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Rückschlag für den Pharao

In der Internationalen Handball-Föderation (IHF) hat Hassan Moustafa schon lange keine Gegner mehr. Dass der Ägypter beim IHF-Kongress im Oktober in Doha für vier weitere Jahre gewählt wird, gilt ist sicher. Fürchten muss "der Pharao" allein die Hamburger Staatsanwaltschaft, die gegen ihn wegen des Vorwurfs der Bestechung ermittelt – und die nach einem Beschluss eines Schweizer Gerichts beschlagnahmte Dokumente verwerten kann.

Von Erik Eggers | 26.09.2013
    Im Oktober will sich Hassan Moustafa erneut zum Präsidenten der Internationalen Handball-Föderation (IHF) wählen lassen. Der 69-Jährige Ägypter regiert bereits seit 2000 den Welthandball. Und da er beim Kongress in Doha gegen Gegenkandidaten hat, steht der nächste Sieg des von Skandalen umwitterten Sportfunktionärs so gut wie fest. Eine empfindliche Niederlage hat Moustafa nun allerdings vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona erlitten.
    Das Gericht hatte über eine Beschwerde Moustafas und der IHF zu entscheiden, die wichtig werden könnte für das Strafverfahren, das die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits im Jahr 2010 gegen den Ägypter wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit eingeleitet hatte. Anlass der Ermittlungen war ein Bericht des SPIEGEL, wonach Moustafa bis Ende 2009 einen mit 602 000 Euro dotierten Beratervertrag mit dem Sportrechtevermarkter Sportfive besaß – mit eben jener Firma also, der die IHF für den Zeitraum von 2006 bis 2009 die TV-Rechte für die IHF-Weltmeisterschaften verkauft hatte.
    Moustafa, der Bestechlichkeit abstreitet, wollte mit juristischen Mitteln verhindern, dass die Schweizer Behörden an die Hamburger Polizei Dokumente übermittelt, die im Rahmen von Hausdurchsuchungen im Jahr 2011 beschlagnahmt wurden. Laut Urteil lehnte das Schweizer Gericht diese Beschwerde ab, abgesehen von einer Ausnahme.
    Ob es zu einer Anklage gegen drei ehemalige Sportfive-Mitarbeiter und gegen Moustafa kommt, ist laut Hamburger Staatsanwaltschaft noch offen. Die Ermittlungen dauerten noch an, hieß es auf Anfrage. Die Indizienlage aber hat sich allem Anschein nach verdichtet. Denn die Staatsanwälte verfügen laut Urteil über ein Schreiben Sportfives vom 12. Dezember 2005 an Moustafa, aus dem hervorgeht, dass dem IHF-Präsidenten für den Abschluss des TV-Vertrages zwischen IHF und Sportfive sogar zwei Millionen Schweizer Franken angeboten worden sein soll – also etwa das Doppelte der 602 000 Euro. Sportfive wollte sich auf Anfrage zu diesem Schreiben nicht äußern. Moustafa hatte erklärt, dass IOC habe ihm den Beratervertrag genehmigt.