Donnerstag, 25. April 2024

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Reformation in Serie
Luthers Thesen - neu gelesen (8)

Die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann, der islamische Theologe Mouhanad Khorchide und die Rabbinerin Elisa Klapheck kommentieren Martin Luthers achte These.

28.06.2017
    These 8: "Die kirchenrechtlichen Bußsatzungen sind allein den Lebenden auferlegt; nach denselben darf Sterbenden nichts auferlegt werden."
    Margot Käßmann, Reformationsbotschafterin: "Luther hat gezeigt, dass es absurd ist zu meinen, dass es Bußübungen, Bußsatzungen für Verstorbene geben könnte. Davon stand überhaupt nichts in der Bibel. Und deshalb war absurd, dass man sogar Geld zahlen konnte, um Menschen Ablass zu ermöglichen, die schon längst verstorben sind."
    Mouhanad Khorchide, islamischer Theologe: "Wir haben zwar jetzt keine Kirche im Islam. Allerdings: Wir haben geistliche Autoritäten, die aber sich selbst zu Autoritäten erheben. Da gibt es Reformversuche heute, natürlich die Menschen davon zu befreien. Also, wir versuchen auch, die Mündigkeit des Gläubigen auch zu betonen und da würde ich sagen, da gilt auch Ähnliches: Es ist in Gottes Hand zu entscheiden im Jenseits. Und im Diesseits muss jeder für sein Handeln selbst Verantwortung tragen."
    Elisa Klapheck, Rabbinerin: "Im Judentum kann man noch im letzten Moment Reue bekunden, dann ist man des Himmelreiches, also der kommenden Welt, würdig. Und es gibt die Vorstellung, dass gerade beim Sterbenden, der ja schon auf der Seite des Todes so etwas ist, die Präsenz Gottes besonders stark ist, die Schechina. Also man sollte auf den Sterbenden besonders hören, weil da etwas von der Präsens Gottes zu uns spricht."
    Konzeption und Realisierung: Christiane Florin, Andreas Main, Christian Röther, Simonetta Dibbern