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Regierung entscheidet über Offshore-Haftung

Dürfen sich Probleme bei der Anbindung von Offshorewindparks auf den Strompreis niederschlagen? In der Regierung gab es bei dieser Frage zuletzt Streit. Das Bundeskabinett in Berlin hat sich bei seinen Beratungen zur Energiewende auf einen Kompromiss geeinigt, der die Belastungen der Verbraucher begrenzt.

Von Andreas Baum | 29.08.2012
    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte sich bis zum Schluss vehement dagegen gewehrt, dass die Haftungskosten auf den Strompreis umgelegt werden. Das Bundeskabinett hat sie nun von einem Kompromiss überzeugt und einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine mildere Variante umsetzt: 0,25 Cent pro Kilowattstunde dürfen höchstens auf den Strompreis geschlagen werden, um die Kosten irgendwie zu verteilen, wenn die der Windparkanlagen auf hoher See wegen Anschlussproblemen nicht zuverlässig liefern. Pro Jahr sind das nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nicht mehr als neun Euro für einen durchschnittlichen Haushalt.

    "So komisch das klingen mag, durch die Regelung die wir jetzt getroffen haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Haftungsfall überhaupt eintritt, minimiert, denn jetzt können wir den Offshore-Masterplan auf den Weg bringen, den Ausbau voran treiben, Windparks bauen lassen, genauso wie den entsprechenden Netzanschluss."

    Dieser Logik zufolge wird es jetzt, da Netze gebaut werden können, kaum noch zu Schäden durch ausgefallene Stromlieferungen kommen, denn je besser die Netze, desto stabiler sind sie auch. Das Ziel sei es, überhaupt keine Haftungsfälle eintreten zu lassen. Peter Altmaier, als Bundesumweltminister ist er einhundert Tage im Amt, nennt die Umlage auf den Strompreis eine minimal-invasive Lösung - damit sei der Fall der Haftung für den Verbraucher erledigt.

    "Es handelt sich um eine Vorfinanzierung. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die möglichen Belastungen für den Stromverbraucher gedeckelt wurden in diesem Gesetz. Damit hat der Verbraucher auch die Garantie, dass die Belastungen nicht über einen bestimmten Wert hinausgehen, der nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was mit der EEG-Umlage insgesamt zu finanzieren ist."

    Die Opposition begrüßt die Einigung ebenfalls. Grünen-Chef Cem Özdemir sagt klipp und klar: Es ist schon viel zu lange gewartet worden mit den Investitionen, dass der Verbraucher zahlen muss, ist das kleinere Übel, wenn es nun endlich losgehen kann mit der Energiewende.

    "Es krankt nicht an der Wirtschaft. Es krankt nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es krankt nicht am Sachverstand in dieser Republik alles davon ist da. Das Einzige, woran es bislang gekrankt hat, ist der politische Wille in Berlin. Jetzt ist glaube ich entscheidend, dass wir uns überhaupt mal bewegen, dass der Netzausbau vom Fleck kommt."

    Der Gesetzentwurf regelt auch, welche Schäden auf den Verbraucher umgelegt werden dürfen und welche nicht. Je höher der Schaden, desto geringer wird der prozentuale Selbstbehalt des Netzbetreibers, der nämlich ist bei 100 Millionen Euro gedeckelt.