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Rechtsextremismus
"Das Problem wird uns weiter beschäftigen" - auch nach einem NPD-Verbot

Der Rechtsextremismusforscher Dierk Borstel ist Gutachter im NPD-Verbotsverfahren. Er warnte im DLF, wenn die Partei verboten würde, gebe es weiter Menschen mit rechtsextremen Einstellungen - und die könnten dadurch noch gefährlicher werden. Er habe aber keinen Zweifel, dass die Partei verfassungswidrig sei.

Dierk Borstel im Gespräch mit Sandra Schulz | 01.03.2016
    Borstel betonte, er sorge sich vor dem, was nach einem Verbot passiere. Er habe Angst, dass sich die Politik zurücklehne und sage, das Problem sei damit gelöst. Das Problem werde Deutschland aber weiter beschäftigen. Denn Rechtsextremismus sei ja keine Partei, sondern eine Einstellung. Und die ändere sich nicht, wenn die NPD verboten würde. Ein Schritt nach solchen Verboten sei oft, dass sich die rechtsextreme Szene neu organisiere. "Diese Neuorganisation ist häufig noch radikaler als die Vorgänger". Vielleicht werde die Szene noch gefährlicher.
    Der Rechtsextremismusforscher von der FH Dortmund sagte weiter, er hoffe, dass ein Verbot nicht wieder an V-Leuten scheitere. "Ich hoffe für alle Demokraten, dass uns dieses Szenario erspart bleibt." Allerdings gebe es andere Gründe, die ein Verbot verhindern könnten. Denn die Kriterien seien in den 50er-Jahren entstanden. Eine Voraussetzung sei, dass die Partei "aktiv-kämpferisch" ist. "Die große Frage ist: was heißt heute aktiv-kämpferisch?" Reiche es dafür schon, zu Wahlen anzutreten oder Propaganda einzusetzen, oder müsse dafür unmittelbar Gewalt angewendet werden?

