Freitag, 29. März 2024

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Recht auf Asyl?

Migrationspolitische Probleme lassen sich wegen zunehmender Wanderungsbewegungen, des Wegfalls der EU-Binnengrenzen und des fortschreitenden Zusammenwachsen Europas nicht mehr im nationalen Alleingang lösen. Im Rahmen eines gemeinsamen Verfassungsvertrages haben daher die Länder der Europäischen Union im vergangenen Jahr erstmals Mindeststandards für ein verbindliches Asyl- und Flüchtlingsrecht festgelegt. Ihr Anspruch: einen 'Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts' auf der Basis der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu schaffen.

Jörn-Erik Gutheil, Landeskirchenrat und Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland, im Gespräch mit Cornelia Rühle | 24.07.2005
    Flüchtlingsorganisationen wie der UNHCR sehen in diesem neuen Regelwerk jedoch eine Verschlechterung des Schutzes für Verfolgte und ein Ende des individuellen Rechts auf Asyl. Sie begrüßen zwar die Verbesserungen im humanitären Bereich, doch vor allem die von Deutschland durchgesetzte Übernahme des Konzeptes der so genannten sicheren Drittstaaten stößt auf heftige Kritik. Diese Regelung führe dazu, dass Asylsuchende ohne Prüfung des Einzelfalles letztendlich wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt werden könnten.

    Auch das neue deutsche Zuwanderungsgesetz hat Verschärfungen wie erleichterte Ausweisungskriterien, Verfahrensbeschleunigungen und eine Lockerung des Abschiebeschutzes festgeschrieben. Die Chance, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erlangen und erfolgreich an Integrationsprogrammen teilzuhaben, ist gering. Ein Umstand, der nach der Meinung von Experten die Zahl der 'illegal' in Deutschland Lebenden weiter in die Höhe treiben wird. Fluchtmigranten finden in der Not oft nur noch bei kirchlichen Initiativen Hilfe und Unterstützung.