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Raser-Urteil
"Eine ganz deutliche Antwort des Rechtsstaats"

In Berlin sind zwei Männer nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang wegen Mordes verurteilt worden. Für die Raser-Szene sei das ein klares Signal, dass sich der Rechtsstaat so etwas nicht bieten lasse, sagte der CSU-Politiker Ulrich Lange im DLF. Die juristische Wertung des Mordmerkmals werde der Bundesgerichtshof allerdings bestimmt überprüfen.

Ulrich Lange im Gespräch Mario Dobovisek | 27.02.2017
    Ulrich Lange (CSU) spricht während einer Bundestagssitzung im Reichstag in Berlin.
    Ulrich Lange (CSU) spricht während einer Bundestagssitzung im Reichstag in Berlin. (picture alliance / dpa / Lukas Schulze)
    Mario Dobovisek: Über das Mordurteil im sogenannten Berliner Raser-Prozess. Und über die Konsequenzen wollen wir auch sprechen mit Ulrich Lange von der CSU, Obmann der Unionsfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages. Ich grüße Sie, Herr Lange!
    Ulrich Lange: Hallo nach Berlin!
    Dobovisek: Lebenslange Freiheitsstrafen für die beiden jungen Männer in Berlin wegen Mordes. Ein gutes Urteil, Herr Lange!
    Lange: Das ist zumindest eine ganz deutliche Antwort des Rechtsstaats. Das ist das härteste Urteil, das unsere Rechtsordnung kennt. Aber ich gebe natürlich auch zu, die Verurteilung wegen Mordes ist sicherlich in ihrer Bewertung neu. Das hatten wir bisher nicht. Aber in die Szene ist das ganz klare Signal, der Rechtsstaat lässt sich so was nicht bieten.
    "Hier ist bedingter Vorsatz mit im Spiel"
    Dobovisek: Einen Präzedenzfall hat das unsere Kollegin auch gerade genannt. Was lernen wir aus diesem Urteil auch für die Zukunft, im politischen Umgang mit solcher Raserei?
    Lange: Wir sind ja in der politischen Diskussion, inwieweit man im Gesetzgebungsverfahren nachschärfen muss. Auf der anderen Seite zeigt das Urteil, dass wir ausreichende oder bis zu einem gewissen Grad ausreichende Möglichkeiten auch schon heute haben, auf solche illegale Autorennen zu antworten. Ich bin deswegen froh, dass das Gericht eine deutliche Sprache gefunden hat. Die juristische Wertung des Mordmerkmals, da bin ich mir sicher, wird der Bundesgerichtshof auch noch mal ganz genau drüberschauen. Es ist, glaube ich, heute auch weniger die Frage, wie man das im Letzten juristisch wertet, sondern eines ist ganz klar: Wer solche Raserei begeht, kann sich nicht darauf berufen, dass er fahrlässig oder leichtsinnig handelt, sondern hier ist bedingter Vorsatz mit im Spiel, und diese Auffassung des Gerichts teile ich.
    "Auch die Raserei alleine muss ein Straftatbestand werden"
    Dobovisek: Also, wer an illegalen Autorennen teilnimmt, wie die beiden Männer, die heute wegen Mordes verurteilt wurden, der ist ein Mörder, wenn tatsächlich jemand dabei stirbt. Allerdings, wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, und nichts passiert dabei, der begeht höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Das reicht doch nicht aus.
    Lange: Genau hier liegt das Problem. Diese Lücke wollen und müssen wir schließen. Es gibt einen Vorschlag des Bundesrats, es gibt einen Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, der derzeit in der Ressortabstimmung ist. Diese Lücke muss geschlossen werden, und nicht nur das Rennen zu zweit, auch die Raserei alleine muss ein Straftatbestand werden, genauso wie der Versuch.
    Dobovisek: Ja, aber genau da kabbeln sich ja gerade die Menschen im Verkehrsministerium genau mit Ihnen, den Verkehrspolitikern im Bund und in den Ländern, ob es nun Verkehrsrecht oder Strafrecht werden könnte. Klingt für mich erst mal nach einer Petitesse, ist es aber nicht, denn Strafrecht ist ja tatsächlich in letzter Konsequenz das Abschreckendere. Was bevorzugen Sie?
    Lange: Ich glaube, dass wir eine Mischung brauchen. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass wir heute schon den Paragrafen 315c StGB, also im Strafgesetzbuch, haben für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Hier können die Gerichte auch, wie heute geschehen, mit Rechtsprechung reagieren. Dass wir in dem anderen Bereich des Straßenverkehrsrechts auch nachschärfen müssen, denke ich, ist richtig. Am Ende sehe ich sonst uns als Parlament gefordert, eben über einen Fraktionsantrag entsprechend zu reagieren und die beiden Enden zusammenzubinden, die derzeit scheinbar nicht zusammen wollen. Ich gehe davon aus, dass sie zusammenpassen.
    "Raserei ist zumindest bedingter Vorsatz"
    Dobovisek: Ist Raserei und ein illegales Autorennen für Sie ein Mordversuch?
    Lange: Raserei ist zumindest bedingter Vorsatz. Ob Mord, also ein gemeingefährliches Mittel, wie es jetzt in der Urteilsbegründung heißt, da bin ich auf die Begründung des Bundesgerichtshofs, wie gesagt, gespannt. Ob Mord oder Totschlag, auf jeden Fall lange Haftstrafen. Das muss die Antwort sein.
    Dobovisek: Und das muss auch die Antwort des Gesetzgebers sein, also von Ihnen. Werden wir da in dieser Legislatur noch Taten sehen?
    Lange: Wir sind dabei, noch in dieser Legislatur hier etwas einzubringen.
    Dobovisek: Das wie aussehen wird?
    Lange: Das so, wie ich gerade gesagt habe, aussehen wird, dass, sollte es hier zu einer gewissen Blockade kommen, eben das Parlament über einen Fraktionsantrag gefordert ist, sowohl im straßenverkehrsrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Bereich dort nachzuschärfen, so sich heute für uns Lücken darstellen.
    "Ein ganz klares Zeichen in die Szene"
    Dobovisek: Glauben Sie, dass Raser sich tatsächlich davon abschrecken lassen werden?
    Lange: Ich denke, schon. Ich denke, dass das heutige Urteil unabhängig von dem Tatbestandsmerkmal ein ganz klares Zeichen in die Szene ist und jeder damit rechnen muss, dass Raserei in Zukunft nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist, dass der Führerschein für lange, für immer weg ist, und dass der Weg im Zweifel unmittelbar ins Gefängnis führt.
    Dobovisek: Ulrich Lange, Verkehrspolitiker der Union im Bundestag. Ich danke Ihnen schön für das Gespräch!
    Lange: Danke schön!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.