Donnerstag, 28. März 2024

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Reform zur medizinischen Versorgung
"Warnschuss des Gesetzgebers"

Die Reform zur medizinischen Versorgung sei auch ein Warnschuss des Gesetzgebers wegen bisheriger Untätigkeit vonseiten der Krankenkassen und Ärzte, sagte Ferdinand Gerlach vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im DLF. Der Gesetzgeber werde nun sicherlich beobachten, "ob es jetzt zu einer besseren Verteilung der Ärzte kommt oder nicht."

Ferdinand Gerlach im Gespräch mit Birgid Becker | 11.06.2015
    Ein Stethoskop und eine Brille liegen auf einem Arztkittel.
    Bislang finden Praxen auf dem Land nicht immer Nachfolger, obwohl sie dort nötig wären. (dpa / picture-alliance / Arno Burgi)
    Birgid Becker: Zehn Silben lang und damit stark parodiegefährdet ist ein Gesetz, das heute in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passiert und den Verulkungsgefahren zum Trotz ein ernstes Anliegen hat. Es geht um die substanzielle Verbesserung der ambulanten Versorgung in Deutschland. Kein unumstrittenes Gesetz, wir haben es gehört. Funktioniert es wie es soll? Das habe ich vor der Sendung den Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen gefragt. Der Frankfurter Professor Ferdinand Gerlach ist das. Funktioniert das Versorgungsstärkungsgesetz?
    Ferdinand Gerlach: Ja, die Chancen sind gut. Es gibt natürlich eine ganze Reihe von Regelungen in diesem Gesetz. Man muss sagen, das ist eines der wahrscheinlich am vielfältigsten ausgestalteten und bereitetsten Gesetze, die wir in den letzten Jahren gesehen haben. Es kommt jetzt darauf an, was die Aktiven vor Ort, also die Krankenkassen, die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser, daraus machen.
    Becker: Gucken wir ein bisschen aufs Detail. Es gibt ja zwei Ansätze, um das Problem zu lösen: Erstens Arztpraxen reduzieren, wo es zu viele gibt, und zweitens Anreize für Ärzte schaffen, um sie aufs Land zu locken. Gucken wir zunächst auf diesen Aspekt, und wie sieht es überhaupt aus mit dem ärztlichen Nachwuchs? Auch um den kümmert sich ja das Gesetz.
    Gerlach: Ja, wir haben ein großes Problem, das sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen wird. Wir haben nämlich im ländlichen Raum nicht nur insgesamt eine abnehmende Zahl von Ärzten, sondern speziell einen Mangel an Hausärzten. Hier setzt das Gesetz wichtige Akzente. Hier werden nämlich die Förderung der Weiterbildung von zukünftigen Fachärzten für Allgemeinmedizin und die Attraktivität und Qualität dieser Weiterbildung gesteigert. Man muss nämlich wissen, dass im Augenblick nur jeder zweite Hausarzt, der aus Altersgründen seine Praxis aufgibt, einen Nachfolger findet.
    "Vorsichtig optimistisch"
    Becker: Was speziell die Anreize angeht, um Ärzte auch in ungeliebtere Landstriche zu locken, wie sieht es damit aus?
    Gerlach: Ja, auch da gibt es einige Regelungen, die letztlich aber auch immer davon abhängen, wie vor Ort durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und durch die Krankenhäuser die Bedingungen geschaffen werden. Es geht heute zum Beispiel auch um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da wird einiges auf den Weg gebracht, was für den Nachwuchs attraktiv sein dürfte, und von daher darf man optimistisch sein, vorsichtig optimistisch sein, dass hier einiges bewegt wird.
    Becker: Dieser zweite Punkt, die Reduzierung von Arztpraxen dort, wo es zu viele gibt, da sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Arztsitze aufkaufen. Erklären Sie das kurz. Wie geht das?
    Gerlach: Wenn ein Arzt sich in Deutschland niederlassen möchte, dann muss er einen Antrag an einen Zulassungsausschuss für eine bestimmte Region stellen, und dann kann er dort, wenn dort Ärzte benötigt werden, eine Praxis eröffnen. Und wenn die Ärzte dann wieder ausscheiden, dann war es bisher üblich, dass sie die Praxis an einen Nachfolger weiter verkauft haben, obwohl das Recht zu praktizieren eigentlich kein Recht ist, was man verkaufen kann. Das hat sich aber so eingebürgert und jetzt möchte man dort etwas steuernd eingreifen. Man möchte verhindern, dass die Ärzte sich dort knubbeln und immer mehr werden, wo es besonders attraktiv ist, wo gerade auch in wohlhabenden Stadtvierteln besonders interessante Patienten sind, und dass wir zu wenig Ärzte dort haben, wo wir sie dringend benötigen, nämlich im ländlichen Raum und in den ärmeren Stadtteilen unserer Großstädte. Da kann man steuernd eingreifen, indem man nämlich Zulassungen gezielt ausspricht, oder auch Ärzte, die ausscheiden, ohne dass sie einen Nachfolger bekommen, entschädigt. Das nennt man dann Aufkaufen.
    "Ganze Reihe von Ausnahme-Tatbeständen"
    Becker: Das hat der Sachverständigenrat ja auch in einem Gutachten zum Thema vorgeschlagen - und das Gutachten gab es im vergangenen Jahr -, dass man auf diese Weise Überversorgung reduzieren sollte. Der Sachverständigenrat wollte eine verbindliche Regelung. Es sollte verpflichtend aufgekauft werden ab einem bestimmten Grat der Überversorgung. Die Regelung, die es nun gibt, ist die denn so gestaltet, dass Sie sagen ja, auf diese Weise wird Überversorgung auch tatsächlich wirksam bekämpft?
