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Rolle rückwärts im Saarland

Im Februar dieses Jahres hatte die saarländische Landesregierung bestehend aus Christdemokraten, Liberalen und Grünen die Studiengebühren wieder abgeschafft und damit ein Wahlversprechen der Grünen eingelöst. Offen geblieben war seinerzeit allerdings ob die grundsätzliche Gebührenfreiheit für Langzeitstudierende und für jene, die ein Zweitstudium beginnen zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeschränkt würde. Genau das ist nun eingetreten.

Von Tonia Koch | 20.05.2010
    Die Regierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der Studierende, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten oder ein Zweitstudium aufnehmen, künftig zur Kasse bittet. Die Opposition redet von Wählertäuschung. Ulrich Commercon von der SPD:

    "Das ist ein klarer Betrug an den Wählerinnen und Wählern in diesem Land und das muss deutlich gesagt werden."

    Vor allem die saarländischen Grünen stehen in der Kritik. Denn diese waren im Landtagswahlkampf im vergangen Jahr mit dem Versprechen angetreten, nur mit jenen Parteien eine Regierung bilden zu wollen, die sämtliche Studiengebühren abschafft. Als im Koalitionsvertrag jedoch nur noch davon die Rede war, das Erststudium gebührenfrei zu stellen, hatte sich bei den Studierenden bereits Ernüchterung breitgemacht. Dass nun doch an der Gebührenschraube gedreht wird, überrascht den Asta-Vorsitzenden Konrad Hilsenbeck deshalb nicht:

    "Wir hatten gehofft, dass sie es noch sein lassen, aber zu befürchten war es natürlich, dass es, wenn es im Koalitionsvertrag drin steht, auch so umgesetzt wird."

    Die viel gescholtenen Grünen wehren sich mit dem Hinweis, die saarländischen Hochschulen würden nicht gezwungen, Gebühren einzuziehen. Wenn sie glaubten ohne Gebühren auszukommen, dann müssten sie auch keine erheben, argumentiert der grüne Fraktionsvorsitzende Hubert Ulrich. Regierung und Parlament dürften ihre Hände getrost in Unschuld waschen:

    "Wir als Parlament führen ja heute keine Zweitstudiengebühren ein. Und wir führen auch keine Langzeitstudiengebühren ein. Nein, wir machen das anders. Wir stellen die Entscheidung in die Autonomie der einzelnen Hochschule."

    Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn verzichten die Hochschulen auf Gebühren, dann geht das zulasten ihres Budgets, fürchtet der Präsident der Universität des Saarlandes, Volker Linneweber:

    "Der Pferdefuß ist ja, dass wir für diese Studierenden, für die wir Studiengebühren nehmen könnten laut Gesetz, vermutlich keine Kompensationsmittel erhalten."

    Überdies, so Linneweber, sei der Gesetzentwurf völlig realitätsfern. Und er ärgert sich, dass die vier Hochschulen im Land bei der Erstellung des Entwurfes nicht mitreden konnten. Nur so sei es wohl zu erklären, dass der Gesetzentwurf einen Wust von Detailregelungen enthalte, die von der Universität überhaupt nicht überprüft werden könnten. Das gelte sowohl für die willkürliche Definition eines Langzeitstudierenden bis hin zu einer Palette von Ausnahmen wie zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen, die dazu berechtigten, von der Gebühr befreit zu werden. In aller Regel wisse die Universität auch nicht, ob sie einen Erst- oder einen Zweitstudierenden vor sich habe.

    Linneweber: "Man muss es zwar bei der Immatrikulation sagen, aber wir haben keine Möglichkeit, es zu prüfen. Weil wir können ja nicht eine Anfrage an 160 Universitäten in Deutschland und vielleicht noch in Europa und weltweit machen."

    Uni-Präsident Linneweber sowie die Studierenden hoffen, dass der handwerklich mangelhafte Gesetzentwurf die nun folgenden Beratungen in den Ausschüssen in zwei Wochen nicht überlebt.