    Das Interview in voller Länge:
    Sandra Schulz: Für die Antragsteller war es bittere Ironie Anfang des Jahrtausends, als sie mit dem NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe scheiterten, weil die Verfassungsrichter kein rechtsstaatliches Verfahren gegeben sahen. Zu viele V-Leute hatten bei der rechtsextremen Partei die Finger im Spiel. Lange und leidenschaftlich hatten die etablierten Parteien danach gestritten, ob es einen zweiten Anlauf geben sollte. Nach den Entdeckungen um die rechtsextreme Terrortruppe des NSU machte der Bundesrat Ende 2013 einen neuen Versuch. Ende des vergangenen Jahres gab es dann ein Aufatmen bei den Antragstellern: Karlsruhe eröffnete das Hauptsacheverfahren. Damit ist man jetzt immerhin schon einen Schritt weiter als in Verfahren Nummer eins. Heute beginnt die mündliche Verhandlung und in Karlsruhe haben wir den Politikwissenschaftler und Rechtsextremismusforscher Professor Dirk Borstel von der Fachhochschule Dortmund erreicht, einen der Sachverständigen in dem Verfahren. Guten Morgen.
    Dirk Borstel: Schönen guten Morgen.
    Schulz: Herr Borstel, Zitat: "Es gibt für mich keine Zweifel. Die NPD ist strikt antidemokratisch, bekämpft das demokratische System und seine Grundwerte systematisch. Ihr Programm ist rassistisch, völkisch und antisemitisch." - Zitat Dirk Borstel, allerdings zugegebenermaßen aus dem Jahr 2006. Trotzdem waren Sie immer skeptisch mit Blick auf ein zweites Verbotsverfahren. Warum?
    "Rechtsextremismus ist nicht nur eine Partei, sondern eine Einstellungssache"
    Borstel: Na ja. Man muss sich natürlich fragen, was käme denn, wenn man so in die Glaskugel guckt, nach einem Verbot, und da gibt es verschiedene Szenarien und diese Szenarien muss man dann prüfen vor der Hinsicht, was heißt das für mögliche Opfer rechtsextremer Gewalt und was heißt es für den demokratischen Rechtsstaat. Rechtsextremismus ist ja nicht nur eine Partei, sondern das ist eine Einstellungssache, und Einstellungen verändern sich nicht automatisch nur, weil ein Bundesverfassungsgericht vielleicht sagt, dass diese Partei verboten ist. Ich habe von daher immer auch aus eigener Erfahrung, aber auch mit dem Blick auf andere Verbotsverfahren davor gewarnt und gesagt, ein Schritt häufig nach solchen Verboten ist, dass sich die rechtsextreme Szene dann neu organisiert, und diese Neuorganisation ist häufig noch radikaler als der Vorgänger, und radikalisierter Rechtsextremismus heißt oft noch mehr Gewalt, heißt teilweise auch Radikalisierung bis in den terroristischen Bereich hinein. Von daher hatte ich nie Zweifel an dem Charakter dieser unappetitlichen Partei und für mich auch eindeutig verfassungswidrigen Partei, sondern ich habe nur diskutiert, was folgt nach einem Verbot. Und ich muss auch ganz ehrlich sagen: Ich habe auch so ein bisschen Sorge, dass die Politik eventuell, wenn ein Verbot denn jetzt ausgesprochen werden sollte - das ist ja offen -, sich dann auch zurücklehnt und sagt, jetzt sei das Problem irgendwie gelöst, und da sind sich, glaube ich, fast alle Experten sicher, das Problem wird uns weiter beschäftigen. Es wird dann anders sein, es wird innovativer sein und vielleicht sogar noch gefährlicher. Deswegen die mahnenden Worte. Die würde ich heute auch noch so unterschreiben.
    Schulz: Jetzt bewegen Sie sich ja schon in dem Szenario, das aus Sicht der Antragsteller ja ein optimistisches ist, nämlich dass das Verbot komme. Was, wenn das Verfahren noch mal scheitert?
    "Nachweis der Gewalt ist deutlich schwieriger zu führen"
    Borstel: Dann muss man natürlich gucken, woran es gescheitert ist. Wenn es ein zweites Mal an V-Leuten scheitern sollte, das wäre natürlich eine riesige Blamage. Ich hoffe wirklich für alle Demokraten, dass uns dieses Szenario erspart bleibt. Es gibt ein zweites Szenario, woran ein Verbot scheitern könnte. Das wäre interessanter, weil wir wissen ja gar nicht mehr genau, welche Kriterien eigentlich vorhanden sein müssen, um so ein Verbot auszusprechen. Die Kriterien, die wir haben, die sind aus den 50er-Jahren, das ist lange her. Da hieß es, diese Partei muss neben der verfassungsfeindlichen Einstellung auch in aktiv kämpferischer Art und Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ihre Politik ausrichten, und die große Frage auch in diesen drei Tagen wird sein, was heißt denn heute eigentlich aktiv kämpferisch. Heißt das zu Wahlen antreten? Heißt das, Propaganda gegen das System zu machen? Das ist beides bei der NPD eindeutig gegeben. Oder heißt es auch unmittelbar selber Gewalt anzuwenden? Und der Nachweis der Gewalt, ausgehend von einer Partei, der ist natürlich deutlich schwieriger zu führen als zum Beispiel jetzt ein Parteiprogramm zu untersuchen, was eindeutig systemfeindlich ist, und dazu die Aussagen verschiedener NPD-Politiker sind ja auch mehr als eindeutig. Es kann natürlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht Kriterien festlegt, dann hätten wir auch eine Rechtssicherheit, die Kriterien an der NPD prüft, um dann festzustellen, nein, diese Form der aktiv kämpferischen Art und Weise, die können wir nicht feststellen, und das wäre dann auch ein Szenario, wo die NPD nicht verboten werden würde, die dann aber keine Blamage für den Rechtsstaat wäre.
    Schulz: Oder auch das Szenario, dass Karlsruhe sagt, wir verbieten diese Partei nicht, weil sie einfach zu unwichtig ist. Das würden Sie dann auch nicht als Scheitern interpretieren?
    Reichen regionale Hochburgen für eine Staatsgefährdung?
    Borstel: Das wäre natürlich auch ein Scheitern. Wir wissen und das steht auch in dem Antrag des Bundesrates drin und die NPD hat es angekündigt, es wird bei einem Verbot sicherlich auf die europäische Ebene gehen. Beim Europäischen Gerichtshof geht es um Staatsgefährdung. Das ist noch ein etwas schärferes, härteres Kriterium als das, was wir im Grundgesetz stehen haben. Und natürlich muss man sich fragen, ob eine Partei, die in einem desolaten Zustand ist, finanziell Pleite ist, weitgehend ausgeblutet ist, die nur noch in einem Landtag vertreten ist, aber immerhin noch 300 Mandate auf kommunaler Ebene hat, ob man da tatsächlich eine Staatsgefährdung für die Bundesrepublik Deutschland heraus interpretieren kann. Die Befürworter eines Verbotes sagen, das ist auch ein Akt der Prävention, der Vorbeugung. Wir wissen auch auf der europäischen Ebene, dass historische Spezifika der Länder mitbeachtet werden. Das werden jetzt einfach drei spannende Tage sein, worauf ich mich auf jeden Fall freue, und ich hoffe auf jeden Fall, dass es dazu kommt, dass wir dann auch eine Rechtsklarheit haben, dass wir diese Debatte tatsächlich mal mit Fakten unterlegen und wissen, wenn das und das und das vorliegt, dann macht ein Verbot Sinn oder eben auch nicht Sinn. Das verspreche ich mir davon.
    Schulz: Herr Borstel, Sie wie gesagt kommen ja als Sachverständiger zu Wort. Wenn Sie versuchen, für uns einen Strich darunter zu machen, wie gefährlich ist die NPD?
    Borstel: Das ist regional ganz unterschiedlich. In Teilen Westdeutschlands taucht die NPD gar nicht mehr auf. Da ist sie jetzt keine akute Gefährdung. In meinem - ich habe ja nur ein Teilgutachten geschrieben -, da geht es um den östlichen Teil von Mecklenburg-Vorpommern. Da ist die NPD tatsächlich eine kommunal stark verankerte Kraft, die engstens zusammenarbeitet, kooperiert auch mit gewalttätigen Formen, mit den Kameradschaften, mit den freien Netzwerken zum Beispiel. Da ist sie tatsächlich auch eine Macht vor Ort in diesen Kommunen, die Demokratie einschränkt, die auch Angst auslöst. In dem Antrag steht dann auch, dass sie eine Atmosphäre der Angst vor allem für potenzielle und reale Opfer rechtsextremer Gewalt ist und die auch demokratische Organisationen vor allem im Bereich der Zivilgesellschaft sehr stark behindert durch diese Angstkultur, die man dort auch sehr eindeutig feststellen kann. Das sind aber regionale Hochburgen und die Frage wird in diesen drei Tagen sicherlich auch sein, ob denn regionale Hochburgen reichen, um tatsächlich von einer aktiv kämpferischen Art und Weise, und dann wie gesagt mit dieser Staatsgefährdung, ob man das damit begründen kann oder nicht. Das wird Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes sein und da bin ich gespannt auf die Einschätzung.
    Schulz: Der Politikwissenschaftler Professor Dirk Borstel heute hier in den "Informationen am Morgen". Ganz herzlichen Dank Ihnen nach Karlsruhe.
    Borstel: Danke.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.