    Gerlach: Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahme-Tatbeständen und die Zulassungsausschüsse vor Ort können dann immer noch mal im Rahmen der jeweiligen Bedingungen entscheiden, ob Arztsitze tatsächlich aufgekauft werden oder nicht. Man muss jetzt abwarten, wie von den Krankenkassen und den Ärzten, die das nämlich gemeinsam tun und gemeinsam entscheiden, diese Regelung umgesetzt wird und ob das klappt.
    Becker: In diesen Ausschüssen, die über den Ankauf eines Arztsitzes entscheiden, entscheiden, ob eine Praxis verschwinden oder nicht, da haben Kassen und Ärzte die gleiche Stimmzahl. Und wenn sich die beiden Seiten nicht einigen, wenn es zu einem Patt kommt, dann findet der Ankauf nicht statt. Das dämpft Ihre Hoffnung auf ein wirkungsvolles Gesetz nicht?
    Gerlach: Ich bin erst mal grundsätzlich optimistisch, dass die Partner der Selbstverwaltung, die Krankenkassen und die Ärzte, verstanden haben, dass dies ein Warnschuss auch des Gesetzgebers war wegen bisheriger Untätigkeit. Es gab schon jetzt Regelungen, die das möglich gemacht hätten. Die wurden aber bundesweit praktisch nicht umgesetzt. Jetzt hat der Gesetzgeber ein bisschen die Daumenschrauben angezogen und wird sicherlich sehr genau beobachten, ob es jetzt zu einer besseren Verteilung der Ärzte kommt oder nicht.
    "Nicht nur um die Verkleinerung der Bezirke"
    Becker: Was das Gesetz auch enthält sind Regelungen, mit denen sich besser feststellen lässt, wo es überhaupt ein zu viel beziehungsweise ein zu wenig in der ärztlichen Versorgung gibt, zu viele Ärzte am Starnberger See und deutlich zu wenig in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe es jetzt sehr plakativ gesagt, aber um in der Fläche überhaupt feststellen zu können, wo die wirklichen Problembereiche sind, sollen unter anderem die Niederlassungsbezirke, die das bemessen, verkleinert werden. Das hört sich sehr technisch an, aber wichtig ist es wahrscheinlich schon, dass man künftig genauer als bisher ermittelt, wo denn genau die Probleme sind.
    Gerlach: Ja, das ist sehr wichtig. Ohne eine bessere sogenannte Bedarfsplanung kann das Ganze eigentlich nicht funktionieren. Es geht dabei nicht nur um die Verkleinerung der Bezirke, um es sozusagen zielgenauer zu machen, sondern vor allem auch um eine bessere Bemessung. Bisher wird einfach die Zahl der Einwohner genommen und dann berechnet, wie viele Ärzte man braucht, um die Einwohner zu versorgen. Zukünftig müssen auch andere Kriterien wie zum Beispiel die Häufigkeit bestimmter Erkrankungen oder die Länge der Wege bis zum nächsten Arzt oder die Mitversorgung eines Speckgürtels um ein Ballungsgebiet herum beachtet werden. Auch soziologische und Einkommensunterschiede können bei der Versorgung eine große Rolle spielen. Wenn man die Versorgungsplanung verbessert, dann hat man auch eine bessere Chance, diese ganze Versorgung bedarfsgerechter, also im Interesse der Patienten wohnortnäher und qualitativ besser zu gestalten.
    "Gut ist auf jeden Fall, dass das Thema Wartezeiten zum Thema wurde"
    Becker: Noch eine Regelung, die auf den ersten Blick ja recht patientenfreundlich ist, enthält das Gesetz. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die KVen sollen Termin-Servicestellen einrichten, um nötigenfalls Versicherten mit einem Überweisungsschein innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt zu vermitteln. Sollte das nicht möglich sein, kann dann, so das Gesetz, der Patient ein Krankenhaus aufsuchen. Ist es mit dieser Regelung vorbei, dass gerade Kassenpatienten sich auf endlosen Warteschleifen vor einem Facharzt-Termin abzufinden haben?
    Gerlach: Wir müssen abwarten, was die Termin-Servicestellen tatsächlich bewirken können. Gut ist auf jeden Fall, dass das Thema Wartezeiten zum Thema wurde und dass man hier etwas unternehmen möchte. Unsere Analysen zeigen jedoch, dass es eine ganze Reihe von verschiedenen Ursachen gibt. Das hat zum einen was mit der Honorierung der Ärzte zu tun, die so gestaltet ist, dass Ärzte einen Anreiz haben, auch mehr zu tun und Patienten häufiger einzubestellen, als das vielleicht nötig wäre. Es hat auch was zu tun mit dem Verhalten der deutschen Patienten. Wenn ich, mal vereinfacht gesagt, mit einem Pickel zum Hautarzt gehe, mit einem Schnupfen zum HNO-Arzt und mit Kopfschmerzen in die nächste Universitäts-Neurologie, dann verstopfen Patienten, die dort eigentlich gar nicht hingehören, die Praxen und Ambulanzen. Auch an diesen Stellen muss angesetzt werden. Die Termin-Servicestellen alleine können das Problem nicht lösen.
    Becker: Der Allgemeinmediziner Ferdinand Gerlach war das. Er lehrt in Frankfurt und ist der Vorsitzende des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.