solches Argument dürfte viele Patientinnen überzeugen. Warum wird dies nicht im Rahmen der Krebsvorsorge von der Krankenkasse übernommen?

    "Die Medizin ändert sich wahnsinnig schnell, und es gibt gewisse Richtlinien, die zum Beispiel bei der Krebsvorsorge der Frau festgelegt wurden. Da wird aber nicht von Ultraschall gesprochen. Das heißt, wir sind hier schneller. Wenn ich in der Moderne lebe, will ich auch, was meinen Körper betrifft, die modernste Möglichkeit wahrnehmen. "

    Patientenberaterin Grundewald-Feskorn sagt aber auch:

    "Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung bei Frauen, da sagt man immer, Ultraschall wird nicht bezahlt. Aber wenn der Arzt einen bestimmten Tastbefund hat, dann wird so was natürlich von der Krankenkasse bezahlt, und kann dann eben auch gar nicht als Igel-Leistung abgerechnet werden."

    Ultraschall ist nur eines der heiklen Angebote. Letztlich müssen die Patienten selbst entscheiden - nach korrekter Aufklärung und Beratung.

    "Diese Leistungen müssen von den Patientinnen und Patienten verstanden werden, sie müssen auch Bedenkzeit haben, ob sie solche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, ... "

    ... betont Ärzte-Chef Hoppe ...

    " ... deswegen möchten wir nicht, dass diese Leistungen im Verbund mit von der Krankenkasse zu erstattenden Leistungen erbracht werden, sondern dass das in einem Extratermin geschieht, und dass Rechnungen gestellt werden und Quittungen ausgestellt werden, damit die ganze Angelegenheit eine auch rechtlich eine einwandfreie Form hat. "

    Aber so korrekt geht es eben nicht immer zu. Astrid Grunewald-Feskorn:

    "Es ist häufig so, dass ja gar nicht der Arzt berät, der das eigentlich tun muss, sondern dass es vorne gleich am Eingang die Sprechstundehilfe tut und dass es auch gar nicht darum geht, Nutzen, Kosten, Risiken auch mal zu vergleichen und jetzt speziell für den Patienten oder die Patientin zu erklären. Also es scheint auch nicht genug Tiefe in der Beratung da zu sein."

    Die Verbraucherzentralen raten daher, bei Igel-Angeboten auf ein paar Punkte zu achten, zu allererst auf eine gründliche Beratung:

    "Es muss so was wie ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden, und vielleicht noch mal als Tipp: Dass man den Arzt wirklich fragt, "warum ist das eigentlich keine Leistung, die ich bezahlt bekomme von meiner Krankenversicherung?", weil dann zwingt es Arzt auch noch mal sehr genau darzulegen, dass das möglicherweise gar nicht so gesicherte Verfahren sind, sondern man sich sehr wohl überlegen kann, ob das jetzt im Einzelfall Not tut oder nicht."

    "Nicht so gesicherte Verfahren" - das ist eine eher vornehme Umschreibung für überflüssige, mitunter gar in falscher Sicherheit wiegende oder falschen Alarm auslösende Zusatzangebote in einigen Arztpraxen. Es geht eben - nicht immer, aber des Öfteren - ums Geschäft, um den "Verkauf" von tatsächlicher oder vermeintlicher Kompetenz.

    ""Sie sind also auch so eine Vertreterin der modernen Selbstdiagnose. Fängt ja schon 'mal gut an"."

    "Prüfen Sie Ihren Kommunikationsstil! Patienten erwarten, dass sie freundlich und offen behandelt werden. Nur wenn sie besondere Zuwendung spüren, sind sie bereit, Geld für Zusatzangebote auszugeben."

    So heißt es in einer speziellen "IGeL-Zeitschrift" für Ärzte.

    Kritiker sagen, dass Arztpraxen zum Basar verkommen und auch viele Mediziner befürchten, dass ihr Vertrauensverhältnis mit den Patienten darunter leidet. Ärztekammer-Präsident Professor Hoppe sieht diese Gefahr nicht generell, räumt aber letztlich ein:

    "Vor allen Dingen auch die Art, wie's vermittelt wird, ist manchmal nicht akzeptabel, und wir gehen schon davon aus, dass es irgendwann mal auch einen Katalog der Leistungen geben wird, vielleicht findet man auch man anderen Namen, der vernünftiger ist dafür: also "nicht erstattungsfähige, aber sinnvolle medizinische Leistungen, oder so, damit dieser Bereich, der existieren muss, geordnet abläuft. Im Moment sind wir noch auf einer Rüttelstrecke."