Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Recycling
Bundestag beschließt Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

Verbraucher sollen alte Elektrogeräte bald leichter bei Händlern abgeben können. Der Bundestag beschloss ein entsprechendes Gesetz. Damit soll verhindert werden, dass die Geräte im Hausmüll landen. Umweltverbände und Verbraucherschützer kritisieren, das Verfahren sei viel zu kompliziert.

02.07.2015
    Eine Möwe kämpft in Kiel auf der Suche nach Essbarem mit einer Mülltüte mit Elektroschrott.
    Schlecht für die Umwelt und ein Verlust von wichtigen Metallen ist es, wenn Elektroschrott im Hausmüll landet. (picture alliance / dpa / Carsten Rehder)
    Bisher nehmen Händler Elektrogeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. In den Hausmüll dürfen sie nicht, sondern müssen zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden. Daran halten sich aber nicht alle Verbraucher. Das mit der Mehrheit von Union und SPD beschlossene Gesetz sieht vor, dass Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Fläche Elektrogeräte anbieten, beispielsweise Handys, Toaster oder Fernseher annehmen müssen. Das gleiche gilt für Online-Händler mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern.
    Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe ist diese Pflichtgröße wenig verbraucherfreundlich. Es sei absurd, "dass der Verbraucher mit einem Maßband ins Geschäft gehen muss, erst mal messen muss, ob dort die Elektrogeräte zusammen eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter haben - und dann kann er sich überlegen, dort sein altes Elektrogerät zurückzubringen", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch im Deutschlandradio Kultur. Das sei nicht praktikabel.
    Bedingungslose Abgabe nur bei Kleingeräten
    Resch kritisierte zudem, dass viele Discounter mit Aktionsware - nicht immer der besten Qualität - den Markt überschwemmten, aber keine Geräte annehmen müssten. Ähnlich äußerte sich Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn man es so kompliziert macht, muss man sich nachher nicht wundern, wenn die Sachen dann doch in der normalen Abfalltonne landen." Nach Ansicht der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Die Grünen fordern beispielsweise, dass das Gesetz neben dem Rückgaberecht auch feste Vorgaben hinsichtlich von Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten enthält.
    Mehrere ausgediente Mobiltelefone liegen auf einem Tisch.
    In vielen Haushalten sammeln sich zum Beispiel Handys, die nicht mehr benutzt werden. (imago / SKATA)
    Außerdem gibt es für Verbraucher eine weitere Einschränkung: Nur kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern können ohne Weiteres abgegeben werden. Was größer ist, muss ein Händler nur annehmen, wenn der Verbraucher ein gleichwertiges neues Gerät bei ihm kauft.
    Hendricks weist Kritik zurück
    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte die Regeln gegen Kritik. "Wir wollen erreichen, dass weniger Altgeräte im Restmüll landen", sagte sie im Bundestag. Das liege zunächst in der Verantwortung der Bürger. Aufgabe der Regierung sei es aber, eine einfache und unkomplizierte Rückgabe zu ermöglichen.
    Mit der Reform des Elektrogerätegesetzes setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Damit soll in den kommenden Jahren wesentlich mehr Elektroschrott gesammelt und recycelt werden. In den Hausmüll entsorgte Geräte schaden nicht nur der Umwelt, so gehen auch wertvolle Metalle wie seltene Erden verloren. Gelten sollen die Regeln laut Umweltministerium ab Anfang 2016. Vorher muss noch der Bundesrat zustimmen.
    (hba/stfr)