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Rückzahlung von E.on an Hamburger Bürger

In einem jahrelangen Rechtsstreit mit E.on drehte es sich um die Frage, ob eine in den Verträgen genutzte Preiserhöhungsklausel wirksam war oder nicht. Nun musste E.on insgesamt 88.000 Euro an 54 Gaskunden zurückzahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg vermutet, dass auch weitere Kunden Chancen auf Rückerstattung haben.

Von Axel Schröder | 20.06.2013
    Nein, Günter Hörmann ist nicht zufrieden. Obwohl E.on Hanse nach einem jahrelangen und am Ende verlorenen Prozess Rückzahlungen an 54 Gaskunden leistet, immerhin 88.000 Euro. Betroffen sind aber viel mehr Kunden, so Hörmann:

    "E.on ist nur bereit, wenn das Gericht diese Firma zwingt, die Kunden zu entschädigen. Aber die vielen Tausend, die noch keine Entschädigung erhalten haben, die gucken in die Röhre. Das ist ein arrogantes Verhalten dieses Unternehmens! Da sagen sich die Unternehmenszentralen: 'Na, dann lass die Leute doch mal kommen! Lass die Leute doch selber vor den Kadi ziehen und ihr Geld zurückholen. Wir rechnen einfach damit, dass nur ein Zehntel und ein Hundertstel der Anspruchsberechtigten ihr Geld holen und den Rest streichen wir ein!'"

    Im Kern ging es in dem jahrelangen Rechtsstreit um die Frage, ob eine in den Verträgen genutzte Preiserhöhungsklausel wirksam war oder nicht. Die Gerichte, das betont E.on auf Nachfrage, hätten eben nicht darüber geurteilt, ob die Höhe der Preise an sich gerechtfertigt war, sondern nur darüber, ob die betreffende Vertragsklausel gültig war oder nicht. E.on teilt schriftlich mit:

    "Unsere Preise waren und sind angemessen. Um auch den rein formalen Kriterien zu genügen, haben wir die entsprechenden Verträge bereits seit 2009 nicht mehr angeboten und die Preisanpassungsregelungen seit mehreren Jahren umgestellt. Für Rückzahlungen sehen wir somit keine Grundlage."

    Genau das sieht Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale völlig anders. Er geht davon aus, dass eben nicht nur die 54 Gaskunden, die sich zur Sammelklage entschlossen haben, Chancen auf Rückerstattung haben.

    "Wir schätzen die Zahl der Personen, die Widerspruch eingelegt haben, irgendwann mal seit Ende 2004, dann aber das Verlangte gezahlt haben, auf ungefähr 50.000. Und dann gibt es natürlich noch einige Hunderttausend Kunden, die möglicherweise, wenn sie auch noch so einen Vertrag haben oder hatten im Laufe der letzen drei Jahre, bis 2010 rückwirkend, auch noch Ansprüche. Die sollten sich auch nochmal beraten lassen, ob sie hier möglicherweise Ansprüche geltend machen können."

    Wie viele Verträge tatsächlich betroffen sind, will E.on – aus rein rechtlichen Gründen - nicht sagen. Unterm Strich, so Hörmann, summierten sich die möglichen Ansprüche aus Rückforderungen auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Und eben nicht auf die jetzt von E.on gezahlten 88.000 Euro. Betroffenen rät er dazu, die eigenen Ansprüche abzuklären. Dazu steht auf den Internetseiten der Hamburger Verbraucherzentrale ein Rechenprogramm zur Verfügung. Und ein Musterbrief, den E.on-Kunden an ihren Gasversoger schicken können. Erst einmal, so Hörmann, soll man es außergerichtlich probieren und auf die Reaktion des Unternehmens warten.

    "Wenn E.on dann nicht reagiert, dann bleibt kein anderer Ausweg als vor Gericht zu ziehen. Dazu haben die Betroffenen noch ein bisschen Zeit. Sie müssen es aber bis zum Ende des Jahres 2013 tun, weil sonst Ansprüche möglicherweise verjähren!"